Verzögerte Entscheidung der Landesregierung führt zu Planungsunsicherheit bei der Verteilung der Bundesinfrastrukturmittel

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestags am 21. Mai 2015 und der Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni 2015 tritt nun das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Kraft. Damit stellt die von der Union geführte Bundesregierung den Kommunen ein Investitionspaket in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen zur Verfügung sowie weitere 1,5 Milliarden Euro zu den bislang zugesagten 1 Milliarde Euro ab dem Jahr 2017 zur generellen Entlastung aller Kommunen. Die Gesamtentlastung der Kommunen steigt im Jahr 2017 damit auf 2,5 Milliarden Euro.

Die finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden von dem milliardenschweren Investitionspaket des Bundes besonders stark profitieren. Von den insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen in Deutschland kann rund ein Drittel – genau: 32,16 Prozent – von den NRW-Kommunen beansprucht werden. Die Summe in Höhe von 1,125 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen wird – auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt – für finanzschwache Kommunen zur Verfügung stehen. Den Ländern ist aber überlassen, wie sie «Finanzschwäche» definieren. Davon hängt ab, welche Kommunen konkret profitieren können.

Die CDU-Landtagsfraktion bedauert es sehr, dass es bislang noch zu keiner Entscheidung der Landesregierung über die Verteilung der 1,125 Mrd. Euro innerhalb von Nordrhein-Westfalen gekommen ist und sich die Entscheidung bis nach der Sommerpause verzögert.  Für uns ist es wichtig einen rechtssicheren Verteilschlüssel zu wählen. Dafür bietet sich in diesem speziellen Fall eine Orientierung an den Schlüsselzuweisungen an, wonach die Kommunen, deren Bedarf im kommunalen Finanzausgleich der letzten 5 Jahre festgestellt wurde, anteilig Mittel zur Infrastrukturförderung erhalten. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Städte, Gemeinden und Kreise Gelder des Bundes erhalten, die diese auch wirklich finanziell brauchen. Schlüsselzuweisungen erhalten vereinfacht betrachtet nur diejenigen Kommunen, welche den zur Aufgabenerledigung benötigten Bedarf nicht aus eigener Finanzkraft decken können, also damit finanzschwach sind.

Gerade die durch Sozialausgaben und Arbeitslosigkeit verursachten Bedarfe spiegeln sich in dieser Berechnungssystematik des GFG angemessen wieder. Sachlich nicht vertretbar ist es, dass Verteilungskriterien genutzt werden, die entweder von den Kommunen selbst zu beeinflussen sind oder keinerlei Indikator für Finanzschwäche sind. Die mögliche nachvollziehbare, ausdifferenzierte Verteilung von hoher Rechtssicherheit darf nicht durch zusätzliche Kriterien verwässert werden, indem Bedarfe doppelt berücksichtigt werden oder Fehlanreize gesetzt werden.

Die jetzige Verzögerung bei der Festlegung der landesinternen Verteilkriterien führt bereits zu großer Planungsunsicherheit in den Kommunen und darf nicht zu einer Belastung der Solidarität der kommunalen Familie untereinander führen. Wichtig ist es, einen nachvollziehbaren Verteilschlüssel zu finden, der die Kommunen besonders berücksichtigt, die finanzielle Hilfen für die Infrastruktur benötigen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich seit Bekanntgabe des Investitionspakets im März dieses Jahres für eine schnelle, unbürokratische und gerechte Umsetzung in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Neben der Festlegung des Verteilungsschlüssels fordert die CDU-Landtagsfraktion zudem eine besondere Berücksichtigung von Nothaushalts- und Haushaltssicherungskommunen bei der Erbringung des 10-prozentigen Eigenanteils.

Der Ausnahmekatalog zum Erfordernis der Erbringung des kommunalen Eigenanteils sollte um die Investitionsfelder des Kommunalen Investitionspakets erweitert werden. Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept fällt die Bereitstellung des Eigenanteils schwer. Bei 174 nordrhein-westfälischen Haushaltssicherungs- und Nothaushaltskommunen würde ansonsten die Gefahr bestehen, dass der kommunale Eigenanteil nicht erbracht und damit förderwürdige Projekte nicht realisiert werden können.