Mögliche Fördermittel der Landesregierung für Mobilität 4.0 in NRW

Staus minimieren, die Parkplatzsuche vereinfachen und zugeschnittene Mobilitätsprogramme für spezielle Zielgruppen wie Neubürger, Senioren oder Schüler anbieten: Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der Landesregierung zu einer Modellregion für Mobilität 4.0 werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, hat das NRW-Verkehrsministerium neue Förderrichtlinien für eine nachhaltige und vernetzte Mobilität erarbeitet. Der CDU-Landtagsabgeordnete für den Kreis Gütersloh, André Kuper, begrüßt die Bereitstellung von Fördergeldern in Höhe von 9,5 Millionen Euro: „Mit geeigneten und ganzheitlich geplanten Maßnahmen nutzen wir die Chancen der Digitalisierung des Verkehrssystems und vernetzen Verkehrsmittel besser.“

Gleichzeitig ruft der CDU-Politiker die Kommunen in seinem Wahlkreis dazu auf, Anträge für mögliche Maßnahmen und Projekte zügig einzureichen: „Schließlich wird Mobilität vor Ort gemacht.“ André Kuper weist darauf hin, dass das „Zukunftsnetz für Mobilität Nordrhein-Westfalen“ auf seiner Internetpräsenz https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.demaßgenaue Beratung und Ideen anbietet.

Die jetzt erarbeitete Förderrichtlinie greift vier Aspekte heraus:

  • Mobilstationen und ergänzende Infrastrukturen

Mobilstationen sind physische Verknüpfungspunkte verschiedener Verkehrsmittel und -angebote. Gefördert werden Mobilstationen in Wohngebieten mit und ohne Verknüpfung mit dem ÖPNV. Zudem sind Erweiterungen von Mobilstationen um ergänzende Mobilitätsangebotesowie Gestaltungselemente und Ausstattungen, die den Standort einer Mobilstation aufwerten und die Aufenthaltsqualität erhöhen, geplant. Für eine spätere Nutzung von ergänzenden Angeboten wie zum Beispiel Carsharing sollen öffentliche Flächen hergestellt werden.

  • Mobilitätskonzepte und Studien

Gefördert werden umsetzungsorientierte Mobilitätskonzepte. Regionale und interkommunale Zusammenarbeit wird besonders unterstützt, da verkehrliche Probleme nur in Stadt-Umland-Zusammenhängen gelöst werden können. Sowohl Konzepte für Personen- als auch für den innerstädtischen Güterverkehr sind förderfähig. Auch Nutzerstudien und Forschungsvorhaben zu Zukunftsfragen der Mobilität werden gefördert.

  • Mobilitätsmanagement

Gefördert werden Maßnahmen, um zielgruppenspezifisch Mobilitätsberatung anzubieten (Schulen, Kindergärten, Neubürger, Erstberatung bei Wohnungswirtschaft und Unternehmen, etc.).

  • Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems

Gefördert werden Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems: Dies können digitale Wegweisungs-, Informations-, Buchungs-, Bezahl- und Zugangssysteme ebenso sein wie Systeme zur Erfassung der Parkraumbelegung oder statische und dynamische Informationssysteme, die auch als App abrufbar sind. Ergänzend werden Maßnahmen zur Beschaffung und Erhebung von für Mobilitätsangebote notwendigen Daten unterstützt.

Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent. Nicht förderfähig sind reine ÖPNV-Maßnahmen, Straßen- und Radwegebau sowie rein städtebauliche Maßnahmen.

Der Innovationsatlas https://www.bündnis-für-mobilität.nrw.de/innovationsatlas/gibt einen Überblick über bereits bestehende Akteure, Maßnahmen und Projekte in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es auch Anregungen und die Möglichkeit, neue Maßnahmen und Projekte aus dem Kreis Gütersloh zu melden.

 

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro