Nur volle Erstattung kommunaler Flüchtlingskosten ist echte Hilfe für Städte und Gemeinden

Zum 3. Nachtragshaushalt der Landesregierung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Auch mit dem 3. Nachtragshaushalt in diesem Jahr lebt Rot-Grün weiter von der Hand in den Mund. Denn nur den aktuellen Rekordsteuereinnahmen ist es zu verdanken, dass die Neuverschuldung in diesem Jahr nicht weiter steigt. Jetzt rächt sich, dass Rot-Grün das Geld der Bürgerinnen und Bürger in den letzten fünf Jahren mit vollen Händen verteilt hat, anstatt Vorsorge für wirklich wichtige Aufgaben zu treffen. Das hat zur Folge, dass die kommunalen Haushalte nun vor dem Kollaps stehen. Die Kommunen müssen die Organisation und die Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme weitgehend allein bewältigen und wissen nicht mehr, wie sie die Haushalte ausgleichen sollen.

Die Landesregierung hat die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung auf die lange Bank geschoben. Die Verbesserungen der Erstattung im Nachtragshaushalt können nur ein erster Schritt sein. Die neue Berechnung der Pauschale ist ein Eingeständnis dafür, dass in Nordrhein-Westfalen jahrelang die Kommunen über Gebühr belastet wurden. Die Erstattung der kommunalen Flüchtlingskosten bleibt dennoch völlig unzureichend. So übernimmt das Land keine Kostenanteile für die Unterbringung und Versorgung von 39.733 geduldeten Flüchtlingen (Stichtag 31.07.2015). Und auch für die Krankheitskosten müssen die Kommunen selbst aufkommen.

Dass es besser geht zeigt eine Reihe von Bundesländern: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland übernehmen sämtliche notwendigen Flüchtlingskosten. Andere Länder zahlen Pauschalen von bis zu 13.260 Euro pro Flüchtling. Nordrhein-Westfalen zahlt künftig nur 7.578 Euro pro Flüchtling und Jahr. Gleichzeitig erklärt der Finanzminister aber, dass mit einem Flüchtling rund 12.500 Euro an Finanzbedarf verbunden seien.

Während Frau Kraft den Bund für alles verantwortlich macht, lässt sie in ihrem eigenen Land die Kommunen im Stich. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung für die Städte und Gemeinden gerecht werden und endlich alle kommunalen Flüchtlingskosten erstatten. Die finanzielle Entlastung und Unterstützung der Städte und Gemeinden ist enorm wichtig, um die Akzeptanz bei den Bürgern zu erhalten.“

Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion: Nordrhein-Westfalen muss seinen Städten und Gemeinden die Flüchtlingskosten komplett erstatten16-9803