Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik meistern

Die Europäische Union und damit auch die Bundesrepublik Deutschland sind derzeit das Ziel einer rapide steigenden Zahl von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Herkunftsländer verlassen, um hier ein besseres Leben zu finden.
Die Beliebtheit der Bundesrepublik Deutschland als Zielstaat dieser Menschen ist auch eine Konsequenz der im europäischen Vergleich hohen Unterbringungsstandards und Sozialleistungen in unserem Land.

Die Bundesrepublik Deutschland wird ihrer humanitären Verantwortung gerecht und nimmt Asylsuchende und Flüchtlinge auf. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns Aufnahme erwarten. Dabei müssen die Maßnahmen der Integration und die Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger leisten viel, um diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen zu helfen.

Die Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission vom 13. Mai 2015 zur grundsätzlichen Verteilung der Flüchtlinge in der gesamten Europäischen Union und sieht dies als ersten Schritt zu einem umfassenden Konzept für die Steuerung der Zuwanderung nach Europa.

Allerdings können nicht alle zu uns kommenden Menschen gleichermaßen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen. So kommt ein nicht geringer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt haben. Es darf daher nicht vergessen werden: 2015 sind dreimal mehr Asylbewerber vom Westbalkan nach Deutschland gekommen als aus Syrien. Die Anträge dieser Personen müssen aus rechtlichen Gründen jedoch nahezu immer abgelehnt werden.
Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen oder die Voraussetzungen für eine Zuwanderung in unser Land erfüllen, sind rückzufüh-ren. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden.

Eine Beschleunigung der Asylverfahren nutzt nichts, wenn diese Menschen trotz Ablehnung nicht zurückgeführt werden. Der Erlass von zeitlich begrenzten Abschiebestopps, wie beispielsweise in Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen für die Winterzeit, verschärft die Situation zusätzlich und erschwert konsequente Rückführungsmaßnahmen. Dies untergräbt auf Dauer die Akzeptanz für die Gewährung von Asyl in unserem Land.

Die Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern fordert die Überprüfung der Möglichkeiten einer konsequenten Rückführung straffälliger Asylbewerber und die Evaluierung bzw. Anpassung der gesetzlich bestehenden Rahmenbedingungen (u.a. Abschiebehemmnisse). Die Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern befürwortet daher, Asylantragsteller, die aus sicheren Herkunftsländern stammen und bei denen daher von vornherein zu erwarten ist, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird, zukünftig nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen, sondern für die Dauer ihres Asylverfahren in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Landes zu belassen. Aufenthaltsbeendigungen müssen konsequent durchgesetzt werden.