Land verlängert Antragsfrist für Brauchtumsförderung

„Das ist ein wichtiges Zeichen gerade in diesen schwierigen Zeiten. Unsere von Ehrenamtlichen getragenen Vereine bieten den Menschen Identifikation und Heimat. Die Gemeinschaften zu unterstützen ist uns somit ein besonderes Anliegen.“ Die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Landtagspräsident André Kuper und Raphael Tigges weisen darauf hin, dass die Antragsfrist zum Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ verlängert worden ist.

„NRW-Brauchtumsvereine können nun noch bis einschließlich 30. November Förderanträge stellen. Wer im Zeitraum zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Mai 2022 geplante Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie hat absagen und dennoch Kosten dafür tragen müssen, kann Unterstützung erhalten“, so Raphael Tigges. Das gelte für alle Vereine, die vor dem 1. Januar 2022 vertragliche Bindungen zur Durchführung ihrer Events eingegangen seien.

Die Verlängerung sei der bundesseitig verzögerten Abarbeitung von zahlreichen Anträgen geschuldet, die an den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gestellt worden sind.

„Ehrenamtlich engagierte Menschen sind tragende Säulen des Miteinanders der Gesellschaft. Wir möchten, dass alle betroffenen Brauchtumsvereine in unserem Bundesland die Chance bekommen, Landesmittel zur Finanzierung der Absagekosten zu erhalten“, ergänzt Landtagspräsident André Kuper. Bisher hätten rund 230 Vereine Förderung in einem Gesamtvolumen von rund 830. Euro erhalten.

Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter „www.zukunft-brauchtum.nrw/“.

Hintergrund:

Das Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ ergänzt das zentrale Programm der Bundesregierung, den „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“, das ebenfalls für die Antragstellung durch Brauchtumsvereine geöffnet ist. Aufgrund der deutlich umfangreicheren Antragstellung nimmt die Bearbeitung der Anträge beim Bundesprogramm insgesamt mehr Zeit in Anspruch. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Eingangsdatum. Durch die längeren Bearbeitungszeiten besteht die Gefahr, dass Vereine nicht mehr rechtzeitig einen Bescheid vom Bund erhalten, um beim ergänzenden Landesförderprogramm „ZukunftBrauchtum“ einen Antrag auf Förderung der vom Bund nicht erstatteten Ausgaben stellen zu können.