Neue Möglichkeiten der Unterstützung für Vereine, Initiativen und Kommunen in der Heimatförderung

Unzählige Projekte für den Erhalt von Traditionen, Pflege des Brauchtums sowie den Erhalt von regionalem Erbe und Vielfalt sind in den vergangenen Jahren durch das erfolgreiche Heimatförderprogramm der NRW-Koalition gefördert worden. „Davon haben auch viele Vereine und Initiativen im Kreis Gütersloh profitiert“, berichtet André Kuper (CDU). Der heimische Abgeordnete und Präsident des NRW-Landtags überbringt jetzt die gute Nachricht aus Düsseldorf, dass die Förderung aufgrund der guten Nachfrage verlängert wurde und ab sofort 33 Millionen Euro bis 2027 zur Verfügung stehen. Zudem können die bewährten Förderinstrumente künftig digital beantragt werden. „Das ist nicht nur aus Umweltschutzgründen nachhaltig, sondern vereinfacht und beschleunigt den Zugang zu den Fördermitteln enorm“, ergänzt André Kuper.

„Wir wollen fördern, was Menschen verbindet“, erklärt er. Dies spiegele sich in dem jetzt aktualisierten Programm noch mehr in den Bausteinen der Förderung wider. So liegt der Fokus zum Beispiel bei der Heimat-Werkstatt jetzt noch stärker darauf, dass Menschen im Stadtteil oder im Dorf sich miteinander verbinden. Gefördert werden kann zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die einen Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte. „Die vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer sowie Kinder und Jugendliche, die auch im Kreis Gütersloh ihre kostbare Zeit und Arbeitskraft einsetzen, können weiter auf die bewährte Unterstützung unserer Landesregierung zählen. Gemeinsam stärken wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, so André Kuper.

Die fünf Elemente der Heimatförderung 2.0 im Überblick

Der Heimat-Scheck (volle digitale Antragsstellung) ist der „Möglichmacher“ für die vielen guten Ideen vor Ort. Vereine und Initiativen erhalten eine unbürokratische Förderung in Höhe von 2.000 Euro für Projekte, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Dazu zählen beispielsweise Filmprojekte, Denkmalpfade, Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Heimatgeschichte oder Stadtführer für Kinder und Jugendliche.

Mit dem Heimat-Preis (volle digitale Antragsstellung) können Kreise, Städte und Gemeinden beispielhaftes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen auszeichnen. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern kreisangehörige Kommunen mit 5.000 Euro, Kreise mit 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen mit 15.000 Euro. Durch die auslobende Kommune kann ein Siegerprojekt am Ende des Kalenderjahres zur Teilnahme am „Landes-Heimat-Preis“ benannt werden.

Der Heimat-Fonds (volle digitale Antragsstellung) versetzt Städte, Gemeinden oder Kreise in die Lage, identitätsstiftende Projekte zu realisieren. Für jeden Euro, den Kommunen, öffentliche Mittelgeber, private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu. Neu ist die Erhöhung der maximalen Fördersumme auf 50.000 Euro (bisher 40.000 Euro). Voraussetzung ist ein Eigenanteil der Gemeinde von mindestens zehn Prozent sowie die Bereitschaft finanzieller Unterstützung Dritter durch Spenden und Sponsoring.

Bei der Heimat-Werkstatt (volle digitale Antragsstellung) liegt der Fokus jetzt noch stärker darauf, dass Menschen im Stadtteil oder im Dorf sich miteinander verbinden. Gefördert werden kann zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die einen Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte, zum Beispiel mit Kindern und Jugendlichen in einer Geschichtswerkstatt. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise. Um auch kleineren Initiativen einen Zugang zur Förderung mit der Heimat-Werkstatt zu ermöglichen, wurden die Fördersätze den Bedarfen angepasst. Es werden bereits Projekte ab 1.000 Euro förderfähige Ausgaben gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.

Mit dem Heimat-Zeugnis (teil-digital, Antrag mit Unterlagen kann digital erfolgen. Nur das Antragsformular muss zusätzlich, aufgrund der hohen Fördersumme (ab 100.000 Euro) auf Papier erfolgen) werden diejenigen unterstützt, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten beziehungsweise präsentieren. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden öffentlichen Erlebbarmachung der lokalen oder regionalen Geschichte verbunden ist.

Die für eine Antragsstellung notwendigen Informationen zur Heimatförderung können auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter
https://www.mhkbd.nrw/themen/heimat/heimat-foerderprogramm abgerufen werden.