20 Aug Kommunal-Soli: Rot-grüne Landesregierung bestraft Kommunen im Kreis Gütersloh mit Zwangsabgabe in Höhe von über 22 Millionen Euro
Der CDU-Landtagsabgeordnete und kommunalpolitische Sprecher André Kuper aus Rietberg äußert deutliche Kritik an der nun von der rot-grünen Landesregierung veröffentlichten Berechnung zum Kommunal-Soli.
„Nahezu der gesamte Kreis Gütersloh wird von der rot-grünen Landesregierung mit dem Kommunal-Soli für solides Wirtschaften bestraft. Alleine im kommenden Jahr müssen unsere Kommunen im Kreis 22.450.739 Euro zahlen.
Diese Zwangsabgabe ist kaum zu verkraften. SPD und Grüne führen damit all die harten Sparrunden und enormen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger ad absurdum, die in den letzten Jahren erbracht wurden. Das ist undurchdacht und ungerecht“, erklärt der direkt gewählte Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion.
Die aktuelle Modellrechnung des NRW-Innenministeriums bestätige die schon vor einem Monat geäußerten Befürchtungen der CDU.
André Kuper: „Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen und Verl sind neun von 60 Städten und Gemeinden, die den Kommunal-Soli leisten müssen.
Zusammen müssen diese neun Städte über 22 Millionen Euro zahlen. Mit jährlich 182 Millionen Euro und bis zum Jahr 2020 insgesamt 1,2 Milliarden Euro will die Landesregierung die Kassen der angeblich wohlhabenden Kommunen plündern.
Rot-Grün versteht einfach nicht: Kranke werden nicht dadurch gesund, dass man die Gesunden auch noch krank macht.“
Die genauen Zahlen für die Kommunen im Kreis Gütersloh:
Körperschaft | Abundanzumlage |
Gemeinden im Kreis Gütersloh (9) | 22,450,739,00 € |
Halle (Westf.), Stadt | 5,159,246,00 € |
Harsewinkel, Stadt | 3,321,238,00 € |
Herzebrock-Clarholz | 1,540,337,00 € |
Langenberg | 203,439,00 € |
Rheda-Wiedenbrück, Stadt | 1,143,313,00 € |
Rietberg, Stadt | 508,035,00 € |
Schloß Holte-Stukenbrock, Stadt | 1,168,687,00 € |
Steinhagen | 1,762,411,00 € |
Verl, Stadt | 7,644,033,00 € |
(Quelle: 1. Modellrechnung des Ministeriums für Inneres u. Kommunales vom 20.08.2013) |