28 Mai Perspektiven für den kommunalen Wirtschaftswegebau schaffen!
I. Ausgangslage
Eine gut funktionierende Infrastruktur ist eine der Grundvoraussetzungen für das wirtschaftliche Wachstum einer Region. Allein im Bereich der kommunalen Haushalte bezifferte jüngst das Deutsche Institut für Urbanistik den Investitionsbedarf im Infrastruktursektor bis zum Jahr 2020 auf ca. 700 Mrd. EUR. Der Ausbau, die Erhaltung und die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, zu denen Straßen, Kanäle, Häfen und Flughäfen sowie sonstige Verkehrs-einrichtungen, aber auch Müllentsorgung und Wasserversorgung, Energieinfrastruktur, Bildungsinstitutionen, Krankenhäuser und Einrichtungen der Altenpflege bis hin zu IT- und Telekommunikationsvorhaben zählen, sind auch für die langfristige Sicherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen ausschlaggebend.
Für den ländlichen Raum sind kommunale Wirtschaftswege ein wichtiger Faktor der Infrastruktur. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verfügen in ihren Außenbereichen über ausgedehnte Netze von ländlichen Wegen unterschiedlicher Qualität und Funktion. Diese Wege ergänzen und verdichten das öffentliche Straßennetz in und zwischen den Orten. Die Bedeutung des ländlichen Wegenetzes hat sich von einem reinen Wirtschaftswegenetz zu einer multifunktional genutzten Wegeinfrastruktur gewandelt. Die ländlichen Wege ergänzen das Netz der ländlichen Straßen und dienen so der inneren Verkehrserschließung des ländlichen Raumes. Sie haben zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, aber auch für die Naherholung und den Tourismus eine hohe Bedeutung.
Doch für den Unterhalt und Ausbau dieser Infrastruktur kommen die Kommunen an ihre finanziellen Grenzen. Aufgrund dieser Entwicklungen stellt sich in den Städten und Gemein-den die Frage, ob und inwieweit diese Netze den heutigen und insbesondere den künftigen Anforderungen gewachsen sind.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. angesichts der angespannten Finanzlage der Kommunen ein Konzept für den kommunalen Wegebau zu entwickeln, das den Bedarf und die Finanzierbarkeit in Einklang bringt,
2. insbesondere dabei die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Rahmen der Förderung des ländlichen Raumes die Finanzierung des Erhalts und Ausbaus des ländlichen Wegenetzes und die Erweiterung von Wirtschaftswegen mit Mitteln aus dem europäischen ELER-Fonds ermöglicht werden können.