04 Nov Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und verbindlichere Integrationspolitik beschlossen
Der Landtag hat die Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) verabschiedet. Damit ist die gesetzliche Grundlage gelegt, die Kommunen im Flüchtlingsbereich deutlich stärker finanziell zu unterstützen als bisher. Das Land ist ein verlässlicher Partner der Kommunen. Mit der Reform des Gesetzes setzt das Land seinen Kurs der finanziellen und organisatorischen Entlastung der Kommunen fort. Dies betrifft auch das Rückkehrmanagement und die Erteilung von Bleiberechten. Die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen wird noch verbindlicher.
Mit Inkrafttreten der Reform wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine differenzierte monatliche FlüAG-Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden 875 Euro pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 1.125 Euro pro Monat pro Person. Auf ein Jahr gerechnet ergibt sich für kreisangehörige Gemeinden eine Pauschale von 10.500 Euro und für kreisfreie Städte in Höhe von 13.500 Euro. Damit wird die Empfehlung aus dem Gutachten von Professor Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig zu den ermittelten flüchtlingsbedingten Aufwendungen der Kommunen umgesetzt.
Daneben erhalten die Kommunen für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist oder wird, eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro. Zum Vergleich: Nach derzeitiger Rechtslage erhalten die Kommunen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen maximal drei Monatspauschalen zu 866 Euro, das sind 2.598 Euro.
Das Land beteiligt sich darüber hinaus mit Ausgleichszahlungen an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, denen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt worden ist. Hierfür sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.
Ein wichtiges und herausforderndes Ziel in der Migrationspolitik ist, die Zahl der Bestandsgeduldeten zu senken. Ein wesentlicher Baustein dabei ist, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Kommunen will Nordrhein-Westfalen durch eine verbindlichere Integrationspolitik die Anzahl der Geduldeten reduzieren – dazu gehört neben einem effizienten Rückkehrmanagement, die Verbesserung von Bleiberechten, um gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ermöglichen.