Landtag beschließt neue Bauordnung

 Der Landtag hat die Novelle der Landesbauordnung beschlossen. Dadurch kann der

Wohnungsbau beschleunigt, vereinfacht und entbürokratisiert werden. Außerdem soll damit mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2019. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Abstand: Künftig sind geringere Abstände zwischen Wohngebäuden erlaubt. Damit soll vor allem die „Nachverdichtung“ in Ballungsräumen erleichtert werden. Die Vorgaben für ausreichenden Lichteinfall seien weiter gültig.
  • Baugenehmigungen: kleinere Projekte wie Garagen, Wintergärten oder Balkonverglasungen dürfen genehmigungsfrei gebaut werden.
  • Holzhäuser: Holzhäuser dürfen in NRW bis zu 13 Meter hoch errichtet werden.
  • Stellplätze: Beim Bau von Wohnungen muss künftig nicht mehr eine pauschal festgelegte Zahl von Stellplätzen nachgewiesen werden. Jede Kommune kann dazu eigene Vorgaben machen. Dabei kann sie auch Elektroauto-Stellplätze mit entsprechenden Stromleitungen regeln – gegebenenfalls mit einer Quote. Auto-Stellplätze dürfen unter bestimmten Umständen auch durch Fahrrad-Stellplätze ersetzt werden.
  • Bürokratie: Baugenehmigungen sollen schneller erteilt werden. Die Bauaufsichtsbehörde muss eingereichte Bauunterlagen binnen zwei Wochen auf Vollständigkeit prüfen. Bauanträge dürfen digital eingereicht werden.
  • Barrierefreiheit: Künftig wird es definierte Standards für Barrierefreiheit – für Ein- und Zweifamilienhäuser nur als Empfehlung, für größere Gebäude verpflichtend geben. Es ist geplant, Zielvereinbarungen mit Großstädten wie Köln, Bonn und Münster zu schließen, um ausreichenden Wohnraum für Rollstuhlfahrer sicherzustellen.
  • Kita-Übernachtrungen: Mit der neuen Bauordnung wird klargestellt,, dass für Übernachtungen in Kitas keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Damit können die Übernachtungspartys weiterhin unbürokratisch gefeiert werden.