Rot-Grün in NRW verweigert sich der Festlegung der Maghrebstaaten zu sicheren Herkunftsländern

Heute war auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion eine namentliche Abstimmung auf der Tagesordnung, wodurch die Landesregierung aufgefordert werden sollte, bei der demnächst im Bundesrat anstehenden Abstimmung über die Festlegung der sogenannten Maghrebstaaten (Algerien, Marokko und Tunesien) als sichere Herkunftsländer dem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD im Bundestag zuzustimmen. Der Stv. Fraktionsvorsitzende André Kuper MdL hat für die CDU-Landtagsfraktion im Landtagsplenum gesprochen:

„Mit unserem Antrag fordern wir die NRW-Landesregierung erneut auf, im Bundesrat der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer zuzustimmen. Bislang haben Sie sich dem verweigert, obwohl fast die Hälfte der zu uns nach Deutschland eingereisten Asylbewerber aus diesen sog. Maghreb-Staaten in NRW ist. Die Landesregierung sollte dafür da sein, die Interessen NRW’s zu vertreten, dem kommt sie hier nicht nach.

Die Anerkennungsquote von Asylantragstellern aus diesen Ländern liegt unter 2 %, d.h. 98 % der Anträge werden rechtskräftig abgelehnt.

Im Mai 2016 hat der Deutsche Bundestag mit Stimmen von CDU, CSU und SPD das Gesetz zur Einstufung der sog. Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer beschlossen. Seither liegt das Gesetz im Bundesrat zur finalen Abstimmung. Bislang aber konnte die notwendige Mehrheit zur Abstimmung im Bundesrat nicht erreicht werden, auch wegen der ablehnenden Haltung der grün-roten Landesregierung in NRW

Die Bundesregierung verfolgt mit der Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere HKLänder auch das Signal, all diejenigen davon abzuhalten, allein aus wirtschaftlicher Not und nicht aus asylrechtlichen Gründen auf den gefährlichen, teuren sowie illegalen Weg über Schlepper nach Europa und Deutschland zu gehen.

Mit Ihrer Blockadehaltung in den regierungstragenden Fraktionen erweisen Sie NRW und den Menschen aus diesen Herkunftsländern einen Bärendienst. Weder die Ereignisse der Kölner Silversternacht 2015 noch der Terroranschlag von Berlin haben scheinbar bis heute zur Einsicht bei Ihnen von SPD und Grünen in NRW geführt.

Ihre Haltung zu sicheren Herkunftsländern ist im Übrigen von Doppelmoral geprägt: Sie verweigern sich der Einstufung zu sicheren Herkunftsländern, haben aber gleichzeitig im vergangenen Jahr im Hintergrund über das MIK auf Bundesebene gefordert, Asylbewerber aus solchen Ländern künftig nicht mehr nach NRW zugewiesen zu bekommen.

Der Grüne Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann hat die Notwendigkeit der von uns beantragten Regelung erkannt und seine Zustimmung zu dem GE im Bundesrat signalisiert – und das obwohl die meisten Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten hier bei uns in NRW sind und nicht in Baden-Württemberg; und das obwohl der Kölner Hbf in NRW liegt und nicht in BW…

Und so ist auch nicht verständlich, warum MPin Kraft einerseits ihre Zustimmung im Bundesrat verweigert und gleichzeitig öffentlich erklärt, das „insbesondere Menschen aus den Maghreb-Staaten schnellstens unser Land verlassen müssen“ – Besser wäre es, zusätzlich für bessere Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu sorgen und die Lebensbedrohung der Betroffenen durch eine Flucht zu verringern.

Der von den regierungstragenden Fraktionen heute vorgelegte EA ist schwach und ein reines Ablenkungs-manöver: Im Kern fordern Sie dort nur: schnell raus! (das haben wir vor Ihnen schon mehrfach gefordert). Aber wir dagegen sagen: Nachhaltiger wäre es, bessere wirtschaftliche Bleibeperspektive in der Heimat schaffen und u.a.  mit Hilfe der Herkunftsländerregelung dafür zu sorgen, dass die Menschen gar nicht erst kommen.
Die Festlegung als sichere Herkunftsländer hat a) Wirkung im Gesetz und b) reale Auswirkung, wie 2014 bzw. 2015 bei der Festlegung f.d. Westbalkan-Länder sichtbar wurde. Das ist ein guter Beleg dafür, welche Wirkung auch in den Maghreb-Staaten erzielt werden könnte. Menschen, wenn sie nicht wirklich individuell verfolgt sind, bleiben daheim und das führt zur sofortigen Verringerung der Zuwanderungszahlen. Bereits ab dem Zeitpunkt der Diskussion über die bevorstehende Regelung im Westbalkan kam es zur drastischen Reduzierung der Zuwanderungszahlen.

Die rot-grünen Regierungsfraktionen in NRW bewirken mit ihrer Blockadehaltung, dass weiterhin Menschen aus den Magrheb-Staaten in ihrer Heimat alles aufgeben, sich mit ihrem letzten Geld in die Hände von Schleppern begeben, das Lebensrisiko der Mittelmeerquerung auf sich nehmen: Letztlich alles in der Hoffnung, hier Asyl zu bekommen. Und dann werden sie zu 98 % abgelehnt
und sollen um es nochmals mit den Worten der Ministerpräsidentin Kraft zu sagen „schnellstens unser Land“ wieder verlassen…

Was tun Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, um das Leid, Lebensrisiko, Schleppertum und weite unnütze Wege der Flucht für Menschen aus den Maghreb-Staaten zu vermeiden?
Mit der Zustimmung zu unserem Antrag könnten Sie ihren Worten Taten folgen lassen; außerdem geben wir Ihnen mit der von uns beantragten namentlichen Abstimmung eine Gelegenheit zur individuellen Positionierung.“

 

((Hintergrund: Welche Wirkung hat die Festlegung?
a) Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern werden als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Ein derartiger Asylantrag kann nur positiv beschieden werden, wenn der Antragsstellende nachweisen kann, dass eine politische Verfolgung besteht (Umkehr der Beweislast)
b) Nach den Bestimmungen § 30a AsylG, der im Rahmen des Asylpakets II neu eingeführt wurde, sollen die Betroffenen – ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ende des Asylverfahrens bzw. bis zu ihrer Ausreise – in Landesaufnahme-einrichtungen wohnen, werden also nicht den Kommunen zugewiesen.
c) Wenn den Antragstellenden kein Asyl gewährt wird und die Eigenschaft als Flüchtling nicht anerkannt bzw. subsidiärer Schutz nicht gewährt wird, erlässt das BAMF nach 34 Absatz 1 AsylG eine Abschiebungsandrohung. In offensichtlich unbegründeten Fällen beträgt die Ausreisefrist eine Woche, in sonstigen Fällen nach § 38 Absatz 1 AsylG einen Monat. Die Frist für eine mögliche Klage gegen die Anordnung beträgt eine Woche, wobei Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Fazit: Also gegenüber anderen Staaten ein deutlich beschleunigtes Verfahren.))