Rot-Grün verweigert Bürokratieabbau in den Kommunen

Zur Ablehnung des CDU-Gesetzentwurfes zum Bürokratieabbau in den Kommunen durch Rot-Grün im Landtag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Wir wollten mit dem Gesetz Kommunen von überflüssiger Bürokratie befreien und damit für Einsparungen sorgen. Die Finanzlage der Kommunen ist teilweise dramatisch. 147 der insgesamt 396 Städte und Gemeinden stecken im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung. Viele gesetzliche Regelungen und überzogene Standardvorgaben betreffen die Kommunen und sorgen dort für zusätzliche finanzielle Belastungen. