12 Nov NRW-Sonderprogramm für Belüftungsanlagen an Schulen
In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich das NRW-Bildungsministerium einen Überblick darüber verschafft, wie die Schulen in unserem Land für die Eindämmung des Corona-Virus gerüstet sind. Die bisherigen Rückmeldungen haben ergeben, dass in 315 Kommunen sämtliche Unterrichtsräume gelüftet werden können. 73 Kommunen melden in einzelnen Unterrichtsräumen Mängel in der Belüftbarkeit, die auf unterschiedlichen Gründe zurückgeführt werden können. Mit einem Sonderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro geht unsere Landesregierung dieses Problem an.
Die Schulen sollen möglichst während zweiten Welle der Corona-Pandemie geöffnet bleiben. Unser aller Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler in NRW weiter den Unterricht besuchen können. Deshalb mache ich auf dieses Sonderprogramm aufmerksam, mit dem Schulen in unserem Land mobile Lüftungsanlagen mit spezieller Filterfunktion installieren können. Sie sollen dort aufgestellt werden, wo ein Lüften in Räumen und Sporthallen nicht möglich ist, um die Aerosolkonzentration zu verringern. Gefördert werden auch einfache bauliche Maßnahmen, die eine bessere Belüftung ermöglichen.
Die Beschaffung von Geräten oder die einfache bauliche Instandsetzung- oder Umrüstungsmaßnahme an Fensteranlagen wird bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens 4 000 EUR je beschafftem Gerät oder je Raum oder Sporthalle gefördert. Zusätzlich wird für jedes geförderte mobile Luftreinigungsgerät pauschal ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 EUR für Betrieb und Wartung gewährt. Die Förderanträge können u.a. kommunale Schulträger öffentlicher Schulen sowie Träger von Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen bis zum 15. Januar 2021 stellen. Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.
Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)“ können an dieser Stelle nachgelesen werden.
Das NRW-Sonderprogramm ergänzt eine Förderung des Bundes, mit der Kommunen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen bestehende Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten so um- und aufrüsten können, dass sie coronagerecht sind.
Weitere Informationen zur Bundesförderrichtlinie können hier abgerufen werden: www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html