André Kuper: „Handeln zur Entlastung der Kommunen dringend erforderlich – Maßnahmen aus dem Flüchtlingsgipfel müssen jetzt umgesetzt werden“

„Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dürfen mit der wichtigen humanitären Aufgabe der Flüchtlingsaufnahme nicht länger alleingelassen werden. Angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen muss das Land zwingend seine Verantwortung viel stärker wahrnehmen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Kommunen derzeit bis zu 80 Prozent der Kosten selbst zu tragen haben“, für den heimischen CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper ist die derzeitige Situation „mehr als ärgerlich“. Daher sei es von besonderer Bedeutung, dass im Rahmen des sogenannten Flüchtlingsgipfels vor wenigen Tagen ganz konkrete Beschlüsse gefasst worden seien.

„Mit dem von unserer Fraktion erarbeiteten 15-Punkte-Plan haben wir eine wichtige Basis für dieses Treffen geliefert“, so der stellvertretende Vorsitzende der christdemokratischen Landtagsfraktion. „Unsere Empfehlung auf Erhöhung der Erstattung der kommunalen Kosten für Versorgung und Unterbringung soll umgesetzt werden, im kommenden Jahr werden 40 Millionen Euro mehr an die Städte und Gemeinden gezahlt, eine erste Entlastung auch für die Kommunen im Kreis Gütersloh, die im Schnitt bisher rund 70 Prozent der Ausgaben aus eigenen Mitteln zu tragen haben.“

Kritik äußert André Kuper an der bis dato fehlenden konkreten Umsetzung erster Maßnahmen. Der Kommunalexperte: „ Städte und Gemeinden wissen auch drei Wochen nach dem Gipfel noch immer nicht, wie künftig die Landespauschalen berechnet werden und wie hoch die definitive Entlastung tatsächlich in Euro und Cent ausfallen wird. Auch die Ausgestaltung des angekündigten Härtefallfonds für Gesundheitskosten ist noch offen, obwohl ein konkreter Vorschlag der CDU bereits vorliegt.“

Die von den Kommunen zu bezahlenden und nicht planbaren Krankenkosten könnten zum unkalkulierbaren Risiko werden. Die Flüchtlinge seien oft traumatisiert oder hätten während der Flucht Verletzungen erlitten; sie seien auf medizinische Hilfe angewiesen. André Kuper: „Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen darf nicht am Geld scheitern. Und genau das  haben viele Städte und Gemeinden nicht mehr.“

 

Hier der Entschließungsantarg der CDU-Fraktion (Drucksache 16/7235):

 

Nachhaltige Hilfe für Flüchtlinge und Kommunen in Nordrhein-Westfalen sicherstellen

zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

„Willkommenskultur ausbauen und Kommunen unterstützen – NRW braucht ein breites Bündnis für Flüchtlinge“

(Drucksache 16/7145)

 

I. Ausgangslage

Angesicht der Krisenherde in der Welt steigt die Zahl der Menschen, die Schutz in Deutsch-land suchen, weiter an. Es ist eine gesamtgesellschaftliche humanitäre Verpflichtung von Bund, Land und Kommunen, den Menschen, die aus Not oder Verfolgung zu uns kommen, eine angemessene Versorgung und Unterkunft zu gewähren und damit eine menschenwür-dige Aufnahme sicherzustellen.

Die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung ist sehr hoch. Viele Initiativen, aber auch Einzel-personen engagieren sich dafür, die Flüchtlinge willkommen zu heißen und zu unterstützen. All diesen ehrenamtlichen Helfern gelten unser besonderer Dank und unsere Anerkennung.

Die Zahl der Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen ist 2013 zum vierten Mal in Folge gestie-gen. Mehr als 57 000 Personen bezogen Ende 2013 laut Statistischem Landesamt Leistun-gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies sind gut 12 500 Empfänger (28 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor. Auch in diesem Jahr steigt die Zahl der Menschen, die in Nordrhein-Westfalen Hilfe ersuchen, weiter an. Die Flüchtlingsaufnahme gerät aufgrund der hohen Steigerungsraten immer schwieriger. In vielen nordrhein-westfälischen Städten und Gemein-den fehlt es an geeigneten Unterkünften, um die steigende Zahl von Flüchtlingen unterzu-bringen. Das Land und die Kommunen suchen händeringend nach menschenwürdigen Quartieren.

