Rot-Grüne Landesregierung stoppt weitere Entwicklung für Gewerbe und Landwirtschaft im Außenbereich – Schwerwiegende Kritik der CDU zur Sachverständigenanhörung am Montag im Landtag

Am heutigen Montag (07.11.) findet im Landtag eine Sachverständgenanhörung zum rot-grünen Entwurf des sogenannten Landesentwicklungsplanes (LEP) statt. Mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) setzt das Land die Rahmenvorgaben für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung des Landes der nächsten 15 Jahre fest. Ein erster Entwurf für einen solchen Landesentwicklungsplan löste eine Kritik in Form von mehr als 1.500 Stellungnahmen und Bedenken aus. Auch der jetzt zur Entscheidung anstehende nachgebesserte Entwurf blockiert die Weiterentwicklung in Ostwestfalen-Lippe.

Der Kritikkatalog der Union umfasst 15 Seiten. Auf scharfe Kritik stößt jedoch die Absicht der rot-grünen Landesregierung, dass weitere Arbeitsplatzschaffungen und Erweiterungen für Gewerbe und für Wohnen im Außenbereich sich nach dem neuen LEP „nur innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche vollziehen darf“, so der Sprecher der ostwestfälischen CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper. „Wir haben hier in OWL viele mittelständische Unternehmen außerhalb von Gewerbegebieten. Diese Betriebe müssen sich auch in Zukunft unproblematisch wie unbürokratisch erweitern können. Das wird demnächst grundsätzlich nicht mehr möglich sein. In extrem begrenzten Ausnahmefällen nur noch mit Regionalplanänderungsverfahren, die sich über Jahre hinziehen und riesige Kosten auslösen. Rot-Grün zieht wieder einmal die wirtschaftliche Handbremse an“ , so Kuper weiter.

Bislang sind Betriebserweiterungen in Kooperation der Städte und Gemeinden mit den Regionalräten und den Bezirksregierungen genehmigt worden. Gerade die Regionalpläne beinhalten wichtige, zum Teil existentielle Festlegungen für den Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Handwerklichen Betrieben und kleine Familienbetrieben im Freiraum werden im vorliegenden LEP-Entwurf wichtige Entwicklungsmöglichkeiten genommen.

Eine weitere Unterscheidung im LEP ist die zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen. „Diese Einteilung darf nicht zur Beschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten der Kategorie „regionalbedeutsame Flughäfen“ führen. „Der Flughafen Paderborn-Lippstadt würde sonst durch diese Einstufung im Verhältnis zu anderen Flughäfen benachteiligt werden“, so der Regionalratsvorsitzende Reinold Stücke.
„Grundsätzlich befürchte ich, dass die faktische Abschaffung der Abwägungsmöglichkeiten für die Regionalräte  dazu führt, dass wie bisher in enger Abstimmung mit dem Antragsteller und der jeweiligen Kommune unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und Vorschriften fast keine Erweiterung im Außenbereich mehr möglich ist“, sagt Reinold Stücke.