Jetzt beantragen: Inklusionsscheck der NRW-Koalition fördert Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen

Seit dem 1. Februar können wieder Anträge für einen Inklusionsscheck gestellt werden. Das NRW-Sozialministerium fördert Aktionen von Vereinen und Initiativen für Menschen mit und ohne Behinderungen mit einer Pauschale von 2.000 Euro. Daher empfehle ich allen Interessierten im Kreis Gütersloh, frühzeitig einen Förderantrag zu stellen. Insgesamt 600.000 Euro stellt das Land für das Programm zur Verfügung. Auch wer zum Beispiel ein inklusives Straßenfest im Sommer plant, sollte sich daher jetzt schon die Förderung sichern.

Der Inklusionsscheck NRW unterstützt lokale Maßnahmen für ein besseres Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Gefördert werden können zum Beispiel Feste, Schulungen, Ausstellungen oder auch Publikationen aller Art. Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Daher wird auch die Anschaffung von mobilen Rampen oder der Einsatz von Gebärdendolmetschern finanziell unterstützt.

Die Antragstellung läuft über eine Internetseite. Informationen zum Inklusionsscheck sowie ein Link zur Antragstellung sind zu finden unter der Adresse www.mags.nrw/inklusionsscheck.

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro