20 Sep Kommunalkonferenz der CDU-Landtagsfraktion mit André Kuper als Fachreferent
Der Griff der Rot-Grünen Landesregierung in die Kassen der Kommunen durch den Kommunal-Soli war jetzt Thema einer Kommunalkonferenz der CDU-Landtagsfraktion in Düsseldorf.
Zwischen der Begrüßung durch den Fraktionsvorsitzenden Karl-Josef Laumann, dem Landesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV), Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann und dem Schlußwort durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Peter Biesenbach, referierte der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Bürgermeister a.D. André Kuper zu den Plänen der Landesregierung.
Karl-Josef Laumann betonte in seinen Worten, dass die CDU-Landtagsfraktion die von Rot-Grün geplante Zwangsabgabe ablehne. Die CDU sei für eine Hilfe der notleidenden Kommunen und habe dazu auch bereits in der letzten Wahlperiode entsprechende Vorschläge gemacht, die Rot-Grün jedoch vom Tisch gefegt hätte. Die CDU sei jedoch nicht für eine kommunale Zwangsabgabe zur Finanzierung von solchen Hilfen.
Im Ergebnis hätten die aktuellen Pläne der Landesregierung nichts mit der eingeforderten Solidarität der Kommunen zu tun, die gäbe es bereits mehrfach. Von daher sei das Vorhaben purer Sozialismus. Sparsame Kommunen würden für solides Haushalten bestraft. Das Gesetz sei stümperhaft und berücksichtige nicht die spezielle und tatsächliche Situation der Zahlerkommunen.
Auch KPV-Vorsitzender Hunsteger-Petermann kritisierte die Pläne von Rot-Grün. Es sei sicherlich nötig, den völlig überschuldeten Kommunen zu helfen. Da Rot-Grün für die Miesere u.a. aufgrund mangelhafter Kommunalaufsicht in der Vergangenheit bei den Kommunen verantwortlich sei, müsse Rot-Grün auch den Kommunen mit Landesmitteln helfen.
In seinem Vortrag legte der Kommunalpolitische Sprecher André Kuper dann die, teiweise schwer zu durchschauenden, Fakten auf den Tisch. Auch er betonte zunächst, dass die notleidenden Kommunen eine Unterstützung des Landes zwingend benötigten. Allerdings sei bereits das ‚Rot-Grüne‘ Hilfepaket so schlecht gemacht, dass viele der Empfängerkommunen dieses zu Recht massiv kritisierten.
So wies er beispielhaft auf die Rechenfehler bei der Geldverteilung durch das Land hin, wonach 26 Kommunen zu viel Geld, insgesamt gehe es um 64 Millionen Euro, und 35 Kommunen über zwei Jahre zu wenig Geld erhalten hätten.
Das allein sei schon ein Skandal, aber damit nicht genug, so der direkt gewählte Abgeordnete in seinen Ausführungen.
Nunmehr plane Rot-Grün einen Griff in die Stadtkassen der steuerstärkeren Kommunen. Hierbei werde den Bürgern von der Landesregierung viel Sand in die Augen gestreut, um damit Zustimmung zu den Plänen zu erhalten. Man wolle den Eindruck erwecken, dass es sich bei den beabsichtigten Zahlerkommunen generell um „Reiche Kommunen“ und „Notwendige Solidarität“ handelt. Und das sei nachweisbar falsch. Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrem „Faktencheck“ Fehler im Gesetzentwurf offengelegt.
Zwei Beispiele von Kuper:
Behauptung der Landesregierung: „Reiche Kommunen“ sollen zahlen.
Diese Behauptung ist falsch, weil:
18 der 60 Soli-Zahlerkommunen befinden sich selbst in der Haushaltssicherung oder im Nothaushaltsrecht.
53 der Kommunen haben Fehlbeträge im Haushaltsplan, also keine ausgeglichenen Haushalte.
Nur 7 Kommunen haben einen ausgeglichenen Haushalt.
Die Behauptung ist auch falsch, weil:
Die 60 Soli-Zahlerkommunen haben selber schon eine Verschuldung von 2,8 Milliarden Euro, befinden sich also selber in Schwierigkeiten und sollen trotzdem die Zwangsabgabe zahlen.
Zum Teil sind die Empfängerkommunen sogar geringer verschuldet als die von der Landesregierung bestimmten Zahlerkommunen.
Als Beispiel die Stadt Neuss mit 3.481 Euro pro Einwohner, dagegen steht die Empfängerkommune Halver nur mit 1.952 Euro pro Einwohner.
Die Behauptung der Landesregierung, es gehe um „Notwendige Solidarität“ der Steuerstarken ist schlichtweg falsch, weil die Soli-Zahlerkommunen bereits heute mehrfach Solidarität zeigen müssen, von daher sind ihre Pflicht und ihre Leistungsmöglichkeiten bereits mehrfach erfüllt.
Normal sollen alle Städte und Gemeinden einen Teil, derzeit 23 %, der von ihren Bürgern gezahlten Lohn- und Einkommensteuer, sowie Körperschafts- und Umsatzsteuer, zur Aufgabenerledigung zurückbekommen. Das Land NRW verteilt diesen Anteil, jährlich rund 8 Milliarden Euro, als sogenannte „Schlüsselzuweisungen“ eingeschränkt nur an steuerschwache Kommunen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können.
Die jetzt zur Zwangsabgabe herangezogenen 60 Kommunal-Soli-Zahler erhalten von dem Geld ihrer Bürger also keinen Euro und keinen Cent zurück. Hier wird bereits massive Solidarität der steuerstarken Kommunen erbracht.
Dann wird die Solidarität dieser 60 Städte ein weiteres Mal strapaziert. Diese müssen nämlich massive Summen zur Finanzierung der Kreise und Landschaftsverbände über die entsprechenden Umlagen bezahlen. Aufgrund ihrer hohen Steuerkraft übernehmen sie den Löwenanteil. Diese Zahlungen werden aber beim Kommunal-Soli nicht einmal berücksichtigt oder angerechnet. Es wird so getan, als hätten die Städte das Geld noch.
Außerdem wird beim Kommunal-Soli nicht auf die tatsächlichen Finanzverhältnisse geschaut, was dazu führt, dass 30 der 60 Kommunal-Soli-Zahlerstädte reicher gerechnet werden, als sie tatsächlich sind.
„Im Ergebnis führt die Zwangsabgabe de facto zur Einschränkung der verfassungsrechtlich zugesicherten „Finanzhoheit“ der Kommunen und damit zur Einschränkung der ‚Kommunalen Selbstverwaltung‘ sowie einer weiteren Entmachtung der Stadträte. Es wird damit zukünftig noch schwieriger bis unmöglich, Bürgerinnen und Bürger für die kommunale Ratsarbeit zu gewinnen“, so das Fazit von André Kuper.
Am Ende der Konferezn waren sich alle Teilnehmer darüber einig, dass dieses Vorhaben der Rot-Grünen Landesregierung absolut untauglich ist. „Man macht keine Kranken dadurch gesund, in dem man die Gesunden krank macht.“