Minister Jäger muss Verteilungs-Lotterie bei der Flüchtlingsaufnahme beenden

André Kuper zur neuen Verteilstatistik von Asylsuchenden auf die Kommunen:

Zur aktuellen Statistik zu den Erfüllungsquoten der nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Verteilung der Flüchtlinge erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Das Land hat die Flüchtlingsverteilung nach wie vor nicht im Griff. Das zeigen die aktuellen Verteilungsquoten auf die Kommunen. Die Zuweisungen von Flüchtlingen sind völlig unterschiedlich verteilt. Es ist vollkommen ungerecht, dass einigen Städten mehr Flüchtlinge zugwiesen werden, obwohl sie ihre Aufnahmequote längst übererfüllt haben. Andere Kommunen haben dagegen ihre gesetzliche Aufnahmequote bei Weitem nicht erfüllt. Der gesetzlich vorgesehene Schlüssel für Kommunen für aufzunehmende Personen wird damit ganz eindeutig nicht eingehalten. Damit muss nun Schluss sein!
Endlich hat die Landesregierung über die Bezirksregierung Arnsberg Zahlen vorgelegt, wie in Nordrhein-Westfalen Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden. Die letzten datieren aus Dezember 2015.

Nach mehr als einem halben Jahr und ständigem Einfordern seitens der CDU-Landtagsfraktion zeigt sich nun eine erschreckende Bilanz: Die Quoten variieren zwischen 28 Prozent und 2224 Prozent. Diese Unterschiede erklären sich auch nicht mehr allein aus der Anrechnung von Landesunterkünften. Trotz drastisch gesunkener Flüchtlingszahlen bekommt die Landesregierung auch in diesem Bereich die Flüchtlingspolitik offenkundig nicht geregelt. Dabei hatte sie noch im Dezember versprochen, in 2016 für eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge zu sorgen.

Kommunen, die bislang nicht die vorgesehene Aufnahmequote erfüllten, sollten dann mehr Flüchtlinge zugewiesen bekommen. Davon ist absolut gar nichts zu erkennen. Die ungleiche Verteilung bedeutet gleichzeitig eine ungleiche finanzielle Belastung der Kommunen. Diese erhalten vom Land Geld nicht abhängig von der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge, sondern pauschal nach der jeweiligen Zahl der Einwohner. Städte mit einer Quote von über 100 Prozent bekommen nur für 100 Prozent erstattet. Die Kosten die über dieser Quote liegen, müssen sie selbst tragen.

Die Städte mit einer Quote von unter 100 Prozent erhalten letztlich mehr Geld vom Land als sie bei einer Abrechnung nach der tatsächlichen Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge bekommen würden. Das alles gleicht einer Lotterie. Das muss ein Ende haben.“

 

Hier ist die pdf-Datei mit den Erfuellungsquoten der Kommunen

 

Ergänzende Hintergrundinformationen

Bestandszahl zum 01.07.2016

Alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein Westfalen melden der Bezirksregierung Arnsberg vierteljährlich die Zahl der von ihnen aufgenommenen Flüchtlinge. Gezählt werden dabei diejenigen Flüchtlinge, die vorher in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW aufgenommen und nach ihrer Registrierung den einzelnen Kommunen zugewiesen wurden. Ebenfalls gezählt werden diejenigen Flüchtlinge, die unerlaubt eingereist sind und jetzt von den Kommunen betreut werden. Ebenfalls enthalten ist die Zahl derjenigen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus humanitären Gründen dennoch eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem wird die Zahl der vor Ort betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hinzugerechnet.

Die von den Städten und Gemeinden zu den Stichtagen 01.07.2016 und 01.10.2016 gemeldeten Zahlen werden zum Folgemonat hier veröffentlicht.

 

Erfüllungsquoten zum 01.07.2016

Aus der Bestandserhebung vom 01.07.2016 ergibt sich nach Berechnungen der Bezirksregierung Arnsberg die sogenannte Erfüllungsquote. Liegt diese unter 90 % trifft die Bezirksregierung Arnsberg mit der jeweiligen Kommune eine Vereinbarungen, nach der die vorhandenen Defizite aufgeholt werden. Bei der Wiederaufnahme der Zuweisungen wird mit Zuweisungen in die Kommunen begonnen, die aktuell die niedrigsten Erfüllungsquote aufweisen. Erfüllungsquote von deutlich über 100 Prozent ergeben sich i.d.R. aus der Anrechnung von großen Landeseinrichtungen.

Über die konkrete Zahl der Zuweisungen werden die Kommunen spätestens fünf Werktage vor dem Eintreffen der zugewiesenen Flüchtlinge informiert