Kostenerstattung: Landesregierung darf Konnexität bei der Hygieneampel nicht ignorieren

Zur Debatte im Ausschuss für Kommunalpolitik zur Frage nach dem Bestellerprinzip bei der Hygieneampel erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

 „Wieder einmal beweist die rot-grüne Landesregierung, dass es mit der Kommunalfreundlichkeit nicht weit her ist. Nach dem zähen Ringen um die Kosten der Inklusion und des Tariftreue- und Vergabegesetzes zeigt die Landesregierung bei der Einführung der völlig unnützen, bürokratischen und wirtschaftsfeindlichen Hygieneampel, dass die Finanzsorgen der Kommunen nicht ernst genommen werden. Ohne die Bedenken der Kommunen auch nur im Ansatz zu berücksichtigen, soll auf jeglichen Kostenausgleich verzichtet werden. Dabei befürchten die Städte und Kreise, dass innerhalb der kommenden vier Jahre Mehraufwendungen durch den erhöhten Verwaltungsaufwand in Höhe von rund 50 Millionen Euro drohen. 
 
Durch die Ignoranz des Grundsatzes des Konnexitätsprinzips „wer bestellt bezahlt“ konterkariert der grüne Umweltminister alle Maßnahmen zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Die gesamte Landesregierung muss den Konnexitätsgrundsatz und die Einwände der Kommunen ernst nehmen. So aber bleibt der Verdacht im Raum, dass das Umweltministerium hier die Mehraufwendungen für die Kommunen bewusst niedrig rechnet, um sich den Ausgleich der Mehrkosten zu sparen.
 
Die CDU-Fraktion erwartet von der Landesregierung zumindest ein faires Verfahren der Kostenberechnung mit dem Ziel eines echten Konnexitätsausgleichs der Mehrbelastungen durch die Hygieneampel. Am besten aber wäre es für alle Beteiligten, wenn die Landesregierung die Einführung der Hygieneampel vollständig stoppen würde.“