16 Mrz NRW-Koalition entlastet Bürger bei Straßenbaubeiträgen – Übernahme in voller Höhe
Die stark umstrittenen Straßenausbaubeiträge von Anliegern in oft vier- oder sogar fünfstelliger Höhe sollen nach dem Willen von CDU und FDP in NRW künftig komplett vom Land übernommen werden. Einen entsprechenden Antrag stellten die Landtagsfraktionen von CDU und FDP am Dienstag in Düsseldorf vor. Er soll bereits in der kommenden Woche im Landtag beschlossen werden und auch rückwirkend für seit 2020 zur Hälfte geförderte Straßenbaubeiträge gelten.
Zur Zeit wird viel und zu Recht über zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürgerinnen und Bürger diskutiert. Die NRW Koalition wird daher vorhandene Möglichkeiten für Entlastungen nutzen. Bereits am 1. Januar 2020 hatten wir das 51 Jahre lang unveränderte Kommunalabgabengesetz (KAG) durch ein landeseigenes Förderprogramm ausgestaltet und damit die Beitragslast halbiert. Neben Informationspflichten der Städte und Gemeinden haben Härtefallregelungen, voraussetzungslose Ratenzahlungen, insbesondere aber die 50prozentige Übernahme der fälligen Straßenausbaubeiträge durch unser Förderprogramm bereits zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger solcher Baumaßnahmen geführt. Entgegen pessimistischer Prognosen erwiesen sich die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr aus ausreichend. Mit einem Mittelabfluss von 11 Mio. Euro nach anderthalb Jahren Laufzeit hat sich jetzt ein Spielraum ergeben, den wir nutzen wollen.
Durch intensive und gute Zusammenarbeit von CDU und FDP mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Finanzminister Lutz Lienenkämper konnten wir eine Lösung finden, die durch Änderung des Förderprogramms unmittelbare, wesentlich entlastende Wirkung zeigen wird. Daher werden CDU und FDP in der kommenden Plenarsitzung einen gemeinsamen Antrag einbringen und beschließen, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100 Prozent Entlastung der Anlieger zu kommen.
Einzige Voraussetzung für die zukünftige Förderung ist ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept, wie schon in der 50prozentigen Förderung seit Sommer 2020 vorgeschrieben. Auch den Anliegern in Kommunen, die noch nicht über ein solches Konzept verfügen, geben wir Planungssicherheit. Wir werden so rasch als möglich, spätestens bis zum 30. Juni, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Papier erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig ganz entfallen kann.