Die bekannt gewordenen Misshandlungsvorwürfe von Flüchtlingen durch staatlich beauftrag-te Sicherheitskräfte in der Landeseinrichtung in Burbach und das damit verbundene Organi-sations- und Aufsichtsversagen der Landesregierung haben dem Ansehen des Landes ge-schadet. Sie haben eine intensive Auseinandersetzung über die aktuelle Lage der Flüchtlin-ge und die Flüchtlingspolitik in Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Bereits vor Bekanntwerden der schrecklichen Ereignisse in der Aufnahmeeinrichtung in Burbach haben Flüchtlingsorga-nisationen und Verbände, Bürgermeister, Landräte sowie kommunale Verantwortungsträger, aber auch die Oppositionsfraktionen im Landtag Korrekturen in der Flüchtlingspolitik gefor-dert.

Es war daher richtig und wichtig, dass am 20. Oktober 2014 in Essen Kirchen, Verbände, Vertreter der Landesregierung und Vertreter aller Landtagsfraktionen auf einem Flüchtlings-gipfel über die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge beraten haben und erste Entscheidungen und konkrete Maßnahmen getroffen wurden. Einig ist man sich im Ziel, die Lage der Flüchtlinge zu verbessern und den betroffenen Kommunen zu helfen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag unterstützt die erkennbaren Bemühungen der Landesregierung, aus dem offen-kundigen Organisationsversagen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu lernen und in Zukunft besser zu arbeiten.

Der Landtag wird das Aufsichts- und Organisationsversagen der Landesregierung weiter aufarbeiten und die notwendigen Konsequenzen einfordern.

Der Landtag begrüßt grundsätzlich die verabredeten Maßnahmen des Flüchtlingsgipfels zur Verbesserung der Situation für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen sowie die in Aussicht ge-stellten finanziellen Entlastungen der Kommunen, angesichts der bislang völlig unzureichen-den Kostenerstattung des Landes für die Unterbringungen von Flüchtlingen im Vergleich aller Bundesländer:

Die Unterbringungskapazitäten in den Einrichtungen des Landes werden perspektivisch auf 10.000 reguläre dauerhafte Plätze ausgebaut. Ziel ist es, bis Ende des Jahres zu-sätzlich 1.800 Plätze zu schaffen. Die Neukonzeptionierung der Erstaufnahme des Lan-des wird im Dialog mit Flüchtlingsorganisationen und Verbänden entwickelt.

Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 bereits um 52 Mio. auf 143 Mio. Euro erhöht worden. Auf dem Flüchtlingsgipfel wurde vereinbart, dass die Landeszuweisungen um weitere 40 Mio. Euro erhöht werden sollen, auf insgesamt 183 Mio. Euro. Das ist eine Steigerung der Landeszuweisung um 28 %.

Die Zuweisungen für die soziale Beratung von Flüchtlingen werden um 3,5 Mio. Euro erhöht. Zum einen soll damit eine individuelle Verfahrensberatung in den Landeseinrich-tungen, eine flächendeckende regionale Beratung vor Ort und eine bedarfsgerechtere psychosoziale Beratung für traumatisierte Flüchtlinge gewährleistet werden. Darüber hin-aus soll mit diesen Mitteln ein dezentrales Beschwerdemanagement in den Landesein-richtungen geschaffen sowie das ehrenamtliche Engagement aktiviert bzw. koordiniert werden.

Mit der Schaffung eines Härtefallfonds im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sollen die Kommunen unterstützt werden, die durch besonders hohe Krankenkosten belastet sind.

Wir werden ein standardisiertes Impfangebot in den Aufnahmeeinrichtungen installieren, um den Menschen, insbesondere Kindern, so frühzeitig wie möglich den Zugang zum Impfschutz zu gewähren.

