KiBiz-Änderungsgesetz: Erheblicher Mehraufwand für Träger und Kommunen

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz) muss reformiert werden. Hierzu hat die CDU-Landtagsfraktion bereits im Dezember letzten Jahres in einem entsprechendem Antrag konstruktive Vorstellungen unterbreitet. Die Landesregierung hat nunmehr ein Änderungsgesetz vorgelegt, welches heute gemeinsam mit unserem Antrag in die Sachverständigenanhörung gegangen ist. 65 Sachverständige stellten sich heute den ganzen Tag in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Familie, Kinder und Jugend sowie für Kommunalpolitik den Fragen der Abgeordneten. Die Sachverständigenanhörung war im Plenarsaal statt und wurde im Live-Stream übertragen, bzw. ist dort auch nachträglich noch ansehbar. Folgende Themenblöcke sind gebildet worden:
I Allgemeine Bestimmungen (§§1-5 und grds. zum allgemeinen Verfahren)
II Finanzierung (§§ 18-24)
III Förderung Kindertageseinrichtungen, Sprachförderung, Kindertagespflege (§§ 6-17)
IV Sonstige Fragen (§§ 25-28 ff.)

Aus den schriftlichen und den bislang schon vorgetragenen Stellungnahmen der Sachverständigen zur KiBiz-Anhörung geht klar hervor, eine Erhöhung der Kindpauschalen deutlich effektiver und sinnvoller gewesen wäre, als die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen punktuellen Mittelaufstockungen und  Schaffung neuer Einzeltatbestände, Sonderförderungen und vieler neuer Stichtage. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper„Es läuft vieles falsch, wenn der Verwaltungsaufwand immer weiter zunimmt. Die von der Landesregierung angepeilten differenzierten Bezuschussungen – sei es für sogenannte plusKitas, die Sprachförderung, die Verfügungspauschalen oder die zusätzliche U3-Pauschale – führen zwangsläufig zu einem erheblichen Mehraufwand. Fatalerweise lässt die Landesregierung die Kommunen und Träger mit der daraus entstehenden Last der praktischen Umsetzung allein.“

In einem Antrag (Drs. 16/4577) fordert die CDU-Landtagsfraktion daher die Prüfung einer weiteren Dynamisierung der Kindpauschalen. „Weil die Stellungnahmen der Experten diesbezüglich so eindeutig sind, hat Rot-Grün gar keine andere Wahl, als sich einer Überprüfung der Auskömmlichkeit der Kindpauschalen zu öffnen. Hätte die Landesregierung die längst überfällige Evaluation des KiBiz unternommen, könnten wir heute schon einen Schritt weiter sein“, beklagt der kinderpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Tenhumberg.

Als besonders besorgniserregend bezeichneten die Expertinnen und Experten ein drohendes „Ausbluten“ der ländlichen Regionen durch die von der Landesregierung vorgesehenen undurchsichtigen Förderoptionen für die unterschiedlichen Einrichtungstypen. Tenhumberg: „Es ist sicher richtig, Kindertagesstätten in benachteiligten Regionen in besonderer Weise zu fördern. Gleichzeitig darf man jedoch nicht vergessen, dass Armut und die Unterstützungsbedarfe von Kindern  facettenreicher sind, als dass neue Mittel nur nach der Anzahl der Kinder im SGB II-Leistungsbezug verteilt werden.“