Informationen von Land, Bund und Kreis zu Hilfen für Unternehmen in der Coronakrise – aktualisiert – (NRW-Rettungsschirm)

Fast stündlich verschärfen sich in der Coronakrise die Folgen für die Wirtschaft. Das trifft Tausende Firmen quer durch alle Branchen und Millionen von Beschäftigten. Wir alle stehen vor der größten Herausforderung nach dem II. Weltkrieg.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen bündel ich hier die Informationen aus Land und Bund für betroffene Unternehmen.
(Die Informationen sind ohne juristische Gewähr)

17.04.2020: Förderungsmöglichkeit für nordrhein-westfälische Tierheime

Ab sofort können nordrhein-westfälische gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen Anträge auf finanzielle Unterstützung der Futterkosten stellen. Das Antragsformular kann bis zum 30. April 2020 auf der Website des Umweltministeriums unter https://url.nrw/Futterkostenförderung heruntergeladen werden. Antragsberechtigt sind bereits vor dem 31.12.2019 tätige, gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine gültige Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz haben. Weitere Informationen dazu gibt es hier mulnv 17.04.2020 Tierheime (1)

17.04.2020: Fördermöglichkeiten für die Land- und Ernährungswirtschaft

Eine interessante Zusammenfassung der bisherigen Hilfen für die Wirtschaft, insbesondere der Landwirtschaft, finden Sie hier.

06.04.2020: Mittelstand soll einfacher an Kredite kommen – Kredite von bis zu 800.000 Euro mit einer 100-prozentigen Staatshaftung für Betriebe ab 11 Mitarbeitern möglich

Die Bundesregierung will mit einem neuen Sonderkreditprogramm der KfW dem Mittelstand zusätzlich helfen. Gegenüber dem bisherigen Programm (bisher 90 % Staatshaftung und 5 Jahre Laufzeit) soll es eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die staatliche Förderbank KfW und damit den Bund geben, außerdem soll die Laufzeit der Kredite bei 10 Jahren liegen. Antragsberechtigt sind Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.
Die Kredithöhe wird voraussichtlich bei 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 liegen, maximal jedoch pro Unternehmen mit 11-49 Mitarbeitern bei 500.000 Euro, bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bei 800.000 Euro liegen.
Voraussetzung für den Kredit werden voraussichtlich u.a. sein: Die Unternehmen dürfen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein; die Firma muss demnach zuvor Gewinn gemacht haben – im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre.

01.04.2020: Land verlängert Stipendien für Gründer und bietet Kredite an

Damit Gründer und Start-ups durch die Corona-Krise kommen, will die Landesregierung entsprechende Förderstipendien verlängern. Außerdem soll es für betroffene Start-ups weitere Förderprogramme über die NRW.Bank geben.

Konkret können Gründerstipendien und Transferprogramme für Hochschulabsolventen, die eigentlich zwischen März und Ende Juni ausgelaufen wären, um drei Monate verlängert werden. Damit wird die Zuwendung um 3.000 Euro auf insgesamt 15.000 Euro gesteigert.

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, auf die das zutrifft, werden umgehend vom Gründungsteam beim Projektträger Jülich per E-Mail kontaktiert. Es wird gebeten, von diesbezüglichen telefonischen Nachfragen beim Projektträger abzusehen. Weitere Unterstützung für Start-ups – unabhängig von der Laufzeit des Gründerstipendiums NRW – bieten die Soforthilfen des Landes NRW in Form von Zuschüssen sowie Steuerstundungen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Den Antrag finden Sie hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

Mit einem speziellen Start-up-Kredit der NRW.Bank können Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, außerdem ein Darlehen von bis zu 200 000 Euro mit einer Laufzeit von sechs Jahren beantragen. Mehrere Eigenkapitalprogramme der NRW.Bank sollen zudem aufgestockt werden.