Die auf dem Flüchtlingsgipfel beschlossene Sicherstellung der Beschulung von Flücht-lingskindern muss sich in einem Ausbau der Personalstärke für die Beschulung insbe-sondere in Seiteneinsteigerklassen niederschlagen.

Die personellen Kapazitäten in der Bezirksregierung Arnsberg werden bedarfsgerecht ausgebaut. Dafür sollen zu den 23 neuen Stellen, die bereits im Haushalt 2015 vorgese-hen sind, noch weitere 21 Stellen zur Verfügung gestellt werden.

Es wird geprüft, ob Sonderbaumittel über die NRW.Bank für die Schaffung von Unter-künften in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden können.

Zur Verbesserung der Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft werden folgende Vereinbarungen umgesetzt:

o Die Beschulung junger Flüchtlinge wird sichergestellt. Es werden mehr Sprach-kurse unter Einbindung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer organisiert.

o Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird in Kooperation mit der Arbeitsagentur und den Kammern durch zielgruppenspezifische Förderung erleichtert.

o Die Studiengänge werden für Flüchtlinge geöffnet und die Möglichkeiten einer Öffnung der Studienprogramme über den Deutschen Akademischen Austausch-dienst (DAAD) geprüft.

Wir werden Maßnahmen kurzfristig im Rahmen der zusätzlichen Aufnahme von Flücht-lingskindern in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung ergreifen. Glei-ches gilt für Maßnahmen im Übergang Schule/Beruf und auch für die Frage, wie die so-ziale Betreuung der Flüchtlingskinder gewährleistet werden kann.

Der Landtag fordert, über diese bisherigen Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels hinaus, die Landesregierung dazu auf,

1. die auf dem Flüchtlingsgipfel vereinbarten Maßnahmen im Dialog mit den Kommunen und Flüchtlingsorganisationen und Verbänden zügig umzusetzen und den Landtag regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten;

2. für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen einen Zeitplan und ein Finanzierungs-konzept vorzulegen sowie einen konkreten Vorschlag für die Umsetzung im Landes-haushalt zu unterbreiten;

3. eine unabhängige Ombudsstelle der Landesregierung einzusetzen, mit umfangrei-chen Auskunftsbefugnissen gegenüber dem Innenministerium und den Ausländerbe-hörden zur Koordinierung und Kooperation mit den im Bereich Asyl und Flüchtlinge tätigen Einrichtungen und Verbänden. Außerdem soll die Ombudsstelle als direkt und unbürokratisch erreichbarer Ansprechpartner dienen, um rechtzeitig über Missstände informieren zu können. Das in den Landeseinrichtungen zu schaffende dezentrale Beschwerdemanagement berichtet regelmäßig der Ombudsstelle;

4. einen Heim-TÜV“ einzuführen, der anstelle der Task Force die Unterbringungssituati-on in den derzeit 18 Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen flä-chendeckend, gründlich und dauerhaft überprüft und für Transparenz im System der Landeseinrichtungen sorgt. Ein solcher „eim-TÜV“ wird in Sachsen bereits seit 2010 mit großem Erfolg betrieben. Dort werden die Unterbringungsbedingungen in den Flüchtlingsheimen jährlich untersucht und nach einem Ampel-System bewertet. Die Durchführung und Dokumentation des „eim-TÜVs“ sollte der Ombudsstelle in der Staatskanzlei obliegen.;

5. sich dafür einzusetzen, dass die Bundesmittel für Armutsflüchtlinge in Höhe von 25 Millionen Euro bedarfsorientiert zwischen den Ländern verteilt werden und eine be-darfsgerechte Verteilung der Mittel innerhalb der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sichergestellt wird. Der aktuell von Bundessozialministerin Nahles festgelegte Vertei-lungsschlüssel dient nicht zur Entlastung der wirklich belasteten Städte in Nordrhein-Westfalen. Während Nordrhein-Westfalen lediglich ein Fünftel der „oforthilfe“ be-kommen soll, fließen alleine 3,6 Millionen Euro nach Bremen. Die dadurch entstan-dene Verteilungsungerechtigkeit zu Lasten nordrhein-westfälischer Kommunen muss dringend korrigiert werden;

6. sicherzustellen, dass neben der Erhöhung der pauschalen Zuweisungen des Landes an die Kommunen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen um 40 Millio-nen zukünftig die Zuweisungen des Landes schneller an die steigenden Zugangszah-len angepasst werden. Es ist eine aktuellere Stichtagsregelung zur Ermittlung der Pauschalen zu nutzen, um zu gewährleisten, dass die Pauschalerstattung an die Kommunen auf Basis aktueller Flüchtlingszahlen erfolgt;

7. den Härtefallfonds für besonders hohe Krankenkosten derart auszugestalten, dass eine Erstattung von Krankheitskosten ab einem Betrag von 50.000 Euro pro Flücht-ling pro Jahr an die Kommunen in voller Höhe zu erfolgen hat. Dafür sind wie im An-trag Drs. 16/6686 skizziert Mittel in Höhe von rund 5 Millionen Euro bereitzustellen. Eine angemessene Härtefallregelung ist dringend geboten ist, damit nicht einzelne Therapiekosten von traumatisierten und verwundeten Flüchtlingen einen kommuna-len Haushalt ins Wanken bringen;

8. sich auf der Bundesebene für eine konkrete Beteiligung des Bundes an den Kommu-nalen Krankenkosten für Flüchtlinge einzusetzen, um die Kommunen weiter zu ent-lasten, sowie eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für unbegleitete minderjäh-rige Flüchtlinge zu erreichen;

9. Flüchtlingen einen unkomplizierten Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen zu ermöglichen;

10. die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit insgesamt auf eine breitere Basis zu stellen und ehrenamtliche Helfer zu stärken, die die Flüchtlinge vor Ort unterstützen, durch Ver-netzung, Fortbildung, öffentliche Anerkennung und zusätzliche finanzielle Förderung.

 

Hier meine Rede zu Thema: „Nachhaltige Hilfe für Flüchtlinge und Kommunen in Nordrhein-Westfalen sicherstellen“

Anrede, gerade wir Deutschen wissen, welches menschliche Leid hinter jedem einzelnen Flüchtlingsschicksal steckt, denn wir haben es als Nation selbst erfahren. Daraus erwächst unsere besondere historische und humanitäre Verantwortung gegenüber Flüchtlingen.

Im Jahr 2013 haben 127.000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt, das sind fast 30 Prozent aller in der EU gestellten Asylanträge. Für 2014 ist mit rund 200.000 Flüchtlingen zu rechnen, davon werden NRW bis zu 40.000 Menschen zugewiesen. Die Hilfsbereitschaft in Deutschland ist auch angesichts dieser hohen Zahlen weiterhin ungebrochen.

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen, unsere Kommunen, die Flüchtlingsorganisationen, die Verbände und auch die Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie insbesondere die vielen Ehrenamtler leisten einen wichtigen humanitären Beitrag sowohl bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen als auch bei der Hilfe vor Ort.

Angesichts der unvorstellbaren Dimension der weltweiten Flüchtlingsproblematik und der dramatischen Lage der betroffenen Menschen sind die Bilder, die wir alle aus der Landeseinrichtung in Burbach seit gut einem Monat kennen, ein verheerendes Signal. Den Flüchtlingen wurde schlimmes angetan. Deshalb hat das Ansehen unseres Landes enorm gelitten! Laut aktuellen Medienberichten hat es schon lange vor Burbach in NRW-Flüchtlingsheimen Übergriffe von Wachleuten gegeben. Für einen Vorfall in Bad Berleburg hat ein Amtsgericht sogar schon eine Strafe verhängt.

NRW versagt schon bei Zahlen von rund 37.000 Flüchtlingen. In der Türkei gelingt es bei 1,6 Mio. Flüchtlingen (in 3 Jahren) eine gute humanitäre wie medizinische Hilfe mit sozialer und pädagogischer Betreuung nebst Sprachkursen zu leisten. (Unser Fraktionsmitglied Thomas Kufen konnte sich jüngst persönlich davon überzeugen.)

Gerade aus der besonderen Geschichte Deutschlands erwächst uns eine besondere Verantwortung, es ist die Pflicht aller handelnden Akteure, jederzeit menschenwürdige Verhältnisse

sicherzustellen! Die Misshandlungsvorwürfe stehen weiter im Raum und teilweise unhaltbare Zustände in den Flüchtlingsunterkünften.

Sehr geehrter Herr Innenminister Jäger,

Sie haben Ihre Schutzpflicht für die Flüchtlinge verletzt. Sie haben Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt und für dieses Organisationsverschulden einzustehen!

Und sehr geehrter Herr Innenminister, wir trauen Ihnen auch nicht zu, dass Sie diese Missstände und Organisationsmängel beseitigen.

Denn ohne die Berichterstattung über die Vorfälle in Burbach, blieben diese Zustände weiter im Dunkeln, denn nicht Ihr Haus oder die Bezirksregierungen haben die Missstände aufgedeckt. Erst durch die mediale Wahrnehmung wurde überhaupt das Problembewusstsein geschaffen. Ohne diese Berichterstattung würde doch alles weiter laufen, wie bislang. Sie haben sich unser Misstrauen durch Ihr Verhalten erarbeitet!

Wir glauben nicht, dass Sie zukünftig die Probleme in den Flüchtlingsunterkünften erkennen und beseitigen werden.

Dieses Misstrauen, die Probleme in den Flüchtlingsunterkünften zu lösen, ist wesentlicher Grund dafür, warum es keine gemeinsame Resolution zu den Ergebnissen des Flüchtlingsgipfels aus unserer Sicht geben kann.

Der Flüchtlingsgipfel war notwendig, um die Breite der aktuellen Probleme endlich in den Blick zu nehmen. Die dort getroffenen grundsätzlichen Vereinbarungen, die mit den Kirchen, den Verbänden und Kommunen gefunden wurden, werden auch weiterhin von uns mitgetragen. Aber diese Ergebnisse können nur ein erster Schritt sein, es müssen weitere Schritte folgen.

Auch Ihre heutige Resolution, sehr geehrte Damen und Herren der Regierung und der Fraktionen von SPD und Grünen, ersetzt kein Handeln! Der Worte sind genug gewechselt, lassen Sie nun Taten folgen.

Die CDU übernimmt Verantwortung in der Flüchtlingspolitik. Wir haben unsere Forderungen und Vorstellungen, was jetzt zu tun ist, vor dem Flüchtlingsgipfel erklärt und damit den Gipfel auch inhaltlich bestimmt – und unsere weitergehenden Forderungen haben auch weiter Bestand! Wir betonen ganz deutlich, dass wir die Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels grundsätzlich als ersten Schritt begrüßen, Sie sind aber zu kurz gesprungen.

Wir kündigen den Konsens nicht auf, wir erwarten nur jetzt endlich verantwortliches Regierungshandeln.

Es wurde genug gesprochen, die Probleme der Flüchtlinge, der Flüchtlingsunterkünfte und der Kommunen lassen sich nämlich nicht durch Landtagsbeschlüsse lösen, sondern durch Taten, Gesetzesänderungen und Umsetzung der Beschlüsse! Hier tragen Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin mit Ihrem Kabinett jetzt die Verantwortung. Ihnen obliegt die konkrete und finanzielle Umsetzung!

Wir wollen keinen Streit über Resolutionen oder Anträge auf dem Rücken der Flüchtlinge, wir fordern echte Verbesserungen der Situation der Flüchtlinge. Und dafür sind strukturelle Änderungen der Organisation und Kontrolle notwendig. Ein Innenminister, der die Zustände in den Landeseinrichtungen nicht wahrnehmen wollte oder mit der Situation überfordert ist, kann nicht die Instanz sein, die zukünftig die Kontrolle und Aufarbeitung der Vorfälle durchführt.

Um es ganz klar zu sagen: Wir halten den derzeitigen Innenminister für den Falschen, den Schutz und die Sicherheit der Flüchtlinge in den Einrichtungen des Landes zu gewährleisten. Herr Jäger – die Schonzeit für Sie ist abgelaufen!

Für die CDU ist eine effektive Aufsicht erforderlich, die ein Heim-TÜV und eine Ombudsstelle in der Landesregierung leisten können.

Auch bei der Unterstützung der Hilfen für die Kommunen sind handfeste Lösungen notwendig. Lange hat der Innenminister sogar bestritten, dass es hier Probleme gibt.

Daher sind die jetzigen Ankündigungen zunächst hilfreich, aber auch hier warten wir auf die konkrete Umsetzung und auch hier sind weitere Verbesserungen notwendig, die wir Ihnen bereits vor langer Zeit vorgeschlagen haben: Wie kann es sein, dass die Pauschalen in diesem Jahr auf Basis der Zahlen von Ende 2012 bzw. des 1.1.2013 erfolgen – also mit gut 10.000 Flüchtlingen weniger? Hier muss bedarfsgerecht eine transparente Pauschale gezahlt werden! Und auch der Härtefallfonds für Gesundheitskosten ist ein erster Schritt – aber hier ist mehr nötig. Auch hier liegen unsere Vorschläge auf dem Tisch. Eine realistische Forderung an den Bund ist Teil unserer Idee, einer verbesserten Flüchtlingspolitik in NRW. Die Bereitschaft der Bundesregierung, hier aktiv zu werden ist richtig und wichtig, aber hier müssen realistische Forderungen erhoben werden und nicht solche, die weitgehend das Land lediglich aus der Verantwortung nehmen.

Die Dringlichkeit, dass es endlich an die Umsetzung der Beschlüsse des Gipfels geht und Verbesserungen auch Realität werden, zeigt der aktuelle Brandbrief der acht Bürgermeister aus Städten mit großen Flüchtlingsheimen. Die acht Städte und Gemeinden Bad Berleburg, Burbach, Borgenteich; Hemer, Kerken, Rüther, Schöppingen und Wickede stellen sich der Herausforderung, rund 5000 Flüchtlinge aufzunehmen. Aber die Kommunen haben bei dieser Aufgabe auch aktuell keinesfalls das Gefühl vom Innenminister unterstützt zu werden.

Im Gegenteil, es fehlt immer noch, trotz der bekannten Vorkommnisse von Burbach, weiter an der Kommunikation zwischen Land und Kommunen. So wissen die Städte beispielsweise nicht mal wann die Flüchtlinge kommen, sie wissen nicht wie viele Flüchtlinge kommen! Sie wissen nicht, wie lange die Flüchtlinge in den Unterkünften bleiben! Wie kann bei einer solchen Informationslage und Organisation überhaupt noch die Versorgung gewährleistet werden? Die Kommunen geben ihr Bestes, um die humanitäre Versorgung sicherzustellen, werden dabei aber vom Land im Stich gelassen.

Hier ist, trotz aller Beteuerungen des Innenministers, nichts besser geworden! Und das hat nichts mit aufwendigen Änderungen oder finanziellen Mitteln zu tun. Hier fehlt anscheinend bislang der Wille zu einer besser organisierten Flüchtlingspolitik. Herr Minister Jäger: Es reicht nicht aus Ihr Bestes zu geben!

Diese Landesregierung muss endlich davon wegkommen, die Flüchtlingsaufnahme lediglich als Pflichtaufgabe zu begreifen.

Der Konsens des Flüchtlingsgipfels kann ein erster Schritt sein. Wir messen Sie an konkreten Ergebnissen, nicht an Ihren Aussagen, Resolutionen oder Presseerklärungen. Wir werden Sie, Frau Ministerpräsidentin und Herr Innenminister, an Ihren Worten und Taten messen.