NRW-Koalition entlastet Straßenanlieger und Kommunen

Eine gute Nachricht für Straßenanlieger: Die NRW Koalition entlastet den selbst zu tragenden Eigenanteil bei einem Straßenausbau um die Hälfte. Möglich wird dies durch eine Förderung in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro, mit der die Anlieger entlastet werden sollen. Das entsprechende Förderprogramm zum Kommunalabgabengesetz (KAG) ist am 30. September bei der NRW.Bank gestartet. „Die Kommunen können die Hälfte der nach ihrer örtlichen Satzung zu erhebenden Straßenbaubeiträge aus Landesmitteln beantragen. Der Beitragsbescheid an die Anlieger muss dann um diese Summe reduziert werden“, erklärt der für den Kreis Gütersloh direkt gewählte Landtagsabgeordnete André Kuper.

Die Fördermittel werden auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme in einem vereinfachten Verfahren beantragt. Kommunen können die Förderung auch rückwirkend für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG beantragen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Beschluss des Rates (bzw. des zuständigen Ausschusses). Auch Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsgebung für das Jahr 2018 zählen hierzu, selbst wenn diese bereits in 2017 gefasst wurden.

Zum 1. Januar hat die NRW-Koalition das Kommunalabgabegesetz grundlegend reformiert und an die heutigen finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Die jetzt beschlossene Kompensation berücksichtige sowohl die berechtigten Interessen der Bürger als auch die der Kommunen, erläutert Kuper: „Mit dieser Regelung verhindern wir die finanzielle Überforderung der betroffenen Hauseigentümer. Gleichzeitig erhalten die Kommunen eine gute Unterstützung für den Erhalt einer zukunftsfähigen Infrastruktur.“

Die Änderungen des KAG bedeuten noch weitere wesentliche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichen Straßenausbaubeitrag betroffen sein können. So müssen künftig vor Beginn einer Baumaßnahme die von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Anlieger an den Planungen beteiligt werden. Die Kommune hat ein sogenanntes Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, in dem beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen enthalten sind. Betroffene können so zukünftig, bevor eine Straßenbaumaßnahme beschlossen wird, Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen.

Zudem wird ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen eingeführt, um Härtefälle abzumildern. Auch sind vereinfachte Stundungen, auch unter Zinsverzicht, bis hin zu einem (Teil-)erlass der Forderungen möglich.

Weitere Einzelheiten zur Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge sind hier nachzulesen.

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro