17 Mai Landrat Sven-Georg Adenauer überreicht Bürgermeister André Kuper die Entlassungsurkunde
Kreis Gütesrsloh. Bevor André Kuper am 18. Mai sein Mandat als Landtagsabgeordneter annehmen wird, scheidet er bei der Stadt Rietberg aus (nach 15 Jahren hauptamtlicher Bürgermeister, 5 Jahren Dozententätigkeit beim Studieninstitut in Bielefeld und davor 13 Jahren Stadt Rietberg mit dualem Studium, Bundeswehr usw.). Auf einen entsprechenden Antrag überreichte Landrat Sven-Georg Adenauer Bürgermeister André Kuper die entsprechende Entlassungsurkunde.
Auf den ersten Blick mag es überraschend erscheinen, dass die Entlassung durch den Kreis Gütersloh und nicht durch die Stadt Rietberg erfolgt, erklärt sich aber bei näherem Hinsehen durch die besondere Stellung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Da André Kuper als Bürgermeister unmittelbar gewählt wurde, hat er keinen Dienstvorgesetzten. Deshalb sieht das Landesbeamtenrecht vor, dass der Landrat als zuständige Aufsichtbehörde über Anträge auf Entlassung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeister entscheidet.
Den alternativen Weg durch eine Annahme des Mandats das zur Stadt Rietberg bestehende Dienstverhältnis ruhen zu lassen, hat Kuper bewusst nicht gewählt. „Mein Wunsch aus dem Dienst der Stadt Rietberg auszuscheiden, beruht darauf, dass ich einen klaren Schnitt setzen und deutlich machen möchte, dass ich mich mit Annahme des Mandats voll auf die Arbeit im Landtag konzentrieren werde.“, so André Kuper.
„Für mich ist es ein Novum!“, stellt Landrat Adenauer fest. „Es ist das erste Mal, dass ich über einen Antrag eines Bürgermeisters auf Entlassung aus dem Dienst zu entscheiden habe. Ich bin mir sicher, dass André Kuper die Interessen des Kreises Gütersloh und seiner Kommunen im Landtag vertreten wird. Ich danke ihm als scheidendem Stadtoberhaupt für die bisherige, langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“
Die Entlassung von Bürgermeister Kuper wird mit Ablauf des 17. Mai wirksam. Damit fällt dem Kreis Gütersloh als Aufsichtsbehörde auch die Aufgabe zu, den Termin für die Neuwahl eines Bürgermeister festzulegen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen muss die Neuwahl binnen 6 Monaten, das heißt nicht später als am 17.11.2012 stattfinden.
Bis zur Neuwahl wird der 1. Beigeordnete und Kämmerer der Stadt Rietberg, Dieter Nowak, die Aufgaben des Stadtoberhaupts im Rathaus wahrnehmen.