Kommunalwahl: Neuregelung durch die rot-grünen Regierungsfraktionen beschlossen – Vorzeitiges Rücktrittsrecht für Bürgermeister

Räte und Kreistage werden ab 2020 wieder zusammen mit (Ober-)Bürgermeistern und Landräten gewählt.

Die Fraktionen waren sich einig, ab dem Jahr 2020 die (Ober-)Bürgermeister, Landräte, Kreistage und Stadt- und Gemeinderäte wieder an einem gemeinsamen Termin zu wählen.

Damit es dazu kommen kann, sollen im kommenden Jahr die Räte und Kreistage einmalig für sechs Jahre gewählt werden. Danach sollen sowohl Räte als auch Hauptverwaltungsbeamte jeweils für fünf Jahre gewählt werden.

Die CDU stimmte vor allen Dingen aus zwei Gründen gegen die Vorschläge: Nach Rücksprache mit zahlreichen Bürgermeistern und Landräten aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern haben wir uns für eine Wahlperiode von sechs Jahren stark gemacht, um mehr Kontinuität zu ermöglichen.
Außerdem haben die Regierungsfraktionen eine Rücktrittsmöglichkeit für die Hauptverwaltungsbeamten ins Gesetz geschrieben, um bereits im kommenden Jahr eine gemeinsame Wahl zu ermöglichen. Hierbei weigerten sie sich aber zur Kenntnis zu nehmen, dass in der vorhergehenden Anhörung die Experten massive verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen geäußert hatten.

Es bleibt also ein Risiko bei nachträglicher Anfechtung der Kommunalwahlen mit dieser Rücktrittsregelung.