Kommunen bekommen 2022 über 14 Milliarden Euro vom Land

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr über 14 Milliarden Euro vom Land. Dies ergibt sich aus der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022, die das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veröffentlicht.

Nordrhein-Westfalen bleibt ein verlässlicher Partner aller Kommunen, unter anderem durch die Aufstockung der Finanzausgleichsmasse aus Kreditmarktmitteln des Landes. Der Aufstockungsbetrag wird –  wie bereits im Vorjahr –  über den NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise bezahlt.

Damit stehen den Kommunen im Jahr 2022 rund 549 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklung der Verbundsteuern der Fall wäre. Gegenüber dem Vorjahr steigt die verteilbare Finanzausgleichsmasse im GFG 2022 um rund 470 Millionen Euro (3,46 Prozent).

Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird um 30 Millionen Euro angehoben. Mit dieser überproportionalen Steigerung unterstützt die Landesregierung weiterhin alle Kommunen bei der Behebung von Investitions- und Sanierungsstaus. Auch die Investitionspauschale wird leicht überproportional angehoben. Die Schul- und Bildungspauschale nimmt an der allgemeinen Steigerung teil.

Neu eingeführt wird eine Klima- und Forstpauschale mit einem Volumen von zehn Millionen Euro. Mit der Klima- und Forstpauschale wird das Ziel verfolgt, die Gemeinden angesichts der sie treffenden erhöhten Gemeinwohlverpflichtung im Hinblick auf die Erholungsfunktion des Waldes bei der Wiederherstellung der kommunalen und touristischen Waldinfrastruktur, der Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung und bei der Beseitigung und Bekämpfung der Kalamitäten zu unterstützen. Gleichzeitig dient eine gesunde Waldinfrastruktur dem Klimaschutz.

Mit der nun vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2022. Sie berücksichtigt die am 29. Juni 2021 von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte sowie den am 31. August 2021 beim Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zum GFG 2022.

Die Modellrechnung für das GFG 2022 ist im Internet unter www.mhkbg.nrw abrufbar.

Hintergrund:

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro