Mehr Geld für die Kommunen im Kreis Gütersloh

Mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 werden die Kommunen mit über eine Milliarde Euro zusätzlich entlastet. Das hilft die traditionell hohen Belastungen der Kommunen besser zu tragen. Die nach Abschluss des Kassenzeitraums nun festen Berechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 haben ergeben, dass die Gesamtzuweisungen an die Kommunen allein aus dieser Quelle im kommenden Jahr insgesamt mehr als 11,7 Milliarden Euro betragen werden. Das ist im Vergleich zur aktuellen Situation ein Plus von etwa 1,06 Milliarden Euro – und entspricht einer Steigerung von 9,96 Prozent.

Auch wenn diese Zusatzmittel aus dem GFG bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind: Es ist die neue Landesregierung, die die weiteren Verbesserungen der kommunalen Finanzsituation bewirkt.

Für eine finanzielle Entlastung in vielen Kommunen hatte bereits die Abschaffung des so genannten Kommunalsoli gesorgt. Mit dem Wegfall der Zwangsabgabe für einige Kommunen war schon eine Entlastung von über 90 Millionen Euro verbunden. Finanzielle Verbesserungen bringt zudem die Absenkung des so genannten Vorweg-Abzugs im Gemeindefinanzierungsgesetz. Diese Regelung war zur zusätzlichen Finanzierung des Stärkungspaktes eingeführt worden, womit die Vorgängerregierung den Kommunen direkt Gelder entzogen hatte. Mit dem GFG 2018 wird dieser Vorweg-Abzug um 31 Millionen Euro abgebaut. Eine weitere Absenkung folgt in 2019 um 61 Millionen Euro sowie 2020 um 91 Millionen Euro.

Gemeindefinanzierungsgesetz im Kreis Gütersloh:

Gesamtzuweisung 2018 Veränderung ggü 2017
Borgholzhausen 1.099.965,99 + 231.992/+26,7%
Gütersloh: 8.373.878,32 – 8.010.202/-48,9%
Halle (Westf.) 1.770.701,80 + 186.175/+11,7%
Harsewinkel 2.522.674,44 + 256.957/+11,3%
Herzebrock-Clarholz 1.597.962,34 + 206.260/+14,8%
Langenberg 948.566,22 + 200.616/+26,8%
Rheda-Wiedenbrück 3.886.999,30 + 338.057/+ 9,5%
Rietberg 2.799.067,27 + 264.373/+10,4%
Schloß Holte-Stukenbrock 2.293.823,88 + 224.410/+10,8%
Steinhagen 1.725.171,30 + 159.215/+10,0%
Verl 2.288.210,87 + 207.158/+10,0%
Versmold 4.557.906,83 + 2.672.426/+141%
Werther (Westf) 1.029.201,59 + 219.967/+27,2%

Gemeinden im Kreis Gütersloh 34.921.130,15
Die Modellrechnung zum GFG 2018 macht auch deutlich, dass die Landesregierung 11 Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh mit rund 9 Millionen Euro durch Abschaffung des ungerechten rot-grünen „Kommunal-Soli“ entlastet. Die NRW-Koalition aus CDU und FDP löst mit der Abschaffung des Kommunal-Soli ein wichtiges Wahlversprechen für die Kommunen in Ost-Westfalen ein und stärkt damit die Kommunen im Kreis Gütersloh und in ganz Nordrhein-Westfalen. Denn keine Kommune wird dadurch schlechter gestellt, sondern alle Kommunen, die bislang durch die Zahlung des ungerechten, unwirksamen und undurchdachten Kommunal-Solis bestraft wurden, werden von dieser Belastung befreit.

Entlastung durch die Abschaffung der Solidaritätsumlage 2018
Borgholzhausen 366.324
Halle 1.265.261
Harsewinkel 56.072
Herzebrock-Clarholz 324.659
Langenberg 39.251
Rheda-Wiedenbrück 1.821.948
Rietberg 289.637
Schloß Holte-Stukenbrock 255.659
Steinhagen 398.115
Verl 4.081.139
Werther 30.671