Minister Jägers Flüchtlingskostenerstattung – ein Desaster für die Kommunen

Zur heutigen Debatte zum Flüchtlingsaufnahmegesetz 2016 erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Wieder einmal bleibt es dabei: die Landeserstattungen werden nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Städte und Gemeinden durch die Flüchtlingszahlen gerecht. Die Kommunen bleiben auf einem großen Teil ihrer Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sitzen. Letztlich konnte nur dank der erheblich aufgestockten Bundesbeteiligung von 626 Millionen Euro überhaupt eine strukturelle Verbesserung der Flüchtlingspauschale vorgenommen werden. Das System bleibt aber aufgrund des mangelnden Handlungswillens von SPD und Grünen ein einziges Desaster.

Die CDU-Fraktion hat mit dem Modell einer nachgelagerten Spitzabrechnung ein gerechtes Modell vorgeschlagen, das die Kommunen angemessen entlastet und noch in diesem Jahr umzusetzen wäre. Aber SPD und Grüne haben kein Interesse an einer transparenten und klaren Regelung, die alle kommunalen Kosten berücksichtigt.

Wider besseren Wissens wird weiterhin mit unrealistisch geringen Flüchtlingszahlen gerechnet, wodurch den Kommunen hunderte Millionen Euro vorenthalten werden. Das völlig überholte System des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sorgt für massive interkommunale Verwerfungen, was selbst Grüne und SPD einräumen mussten. Denn die Verteilung der Mittel erfolgt weiterhin nur pauschal und nicht nach der tatsächlichen Flüchtlingszahl in den Kommunen. Die Städte und Gemeinden müssen die Versäumnisse ausbaden.“