13 Jul Langjährige Arbeit zahlt sich aus: Zukunft der Schützen- und Volksfeste in NRW rechtssicherer
Immer wieder kommt es vor, dass einzelne Anwohner aus Lärmschutzgründen ein ganzes Volksfest auf dem Klageweg verhindern wollen. Damit soll nun Schluss sein: Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat jetzt den „Leitfaden zum Lärmschutz bei Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen“ aktualisiert. Es ist die lang ersehnte Regelung für die Durchführung von Volksfesten. Mit den neuen Kriterien sind die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, um solche stark in der Stadt- und Landgeschichte verwurzelten Veranstaltungen auch in Zukunft genehmigen zu können.
Den Stein ins Rollen gebracht hat dafür eine Initiative des Bezirksverbands Wiedenbrück im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften Ende 2018 unter der Federführung von Diözesan- und Bezirksbundesmeister Mario Kleinemeier. Das Anliegen der Schützenfamilie aus meinem Wahlkreis zur Anpassung der Freizeitlärmrichtlinie habe ich aufgegriffen und vorangetrieben. In Kooperation mit Landrat Sven-Georg Adenauer fand im Januar 2020 ein Informations- und Diskussionsabend im Kreishaus statt, zudem alle Spitzenvertreter aus den Bruderschaften/Gilden und Vereinen und Hauptverwaltungsbeamten aus dem Kreisgebiet geladen waren, um den anwesenden Vertretern des Fachministeriums die drängende Problematik nahezubringen.
Zuletzt hatte die damalige rot-grüne Landesregierung 2016 den Freizeitlärmerlass aktualisiert, es folgten vielerorts Klagen von Anwohnern. Diese Entwicklung gefährdete zunehmend viele populäre Feste, insbesondere die Traditionsveranstaltungen der Bruderschaften/Gilden und Vereinen und den Karneval. Nach zahlreichen Gesprächen mit Ministerin Ursula Heinen-Esser, den Kommunalen Spitzenverbänden sowie diversen Schützen- und Karnevalsverbänden wurde der bestehende Leitfaden an wesentlichen Stellen präzisiert und im Sinne unserer Schützenfamilie und anderer Veranstalter geändert. Hieran haben wir im Kreis unseren Anteil, insbesondere Bernhard Bußwinkel und Johann Roetmann vom Kreis Gütersloh sowie Hermann-Josef Pierenkemper als Bundesjustiziar des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften haben persönlich mitgewirkt, wofür ich herzlich danke.
Mit dem neuen Leitfaden bekommen die örtlichen Ordnungsbehörden für die Genehmigung der Feste ein hilfreiches Raster an die Hand, damit die rechtlich möglichen Spielräume rechtssicherer ausgeschöpft werden können. Die traditionellen Volksfeste spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gerade in ländlichen Kommunen. In der Pandemiezeit haben wir alle gemerkt, was uns fehlt. Es gibt heutzutage nicht mehr viele Ereignisse, bei denen Jung und Alt, Alteingesessene wie Zugereiste gemeinsam ein Fest feiern. Diese Tradition muss unbedingt erhalten werden.
Über den nun vorgelegten Leitfaden als Ergebnis einer langjährigen Initiative freut sich auch der Diözesan- und Bezirksbundesmeister Mario Kleinemeier: „An dem neuen Leitfaden lässt sich erkennen, dass man gemeinschaftlich und als Verband etwas für die große Schützenfamilie in unseren Bruderschaften/Gilden und Vereinen bewegen kann. Hartnäckig für eine Sache einzustehen, in Sinne unserer großen Schützenfamilie zu kämpfen, das hat sich ausgezahlt und darauf können wir stolz sein. Mein Dank gilt aber auch Ministerin Ursula Heinen-Esser für die guten und konstruktiven Gespräche.
Landrat Sven-Georg Adenauer unterstrich die Bedeutung des aktualisierten Leitfadens für die zahlreichen Volksfeste im Kreis Gütersloh: „Ich bin froh, dass durch unsere gemeinsamen Bemühungen der Knoten durchgeschlagen wurde. Das bedeutet im Ergebnis eine Stärkung unserer vielen Vereine und Institutionen, die vor Ort immer wieder wunderbare Veranstaltungen auf die Beine stellen.“ Auch die heimischen Abgeordneten Ralph Brinkhaus (MdB) und Raphael Tigges (MdL) begrüßen das Ergebnis.
Hintergrund:
In Nordrhein-Westfalen regelt der sogenannte Freizeitlärmerlass die erlaubte Lautstärke von Veranstaltungen. Volksfeste und ähnliche Traditionsveranstaltungen genießen allerdings einen Sonderstatus: Da in vielen Fällen ein öffentliches Interesse an der Durchführung einer solchen Veranstaltung an zentralen Orten auch in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten besteht, sind Ausnahmegenehmigungen möglich, die auch eine Überschreitung von Immissionsrichtwerten für seltene Ereignisse zulassen. Ein solches öffentliches Interesse besteht insbesondere bei Traditionsveranstaltungen wie etwa bei Volksfesten, Kirmessen, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten sowie Schützen- und Karnevalsfesten.
Laut dem aktualisierten Leitfaden muss im Einzelfall abgewogen werden, ob der Schutz des Ruhebedürfnisses der Anwohner oder das Interesse der Bevölkerung an der Durchführung des Volksfestes überwiegt. Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen zudem technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmreduzierung umgesetzt werden. Die genauen Vorgaben sind auf der Internetseite des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz abrufbar: www.umwelt.nrw.de