14 Sep Kommunale Rechnungslegung: Mehr Vereinfachung und mehr Transparenz nötig
Die CDU-Landtagsfraktion wirft der Landesregierung Versäumnisse bei der kommunalen Rechnungslegung vor. „Das von SPD, Grünen und FDP verabschiedete ‚Erste Gesetz zur Wei-terentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemein-deverbände‘ enthält zwar einige richtige redaktionelle Änderungen. Aber viele handwerkli-che Fehler belasten weiterhin die kommunale Finanzwirtschaft.“
Ursprünglich planten SPD und Grüne eine Absenkung des HSK-Schwellenwertes. Dies hätte zu einer enormen Verringerung der Anzahl der HSK-Kommunen geführt, ohne dass sich die Lage substanziell verbessert hätte. „Rot-Grün ist gerade noch rechtzeitig zur Vernunft ge-kommen und hat sich dort unserer Auffassung mit einem eigenen Änderungsgesetz ange-schlossen. Dies wäre sonst ein fatales Signal gewesen, dass das „Spar-Korsett“ gelockert würde,“ so der Kommunalpolitische Sprecher.
Der CDU-Politiker analysiert das Gesetz: „SPD und Grüne koppeln die Rechnungslegungsvor-schriften des Gesamtabschlusses an das BilMoG und damit von denen des kommunalen Ein-zelabschlusses ab. Das bedeutet nichts anderes als: Mehr Arbeit für die Kämmereien.
Vor dem Hintergrund der mannigfaltig abgeschlossenen Finanzgeschäfte wird ferner dem Informationsbedürfnis von Räten, Kreistagen und Öffentlichkeit keine Rechnung getragen. Hier lediglich auf die Freiwilligkeit von Angaben zu setzen, zeigt, dass die Landesregierung die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Die CDU-Fraktion hatte daher die zwingende Angabe derivater Finanzgeschäfte möglichst mit Zeitwert gefordert“, so André Kuper weiter.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eine Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen, so etwa
– die Verschiebung des Termins zur Erstellung des kommunalen Gesamtabschlusses auf das Jahr 2015 und
– den Verzicht auf unterjährige Fristen zur Erstellung und Prüfung des kommunalen Einzelabschlusses
André Kuper: „Dank dem Einsatz der CDU-Landtagsfraktion wird der Schwellenwert, ab wann Kommunen in die Haushaltssicherung gehen müssen, nicht geändert. Damit haben wir einer möglichen Bilanztrickserei des Innenministers einen Riegel vorgeschoben.“