03 März KiBiz Reform: Mehr Verlässlichkeit und Stabilität für Eltern und Einrichtungen
Düsseldorf/Kreis Gütersloh. „Kinder sind unsere Zukunft – und sie verdienen das Beste, was wir ihnen mitgeben können: Geborgenheit, Bildung und einen sicheren Ort zum Wachsen“ weiß der heimische CDU-Abgeordnete und Landtagspräsident André Kuper und verweist auf Planungen für den Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Die Landesregierung hat diesen beschlossen, um Kitas und frühkindliche Bildungseinrichtungen zu stärken – ganz konkret: mit mehr Geld, mehr gut ausgebildetem Personal und mehr Flexibilität im Alltag.
In enger Abstimmung mit den Verbänden hat die Landesregierung viele Rückmeldungen aufgenommen und den Gesetzentwurf überarbeitet. „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut sind – sicher, gefördert und begleitet. Deshalb werden die Kitas gezielt weiter gestärkt“, so André Kuper.
Durch die Möglichkeit angepasster Kern- und Randzeiten kann das pädagogische Personal zielgerichteter eingesetzt werden. Geschaffen wird so mehr Flexibilität, um Schließzeiten zu verringern. Bis zur endgültigen Einführung eines neuen, kindbezogenen Finanzierungssystems wird die Grundfinanzierung der Träger zur Finanzierung der Transformationskosten ab dem 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro erfolgen.
Für die frühkindliche Bildung sind für das Haushaltsjahr 2026 mehr als 6 Milliarden Euro eingeplant – so viel wie nie zuvor. Ende des vergangenen Jahrzehnts waren es noch 2,5 Milliarden, der heutigen Landesregierung ist aber der Aufgabenschwerpunkt der frühkindlichen Förderung und Begleitung weit mehr als das Doppelte wert.
Mit dem Gesetzentwurf plant die Landesregierung außerdem, 50 Millionen Euro für eine jährlich unterlegte Personaloffensive und dauerhafte Stabilisierung des Systems bereitzustellen. Neben der Finanzierung der Transformationskostenpauschale ab dem 1. August 2027 werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Außerhalb des Kinderbildungsgesetzes stellt das Land darüber hinaus insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung und führt einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein.
„Auch die bisherige Sonderförderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, bleibt bestehen – dadurch wird auch die Trägervielfalt gesichert“, erläutert André Kuper.
Die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung zum Kinderpfleger soll in das KiBiz integriert werden, zudem die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher weiterhin gefördert und diese Förderung erhöht werden. Für die Ausbildung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen wird rund eine Million Euro bereitgestellt. Der Gesetzentwurf knüpft auch an die Stärkung der Kindertagespflege in den vergangenen Jahren an. Die Reform des KiBiz sieht vor, Qualitätssicherung und Professionalisierung weiter zu stärken, indem Anschlussqualifikationen mitfinanziert und spezifische Rahmenbedingungen verbessert werden. Das Kita-Helfer-Programm wird dauerhaft im KiBiz verankert.
Um allen Kindern gerechte Bildungschancen, unabhängig von Herkunft, Sprache oder soziökonomischem Status, zu ermöglichen, plant das Land, Chancen-Kitas einzuführen. Einrichtungen in besonders herausfordernden Sozialräumen sollen noch gezielter gefördert werden. Das KiBiz verfolgt auch inklusionspolitische Ziele, da Kinder mit und ohne Behinderungen möglichst gemeinsam betreut werden sollen. Bereits jetzt sind die meisten Einrichtungen inklusiv.