Hochansteckender Vogelgrippevirus H5N8 führt zu einem landesweiten Verbot der Geflügelausstellungen

Nachdem im Bundesgebiet die ansteckende Vogelgrippe in Nutztierbeständen festgestellt wurde, hat das NRW-Umweltministerium von Ministers Remmel zu Wochenbeginn die Stallpflicht für Hausgeflügel in Risikogebieten angeordnet. Zu den betroffenen Kreisen gehört auch der Kreis Gütersloh und speziell das Umfeld der Rietberger FFH-Gebiete Emsniederung usw..

Außerdem wurde im Rahmen von sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“ für das gesamte Land NRW u.a. ein „Verbot von Geflügelbörsen und Märkten sowie ähnlichen Veranstaltungen“ auf den Internetseiten des Ministeriums angekündigt. Hiervon sind also alle Geflügelausstellungen im Land NRW betroffen.

Viele betroffene Vereine haben Anfang dieser Woche aus der Presse entnehmen müssen, dass ein solches Ausstellungsverbot verhängt worden sein sollte. Es gab abber zunächst keine direkte Information der Betroffenen. Außerdem fehlte zwei Tage lang ein entsprechender Erlass des Umweltministeriums, aufgrund dessen die Kreisveterinärämter hätten konkrete Ausstellungsverbote aussprechen können. Die Betroffenen waren insoweit verunsichert, hatten sie doch erhebliche ehrenamtliche Vorleistungen für die Ausstellungen erbracht und zum Teil bei auswärtigen Gästen Hotels gebucht.

Das Friedrich-List-Institut (FLI) bewertet das Risiko der Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände als „hoch“. Zahlreiche Funde von H5N8 sind bei verendeten Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt worden. Erste Fälle in Nutzgeflügelbeständen sind gemeldet worden. Die Fallzahlen steigen bei Wildvögeln täglich. Auch in Nordrhein-Westfalen ist mit der Feststellung entsprechender Fälle bei Wildvögeln jederzeit zu rechnen.

Dieses hat auch Auswirkung auf die am kommenden Wochenende geplante große Lokalschau des Geflügelzüchtervereins Kaunitz, die nicht im Risikogebiet liegt, aber durch die landesweiten Biosicherheitsmaßnahmen nun verboten worden ist.

Aufgrund der Biosicherheitsmaßnahmen gelten ab Mittwoch die strengen Regeln für ganz NRW, da man eine Ansteckung bereits infizierter Tiere an anderen Vögel bei solchen Veranstaltungen vermeiden will, was im Grundsatz auch richtig ist.

„Es kann trotz allem aber nicht sein, dass die Ausrichter tagelang in Unwissenheit gelassen werden, wenn man doch beim Land weiß, dass es zu einem Verbot kommen muss. So kurzfristig eine Veranstaltung solchen Kalibers absagen zu müssen, ist für die Veranstalter und die knapp 80 eingeladenen Züchter aus ganz Deutschland, eine Extrembelastung, bei der jeder Tag zählt“, so der aus OWL stammende CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende André Kuper. „Die Irritation und Unsicherheit bei den Veterinärämtern und Vereinen, weil vom NRW-Umweltministerium zwar eine Erlass zur Festsetzung der Risikogebiete, aber bis Mittwoch früh noch kein Erlass für das Veranstaltungsverbot, ist auf die Fehlkommunikation des Ministeriums zurückzuführen und wäre durchaus vermeidbar gewesen.