Landtag spricht sich gegen Einführung eines Upload-Filters aus

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat sich mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Einführung eines Upload-Filters für Internetplattformen ausgesprochen. Die Abgeordneten folgten damit einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU und FDP, der einerseits die Rechte von Urhebern stärkt, aber auch die Meinungs- und Informationsfreiheit ohne Upload-Filter im Internet sicherstellen soll. Als einer der Initiatoren und Unterzeichner für die CDU-Fraktion hat André Kuper, direkt gewählter Abgeordneter für den Kreis Gütersloh, den Eilantrag mit auf den Weg gebracht.

„Für die Menschen in unserem Land ist die geplante Urheberrechtsreform der EU ein enorm wichtiges Thema“, erklärt André Kuper. „Seit gut einem Vierteljahr werde ich auf Veranstaltungen insbesondere von Schülerinnen und Schülern sowie Technikaffinen immer wieder darauf angesprochen, ob das Internet wirklich zensiert werden soll. Das wollen wir natürlich nicht. Beim Schutz des geistigen Eigentums ist der Einsatz von sogenannten Upload-Filtern der falsche Weg.“

Ursprünglich sollten mit der Reform des Leistungsschutzrechts (Artikel 11) und des Urheberrechts (Artikel 13) große Online-Plattformen mit besonderer Marktmacht reguliert werden. Dort werden in vielen Fällen Daten geteilt, die urheberrechtlich geschützt sind. Für die Urheberrechtsverletzungen sollen nach dem Willen der EU-Richtlinie künftig die Online-Plattformen haften. Nach der Meinung einiger Experten können die digitalen Plattformen die Vorgaben aufgrund der Vielzahl an Nutzern und Datenmengen aber nur erfüllen, in dem ein sogenannter Upload-Filter vorgeschaltet wird, mit dem die urheberrechtlich bedenklichen Dateien erst gar nicht hochgeladen werden. Es wird befürchtet, dass der Upload-Filter auch dafür genutzt werden kann, um die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet einzuschränken.

„Die Nutzerinnen und Nutzer brauchen Rechtssicherheit, um im Internet weiter frei ihre Meinung äußern und Informationen teilen zu können“, spricht sich André Kuper gegen die Einführung des Upload-Filters aus. Statt Inhalte beim Upload zu blockieren, müssten Kunst- und Medienschaffende für ihre Leistungen gerecht vergütet und bei der Durchsetzung der Rechte an ihrem geistigen Eigentum gestärkt werden, so der CDU-Politiker.

Der gemeinsame Antrag von CDU und FDP beinhaltet folgende Beschlussfassung:

  • Wir bekennen uns klar zur Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit im Internet.
  • Das Internet muss weiterhin ein Raum sein, in dem jeder – unter Achtung von Gesetz und der Rechte anderer – seine Meinung frei äußern kann. Das Netz muss ein Raum der Fairness für alle sein und sachlich notwendige Regulierungen müssen die Interessen kommerzieller wie privater Nutzer angemessen berücksichtigen.
  • Wir begrüßen eine Vereinheitlichung des europäischen Regelwerkes zum Urheberrechtsschutz im Internet. Ein effektiver Urheberrechtsschutz ist notwendig, sinnvoll und dient dem Schutz von Autoren, Künstlern und anderen Kultur- und Medienschaffenden. Ihre Interessen müssen im Zentrum einer Reform stehen.
  • Wir setzen uns für den Schutz des geistigen Eigentums ohne Upload-Filter ein. Denn sie beinhalten das Risiko einer Zensur im Internet und können damit zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Solche Filter sind zudem noch stark fehleranfällig, können technisch umgangen werden, und Plattforminhaber könnten ein sogenanntes „Overblocking“ betreiben. Damit wäre es in der praktischen Anwendung nicht gesichert, dass die Rechte von Urhebern tatsächlich gestärkt und Urheber finanziell besser gestellt werden.
  • Die europäischen Institutionen sind aufgefordert, zeitnah, transparent und verständlich darüber aufzuklären, wie effektiver Urheberrechtsschutz ohne Upload-Filter möglich sein soll. Auswirkungen der in Rede stehenden Artikel müssen durch die europäischen Institutionen ausreichend, transparent und verständlich bewertet und veröffentlicht werden.
  • Wir appellieren an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission, die vorliegende Richtlinie kritisch zu hinterfragen, auf die Kritiker zuzugehen und sich für die endgültige Entscheidung Zeit zu nehmen, bis die vorgetragenen Argumente ausgetauscht wurden, mögliche Alternativen bewertet sind und ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden ist. Aus Sicht der NRW-Koalition gibt es keinen Anlass, die Entscheidung über die Richtlinie vorschnell zu treffen.
  • Wir erwarten von allen Beteiligten die Erarbeitung von Lösungen, wie Upload-Filter verhindert werden können. Diese müssen von der europäischen Ebene berücksichtigt werden und entsprechend Eingang in die Richtlinie finden. Sollten die Artikel 11 und 13 der Richtlinie dennoch unverändert verabschiedet werden, so ist der Bundesgesetzgeber gefordert.