23 Mai André Kuper fragt nach…
In dieser Woche hat André Kuper, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, eine Reihe von Bericherstattungsanträgen an die Landesregierung gestellt. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 27. Juni muss die Landesregierung zu den Fragen Stellung nehmen und berichten.
So fragt André Kuper unter anderem nach dem aktuellen Stand der Kassenkredite. Kassenkredite der Kommunen sollen der kurzfristigen Finanzierung dienen und sind vergleichbar mit dem Dispokredit bei Privatleuten. Allerdings nutzen faktisch viele Kommunen in NRW Kassenkredite mittlerweile zur regulären Finanzierung. Bei steigenden Zinsen führt dies ganz schnell zu erheblichen Finanzierungsproblemen bei den Kommunen. Eine jüngst veröffentlichte Studie des statistischen Bundesamtes besagt, dass bundesweit der Anstieg der Kassenkredite gebremst wurde, während sie in NRW weiter auf Rekordniveau anstiegen. André Kuper möchte hier die aktuellen Zahlen differenziert nach sämtlichen nordrhein-westfälischen Kommunen und eine Antwort der Landesregierung auf die Frage, wie man das Außmaß der Kassenkredite wieder einzudämmen gedenkt.
Außerdem fragt der direkt geählte Abgeordnete aus dem südlichen Kreis Gütersloh, ob den nordrhein-westfälischen Kommunen eine erneute Umstellung der Rechnungslegung droht. Erst vor wenigen Jahren erfolgte die kostenträchtige und sehr arbeitsintensive Umstellung in NRW auf das sog. Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Seitdem erfassen alle Kommunen in NRW ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. Die Umstellung bedeutete einen erheblichen Mehraufwand für die Kämmereien. Nun droht eine Neuregelung auf EU-Ebene und damit riesiger neuer Aufwand für die Städte und Gemeinden, daher möchte Kuper eine Aussage zur Frage nach der Positionierung der Landesregierung zu diesen Plänen einer EU-Harmonisierung der Rechnungslegungsregeln und den sich daraus ergebenen Auswirkungen auf die NRW-Kommunen beantwortet werden.
In einem dritten Berichtsantrag möchte André Kuper wissen, wie sich die beantragte Betriebszeitenverlängerung am Flughafen Dortmund auf den Lärmschutz der Anwohner auswirkt. Die Bezirksregierung Münster hat nach vier Jahren Prüfung die Verlängerung der Betriebszeiten genehmigt. Demnach dürften Flugzeuge bei Verspätung bis 23.30 Uhr in Dortmund landen. Derzeit prüft das Landesverkehrsministerium abschließend. Bei der Abstimmung über die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dortmund hatte die CDU-Landtagsfraktion bereits im Jahr 2012 darauf hingewiesen, dass im Falle der Genehmigung der Betriebzeitenverlängerung der Lärmschutzbereich im Interesse der Anliegerinnen und Anlieger schnellstmöglich angepasst werden müsse. Anwohner eines Lärmschutzbereiches haben Anspruch auf eine Bezuschussung von Lärmschutzmaßnahmen.