Landesregierung muss Flüchtlingsmittel des Bundes für Kommunen schnell und vollständig weitergeben

Zur Kritik des Deutschen Städtetages an der mangelnden Landesfinanzierung der kommunalen Flüchtlingskosten erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Der Deutsche Städtetag legt einen Tag vor dem Bundesflüchtlingsgipfel den Finger in die Wunde. Die Regierung Kraft schwingt das große Wort, lässt aber die eigenen Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen im Stich. Statt vereinbarungsgemäß die Bundesmittel 1:1 an die Kommunen weiterzugeben, bezahlt die rot-grüne Landesregierung mit der Hälfte der 108 Millionen Euro eigene Zusagen aus dem ersten NRW-Flüchtlingsgipfel. Die Zweckentfremdung von Bundesmitteln zur Sanierung des desolaten Landeshaushalts ist völlig inakzeptabel. Die Landesregierung heizt damit die teils verzweifelte Lage in den Kommunen weiter an. Vor diesem Hintergrund ist es eine Frechheit, wenn Frau Kraft immer nach noch mehr Hilfen vom Bund ruft, statt die bisherigen Gelder weiterzugeben und die eigenen Hausaufgaben im Land zu machen.

Wir fordern die Landesregierung weiter dazu auf dem Beispiel von Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland zu folgen und den Kommunen die notwendigen Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen schneller und umfassender zu erstatten. Zudem muss das Land die Kapazitäten in den Landes-Aufnahmeeinrichtungen auf 15.000 Plätze erhöhen. Nur so ist gewährleistet, dass Flüchtlinge nicht einfach zu den Kommunen durchgereicht, sondern vorher registriert und medizinisch wie psychologisch betreut werden.“

 

Hintergrund:

Auch der Deutsche Landkreistag hat die mangelnde Landesfinanzierung der kommunalen Flüchtlingskosten kritisiert: Nordrhein-Westfalen zahlt lediglich eine Pauschale, die je nach Kommune nur zu 30 bis 50 Prozent die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen abdeckt. Darüber hinaus erfolgt die Kostenerstattung nur für die Hälfte der Flüchtlinge, die tatsächlich den Kommunen zugewiesen wurden. Aufgrund der nachträglichen Erstattungssystematik erhalten die Kommunen lediglich Mittel für 28.380 Flüchtlinge vom Land. Zum Stichtag 1. Januar 2015 hatten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aber in Wahrheit 58.245 Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen.