Hilfe aus der Bund-Länder-Vereinbarung landet nur zu 50 Prozent im Kreis Gütersloh

„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die in der Bund-Ländervereinbarung über den Bund gewährten Hilfen für die Kommunen bei den Flüchtlingskosten gehen in Nordrhein-Westfalen leider nur zur Hälfte direkt an die Kommunen und damit auch in den Kreis Gütersloh. Bei den weiter steigenden Flüchtlingszahlen und finanziellen Belastungen hätten die Bundesmittel zu 100 Prozent an die Städte und Gemeinden gehen müssen“, so der Stellvertretende Vorsitzende der CDU Landtagsfraktion André Kuper.

Es sei absolut unredlich, dass das Land diese Mittel vom Bund jetzt dafür nutze, die eigenen lange angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Flüchtlingspolitik damit zu refinanzieren. Der Bund habe ausdrücklich vorgesehen, dass in den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger der Flüchtlingshilfe sind, den Ländern eine entsprechende Weitergabe der Mittel zu sichern.

„Daran hält sich rot-grün nicht. Dadurch entgehen unserem Kreis in diesem Jahr rund 1,14 Millionen Euro.
Die rot-grüne Landesregierung unterschlägt letztlich Gelder, die vor Ort dringend benötigt werden. Das sind Taschenspielertricks, aber das ist keine seriöse und fürsorgliche Politik.“

Die kommunalen Kosten für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bedeuteten eine erhebliche Belastung für die Städte und Gemeinden, von der bislang nur rund 20 bis 40 % getragen werden. Daher wäre es umso wichtiger, dass nun zumindest die Bundesmittel in voller Höhe an die Kommunen weitergeleitet werden“, so der Kommunalexperte abschließend.