30.03.2020: Wichtige Änderungen von Vorgaben zur NRW-Soforthilfe vom 30.03.2020

Die Landesregierung hat die Vorgaben zur NRW-Soforthilfe überarbeitet/ klargestellt. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen:
1. Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung: Antragsberichtigt unter den o.g. Voraussetzungen sind auch Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion
2. Die Anspruchskriterien wurden um einen vierten Fall ergänzt (Rückgang um die Hälfte der Aufträge)
3. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 zu stellen (Frist wurde um einen Monat verlängert)
4. Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein und vorhandene Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. (Hier ist es zu der Klarstellung gekommen, dass Überziehungskredite nicht ausgeschöpft werden müssen, sondern der aktuelle Cashflow grundlegend ist).
5. Auch gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind, können einen Antrag stellen. Dies umfasst auch entsprechende Vereine, wenn sie sich zwar wirtschaftlich betätigen, aber eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht (BGH, Beschl.v . 16.5.2017, Az. II ZB/716). Bei Vereinen müssen jedoch mehr als die Hälfte der Einnahmen aus erzielten Umsätzen bestanden haben, die durch die Corona-Krise beeinträchtigt wurden (s. allg. Kriterien f.d. wesentliche Beeinträchtigung im Antragsformular). Ein Verein, der überwiegend von Beiträgen, kommunalen Zuschüssen oder Sponsoring lebt und wenig gewerblich am Markt mit seinen Dienstleistungen tätig ist, kann keinen Antrag stellen, weil er nicht unternehmerisch tätig ist.
6. ein Rentner mit einer kleinen Rente, der seinen Haupterwerb z.B. aus dem Betrieb einer Gaststätte bezieht, ist ebenfalls grundsätzlich antragsberechtigt (Rentner waren vorher kategorisch ausgeschlossen).

 

29.03.2020: Soforthilfen gelten auch für ‚Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten

Das MWIDE hat bereits die Zielgruppe des Zuschussprogramms angepasst https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

27.03.2020: Übersicht der gesamten Hilfen von Bund und Land (Gemeinsames Papier der CDU-Landtagsfraktion NRW und der NRW-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

  1. Nachfolgend ein kleines Prüfungsschema für eigenes Vorgehen:
    1. Ist schon Kurzarbeit angemeldet worden? Weitere Informationen hier und hier
      (gilt übrigens auch für Zahnarztpraxen, Physiotherapie udgl.)
    2. Sind alle steuerlichen Zahlungen im Fokus, Anträge gestellt?
      (reduzieren gem. Erlass)
    3. An wen werden welche Zahlungen in den nächsten Tagen und Wochen fällig?
      (Subsidiarität gilt auch dort; Versuch der Vereinbarung neuer Zahlungsziele usw.)
    4. Sondermaßnahmen des Staates (wie z.B. Hilfsprogramme oder Bürgschaftsprogramme von Bund und Land)
      Weitergehende Informationen zum NRW-Sofortprogramm finden Sie hier im Schreiben des Wirtschaftsministers Prof. Dr. Pinkwart an den Präsidenten des Landtags, André Kuper 25Mrz2020: Soforthilfeprogramm NRW Schreiben MWIDE an Präsident Landtag
    5. Das Antragsformular für die Soforthilfe ist jetzt online: soforthilfe-corona.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=NRW_SOFORTHILFE

Hier sind die möglichen Hilfen in übersichtlicher Form zusammengefaßt: 27.03.2020 Übersicht Hilfspakete von Bund und Land, erarbeitet von der CDU-Landtagsfraktion sowie der Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 

26.03.2020: Bessere Mobilität von Klinikpersonal

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Krankenschwestern, Krankenpfleger und allen anderen Beschäftigten in Akutkrankenhäusern, in denen Corona-Patienten behandelt werden, kostenfrei Mietfahrzeuge zur Verfügung. Im Rahmen eines Sonderprogramms stehen dafür eine Million Euro zur Verfügung.

Das Programm zur Bereitstellung kostenloser Mietfahrzeuge startet am Mittwoch, 1. April und läuft vorerst bis zum 31. Mai 2020.

Wer kann das Angebot nutzen?

  • Beschäftigte in Akutkrankenhäusern, die von Einschränkungen im Nahverkehr betroffen sind und kein eigenes Auto für den Weg zur Arbeit zur Verfügung haben.
  • Für die Nutzung des Angebots füllen die Beschäftigten ein einseitiges Formular aus. Den Link zum Formular finden Sie auf unserer Infoseite zum Sonderprogramm
    unter: vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Sofortprogramm-fuer-bessere-Mobilitaet-von-Klinikpersonal/index.php
  • Die Leitung des Krankenhauses bestätigt auf diesem Formular, dass der / die Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.
  • Mit dem Formular kann man den Mietwagen direkt beim Verleiher anmieten.

Um die Abrechnung müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt der Autoverleiher direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral fürs ganze Land betreut.

Hilfe für Solo-Selbstständige: NRW-Rettungsschirm auch offen für Weiterbildung und Kultur

Um Initiativen und Einrichtungen in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise vor existenzbedrohenden Finanzproblemen zu bewahren, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits in der vergangenen Woche mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nun gibt es weitere Unterstützung: Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung können vom Rettungsschirm des Landes profitieren, genauer: vom Programm „NRW-Soforthilfe 2020“

Betroffene können über die NRW-Soforthilfe 2020 ab Freitagmittag (27. März) finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen (www.wirtschaft.nrw/corona).

Aktuell geplante Hilfen von Bund und Land zu 4 mit Stand 25.03.2020

  • Brief von NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart an den NRW-Landtagspräsidenten André Kuper zu den Hilfen vom 25.03.2020
  • Faktenblatt zu den Maßnahmen gegen die Corona-Krise
  • NRW-Soforthilfe 2020 für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Gründer startet in dieser Woche
  • Solidaritätsfond/Zuschüsse für Selbständige (insbesondere Kleinunternehmen, Soloselbständige und Angehörige Freier Berufe)
    Sofern diese in „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise“ kommen, können Kleinunternehmen, Soloselbständige und Angehörige Freier Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro (bei bis zu 5 Beschäftigten) und bis zu 15.000 Euro (bei bis zu 10 Beschäftigten) erhalten. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden. Ziel  ist ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Diese Mittel werden über die Bundesländer verteilt. Der Bundestag entscheidet hier am kommenden Mittwoch, der Bundesrat soll am kommenden Freitag zustimmen. Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werde
    Allgemein wird erwartet, dass die Zuschüsse an Solo-Selbständige an das ALG-2-System angekoppelt werden, also verwendet werden, um den Zugang zur Grundsicherung zu erweitern, zu erleichtern und die Abwicklung im Sinne Auszahlung zu beschleunigen
  • Grundsicherung für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen (analog der sonstigen Grundsicherung)
    BMAS-Entwurf zur Beschlussfassung in dieser Woche Bundestag (Mi) und Bundesrat (Fr)
    „Gesetz f.d. erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2“. Es sieht vor, für 6 Monate den Zugang zur Grundsicherung f.d. Kleinunternehmer zu erleichtern (keinerlei Vermögensprüfung, Miet- und Heizkosten f.d. Wohnung werden in voller Höher übernommen; es bleibt aber Prüfung der Bedarfsgemeinschaft (für alle betroffenen Erwerbstätigen))
  • Sonderkreditprogramm für Kredite bis zu 3 Mio. Euro
    In der Coronavirus-Krise ist am Montag im Kabinett ein Sonderkreditprogramm der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an den Start gegangen. Anträge sollen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden.
    Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro sollen weitere Erleichterung für die Wirtschaft schaffen. Die höhere Haftungsfreistellung von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen sollen Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.

 

Die NRW-Landesregierung ergänzt die Zuschüsse des Bundes durch Soforthilfen für Kleinunternehmen. So sollen Engpässe in Betrieben von zehn bis 50 Mitarbeitern überbrückt werden. Diese Unternehmen sollen Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro erhalten. Damit kommt die Gesamthilfe nahezu jedem zweiten Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen zugute.

Ab heute gilt das KfW Sonderprogramm 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Die Eckdaten 

Hilfe und Unterstützung für Landwirte:

Die Coronavirus-Pandemie hat Auswirkungen auch auf die heimische Landwirtschaft. Zur Unterstützung des Landwirtschaftssektors und der Gartenbaubranche hat das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV) unter https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/ eine Service-Seite im Internet eingerichtet.

Darüber hinaus schaltet das Landesumweltministerium ab sofort auch eine telefonische Hotline: Unter der Rufnummer 0211 / 4566765 stehen Ansprechpartner von Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung, um Fragen zu beantworten oder weiterführende Hinweis zu geben.

Erntehelfer und Versorgung sicherstellen:

In der Landwirtschaft fehlen bis zu 300.000 Arbeitskräfte. Eine Online-Plattform des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesverbands der Maschinenringe stellt jetzt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her, die derzeit beispielsweise in der Gastronomie nicht arbeiten dürfen, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. Auch der Bauernverband hat unter www.saisonarbeit-in-Deutschland.de ein Vermittlungsportal ins Netz gestellt.

22.03.2020 – Geplant: Für Kleinunternehmen, Soloselbständige und Angehörige Freier Berufe soll es eine Soforthilfe des Bundes geben

Sofern diese in „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise“ kommen, können Kleinunternehmen, Soloselbständige und Angehörige Freier Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro (bei bis zu 5 Beschäftigten) und bis zu 15.000 Euro (bei bis zu 10 Beschäftigten) erhalten. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden. Ziel  ist ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Diese Mittel werden über die Bundesländer verteilt. Der Bundestag entscheidet hier am kommenden Mittwoch, der Bundesrat soll am kommenden Freitag zustimmen. Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Daneben stehen Kredite zur Verfügung.

Am Sonntagmittag (22. März 2020) hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in einer außerordentlichen Kabinettsitzung die rechtlichen Grundlagen für den am vergangenen Donnerstag (19. März 2020) angekündigten NRW-Rettungsschirm geschaffen. Die Landesregierung bewilligt die Bereitstellung von bis zu 25 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Krise. Damit werden die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise finanziert.

Weitere Infos: Kabinett bringt NRW-Rettungsschirm auf den Weg

20.03.2020: Hilfe für Künstler und Kulturschaffende

Bedrohten freischaffenden professionellen Künstlern und Kulturschaffenden soll mit einem sog. Überbrückungsgeld geholfen werden. Künstler können unbürokratisch eine Einmalzahlung in Höhe von 2000 Euro beantragen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Dieses sagte NRW-Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Insgesamt hat Land dafür einen Fonds von fünf Millionen Euro aufgelegt. Die Hilfe soll ein  „Finanzpuffer“ sein, bis das Geld aus dem Milliarden-Paket der Landesregierung und dem Milliarden-Fonds des Bundes für Solo-Selbstständige fließen kann.

Die Bezirksregierung Arnsberg fasst das Sofortprogramm hier zusammen und stellt ein Antragsformular zur Verfügung.

Die Künstlersozialkasse (KSK) gibt selbständigen Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen aktuelle Hinweise, um die Einkommenserwartungen zu ändern und Beiträge zu senken.

19.03.2020: NRW will 25 Milliarden Euro Wirtschaftshilfe bereitstellen

Das Land NRW will 25 Milliarden Euro Wirtschaftshilfe bereitstellen, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Das hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet laut Agenturmeldungen in einem Spitzengespräch mit  Wirtschaftsvertretern zugesagt. Das Sondervermögen entspricht rund einem Drittel des bisherigen Landeshaushalts und soll bereits in einer Sondersitzung des Landtags am kommenden Dienstag 24.03.2020 in einem Schnellverfahren an einem Tag verabschiedet werden. Dies wäre das „größte Hilfsprogramm für Nordrhein-Westfalen seit Bestehen unseres
Landes“.

Der Rettungsschirm und Zielrichtungen von Bund und Land Nordrhein-Westfalen wird hier in dieser Grafik anschaulich erklärt.

Hintergrundinformationen zum NRW-Rettungsschirm finden sich hier.

Formular: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Die Pressemitteilung der Landesregierung zum NRW-Rettungsschirm ist hier nachzulesen.

Bundesagentur für Arbeit: Tabelle zur Berechnung der Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Hilfsprogramm der Landesregierung umfasst derzeit folgende Bereiche:

Bürgschaften:

Der Rahmen für Großbürgschaften des Landes wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Für kleine Unternehmen soll es «Expressbürgschaften» in Höhe bis 250 000 Euro innerhalb von drei Tagen geben. Dabei gehe es vor allem auch darum, dass bis Ende des Monats Gehälter gezahlt werden könnten, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Das Land werde mit 90 Prozent statt bisher 80 Prozent für die Kredite bürgen. Die Banken sollen ihrerseits mit den fehlenden 10 Prozent ins Risiko gehen. Dazu werden die Anforderungen an das Bankensystem verändert.

Zuschüsse für Freiberufler und Kleinunternehmen:

Auf Bundesebene wird am kommenden Sonntag das Kabinett weitreichende Hilfspakete beschließen, diese sollen am Mittwoch vom Bundestag und am nächsten Freitag vom Bundesrat beraten und beschlossen werden.
Wenn das Zuschussprogramm des Bundes nicht ausreichen sollte, «werden wir auch eine Soforthilfe auflegen, die ganz gezielt für die besondere Lage der Kleinunternehmer in NRW eingesetzt werden soll», sagte Ministerpräsident Laschet. Die Zuschüsse des Bundes würden in NRW «so schnell wie möglich» ausgezahlt, um Kleinunternehmern, Solo-Selbstständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.

STEUERN:

Unternehmen, die Fristverlängerungen für die Zahlung von der Umsatzsteuer beantragen wollen, müssen dafür in NRW zunächst keine Sonderzahlungen mehr leisten. Damit würden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt, sagte Lienenkämper. Von Vollstreckungsmaßnahmen will der Fiskus vorerst absehen. Säumniszuschläge sollen erlassen werden. Zudem gebe es die Möglichkeit von zinsfreien Steuerstundungen.

18.03. Bundesregierung arbeitet an Notfallfond für Freiberufler und Solo-Selbständige

Die Bundesregierung arbeitet an einem Notfallfonds von bis zu 50 Milliarden Euro. Neben den Kreditprogrammen für Unternehmen soll es vor allem für Freiberufler und Solo-Selbstständige Direkthilfen geben. Ein Fonds könne besonders Minifirmen helfen, in denen Notfallkredite von Banken aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich seien. Bereits an diesem Donnerstag kann der Fonds mit Direkthilfen stehen.

17.03.2020:

Neben den gesundheitlichen Auswirkungen ist das Corona-Virus auch eine sehr ernste Herausforderung für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat dazu bereits viele Gespräche geführt und kurzfristige Maßnahmen für in Not geratene Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sowie Finanzminister Lutz Lienenkämper werden sich am Donnerstag, 19.3., mit den Spitzen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und den Sozialpartnern in einer Videokonferenz austauschen. Ziel ist, die Unterstützungsprogramme weiter auszubauen und passgenaue finanzielle Hilfen für Betroffene bereitzustellen. An den Gesprächen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der NRW.BANK sowie der Banken- und Sparkassenverbände teil.

15.03.2020 Land NRW:

Gemeinsam mit der Bundesregierung, die heute ihr Maßnahmenpaket („Schutzschild“) vorgestellt hat, bietet das Land den betroffenen Unternehmen eine Vielzahl passgenauer Instrumente zur Überbrückung an. 

1. Informationen und Beratung für alle Branchen und Unternehmensgrößen zur Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen (Infoseite s.u.) 

2. Liquiditätshilfen 

 Unkomplizierte Bereitstellung von Kurzarbeitergeld 

 Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. 

 Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen. 

 Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

Allgemeine Informationen sowie individuelle Beratung wird zudem durch die landeseigene Förderbank NRW.BANK geleistet: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800.

  • Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
  • Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

3. Mobile Arbeit 

IT.NRW stellt die Infrastruktur für die Arbeitsfähigkeit der digitalen Landesverwaltung sicher und baut die Kapazitäten weiter aus, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die mobile Arbeit in großem Umfang zu ermöglichen. 

4. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 
Die Landesregierung arbeitet an weiteren Initiativen für schnellere Planungen und Genehmigungen, zum Abbau von Bürokratie, zum beschleunigten Ausbau des Gigabitnetzes und der Erneuerbaren Energien und zur Unterstützung von Innovationen und Gründungen, damit wir gestärkt aus der Krise kommen. 

Eine Übersicht der verschiedenen Finanzierungs-Instrumente und die Ansprechpartner finden Sie auf dieser laufend aktualisierten Seite: 

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner 

Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe

Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

  • Kein Verdienstausfall wird gewährt wegen Umsatzeinbußen infolge von Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen von Veranstaltungen.
  • Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: LVR-Servicenummer: 0221 809-5444;
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe: www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org
    Auch auf der Seite www.ifsg-online.de gibt es alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zudem die Möglichkeit, direkt online einen Antrag zu stellen. Allgemeine Fragen können auch telefonisch über das Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 933 63 97 beantwortet werden.

Maßnahmenpaket des Bundes:

Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen 

Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus 

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen. Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz (SPD), und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen. 

Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen. 

Ausgangslage 

Das Corona-Virus ist eine ernsthafte Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge, auch in der Wirtschaft ist sie spürbar. Durch die enge internationale Verflechtung der Wirtschaft treffen unsere Unternehmen auch die Auswirkungen dieser Pandemie an anderen Orten der Welt. Noch kann niemand die Tragweite seriös beschreiben, welche die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, weil aussagekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger Verzögerung vorliegen werden.

Allerdings spüren viele Unternehmen bereits erste Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt sich auf die Dienstleistungsbranche aus, insbesondere auf Logistik, Handel, Gaststätten sowie Tourismus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage zurück und internationale Lieferketten werden gestört, was sich auf die hiesige Produktion auswirkt. 

Die Bundesregierung tritt dem mit einer entschlossenen Wirtschafts- und Finanzpolitik entgegen. Die Bundesminister Scholz und Altmaier werden Firmen und Betrieben Liquidität zur Verfügung stellen und damit Wachstum und Beschäftigung sichern. 

Die Voraussetzungen für eine schnelle Stabilisierung der deutschen Wirtschaft sind gegeben. Mit präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen wird auf die konjunkturelle Entwicklung durch das Corona-Virus reagiert, um die Wirtschaft so rasch wie möglich wieder auf ihren Wachstumspfad zurückzuführen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit unseren europäischen und internationalen Partnern. 

Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde bereits kurzfristig rund eine Milliarde Euro zur Bekämpfung des Corona-Virus zur Verfügung gestellt, u.a. zur Beschaffung von Schutzausrüstungen wie Masken und Schutzanzügen, zur Unterstützung der WHO bei der internationalen Corona-Bekämpfung und zusätzliche Mittel für das Robert-Koch-Institut. Außerdem erhält das Bundesministerium für Bildung und Forschung 145 Mio. für die Entwicklung eines Impfstoffs und für Behandlungsmaßnahmen. 

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen 

Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht: 

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren 

Deutschland hat ein starkes System der sozialen Sicherung. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundesregierung wird diese Stabilisatoren voll wirken lassen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann die Bundesregierung auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt: 

 Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 % 

 teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden 

 Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer 

 vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) 

Die Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen 

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Im Einzelnen: 

a. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird. 

b. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert. 

c. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. 

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird. 

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen 

Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmittel angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir Unternehmen und Beschäftigte. Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, keine Begrenzung des Volumens unserer Maßnahmen vorzunehmen. Dies ist eine sehr bedeutende Entscheidung, hinter der die ganze Bundesregierung steht. 

Zunächst werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden. Dazu werden unsere etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht: 

 Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt. 

 Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert. 

 Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung. 

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können. 

Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%. 

Mit den Landesförderbanken sowie den Bürgschaftsbanken stehen wir dazu in engem Austausch. 

Diese Maßnahmen sind durch die bisherigen beihilferechtlichen Regelungen abgedeckt. 

Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungs-schwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden wir zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Darüber hinaus sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden. 

Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin hat bereits signalisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Corona-Krise sorgen möchte. Die EU- und Eurogruppen-Finanzminister werden sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission das notwendige Maß an Flexibilität zeigt. 

Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden. Das ist unproblematisch möglich. Denn im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden. 

Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situation, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanzkrise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 verfügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare Steigerung des Fördervolumens. Die wird flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen. 

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts 

Auf europäischer Ebene setzen sich Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen ein. Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst. Im engen Austausch mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen. 

Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. 

Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken. 

Es ist gut, dass die EIB-Gruppe ihre in vergangenen Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, um europaweit Unternehmen, die vom Corona-Virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Insbesondere ist auf die bewährten EIF-Portfoliogarantien zur Absicherung von Unternehmensliquidität zurückzugreifen.  

Ausblick 

All diese Maßnahmen zeigen die Entschlossenheit der Bundesregierung, den Auswirkungen des Corona-Virus wirtschafts- und finanzpolitische Impulse entgegenzusetzen, um Schaden von Beschäftigten und Unternehmen fernzuhalten und die Auswirkungen der Krise abzufedern. Noch ist das ganze Ausmaß der wirtschaftlichen Corona-Folgen nicht absehbar. Sollte es Anzeichen für eine gravierende Störung der konjunkturellen Entwicklung geben, wird die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern und unseren europäischen Partnern alle verfügbaren Ressourcen einsetzen und dieser Entwicklung konsequent entgegentreten. 

Die öffentliche Hand ist auch auf ein solches Szenario gut vorbereitet: Angesichts der gesamtstaatlichen Überschüsse in den letzten Jahren ist sie in der Lage, die Konjunktur auch über einen längeren Zeitraum zu stützen und auf unseren bisherigen Wachstumspfad zurückzuführen. 

Am Donnerstag, 19.3., wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen präsentieren. Laut Ankündigungen wird es sich speziell um weitere Hilfen für Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige handeln.

16.03.2020: Kreis Gütersloh pro Wirtschaft GT:

Die pro Wirtschaft GT hat als erste Orientierungshilfe für Gewerbetreibende und Freiberufler für Erstanfragen zur Corona-Thematik eine Servicehotline eingerichtet.

Erreichbar ist diese unter der Telefonnummer 05241 851409. Die Servicehotline ist werktags von 8 bis 17 Uhr freigeschaltet. Sollte die Hotline überlastet sein, können Interessenten den Rückruf-Service in Anspruch nehmen.

Die pro Wirtschaft GT filtert Informationen, recherchiert und bereitet auf. Detailfragen werden jedoch nicht von beantwortet beziehungweise beraten! Bei Detailfragen wird an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet, die nachfolgend bei den entsprechenden Unterthemen verlinkt sind.

Bei allgemeinen Fragen rund um Corona nutzen Sie bitte die Bürger-Hotline des Kreises Gütersloh: 05241 854500 (montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr).

Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 angerufen werden.

Auf der Homepage finden Sie erste Informationen zu folgenden Themen:

– Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf
– Kurzarbeitergeld
– Arbeitsrecht
– Tätigkeitsverbot & Quarantäne
– Liquidität und Finanzierung
– Steuern

Hier finden Sie alle Informationen.

Auch die Veranstaltungen sind zunächst bis zum 30. April abgesagt. Sprechstunden und Beratungen finden zur Zeit ausschließlich telefonisch (oder per Mail statt).

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro