30 Sep NRW-Landesregierung unterstützt Kommunen bei Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten mit weiteren 808 Millionen Euro
Vor dem Hintergrund der drastisch angestiegenen Flüchtlingszahlen schafft das Land Nordrhein-Westfalen weitere 3000 Plätze in Landeseinrichtungen und weist den Kommunen für 2023 weitere 808 Millionen Euro Unterstützung für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten zu. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Vereinbarung von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden zu den drängenden Fragen der Migrationspolitik, in der im Rahmen eines Eckpunktepapiers das gemeinsame Vorgehen abgestimmt und gleichzeitig Forderungen an den Bund gerichtet wurden.
Mit dieser zusätzlichen Unterstützung werden wir im Land Nordrhein-Westfalen unserer Verantwortung gerecht. Die Kommunen erhalten Planungssicherheit und wir sorgen für ihre Handlungsfähigkeit. Gleichzeitig ist völlig klar, dass Land, Kommunen und Bund zusammenarbeiten müssen, um die drängenden Probleme zu lösen. Dazu muss der Bund aber auch seiner Verantwortung gerecht werden.
Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben zudem vereinbart, den engen Austausch fortzusetzen und weiter darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung den getroffenen Verabredungen nachkommt und somit einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen leistet. Dazu soll der Zuzug derjenigen, die keine dauerhafte Bleibeperspektive in unserem Land haben, reduziert werden.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem den Bund auf, ab dem Jahr 2024 ein atmendes und auskömmliches Finanzierungssystem für die Unterbringung, Versorgung und Integration Geflüchteter einzurichten.
Das Thema Migration mit all seinen Auswirkungen, die die Menschen unmittelbar vor Ort betreffen, ist zu einer Frage der Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen geworden. Es wird immer schwerer, der großen Zahl der zu uns kommenden Menschen noch gerecht zu werden. Die Entscheidung des Bundes zur Kürzung der Finanzmittel für Flüchtlinge im kommenden Jahr war deshalb eine Entscheidung, die Länder und Kommunen mit höchster Verwunderung aufgenommen haben. Die getroffene gemeinsame Verständigung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterstreicht die Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen.