Interkommunale Zusammenarbeit wird vereinfacht

Am heutigen Tag wurden im Plenum die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit erweitert.

Die Änderungen beinhalten:

  • auf dem Sektor der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung,
  • der Öffnung von Zweckverbänden für die Durchführung von Aufgaben und der sich hieraus ergebenden Anpassung der Terminologie,
  • der Zulässigkeit des Kündigungsrechts für Mitglieder des Verbands,
  • der Möglichkeit der Einführung einer Geschäftsführung eines Zweckverbandes,
  • Einführung einer Experimentierklausel (Erweiterungen der Aufgabenübertragung wie auch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur interkommunalen Aufgabenwahrnehmung ermöglicht werden)

Außerdem wurde mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag  die Landesregierung aufgefordert:

  • Die Kommunen über die Änderungen im Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit (GKG) und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit umfassend zu informieren
  • Die Voraussetzungen für die Begleitung von Modellvorhaben umgehend zu schaffen und eine Anlaufstelle zu errichten, welche die interkommunale Zusammenarbeit fördert.
  • Zu prüfen, ob es Förderprogramme des Landes mit kommunalen Adressaten gibt, in denen verstärkt Lösungen in interkommunaler Zusammenarbeit eingefordert werden können.

Der Entschließungsantrag und das GKG wurden einstimmig vom Landtag beschlossen.

Mit diesem Antrag und GKG wurden wichtige Forderungen der CDU-Landtagsfraktion zur Schaffung von mehr Flexibilität für eine kommunale Zusammenarbeit umgesetzt. Insbesondere die Experimentierklausel und die zentrale Anlaufstelle waren wichtige Anliegen unseres impulsgebenden Antrages.

Hier der Entschließungsantrag: „Interkommunale Zusammenarbeit fördern – Kommunen ermutigen und unterstützen!“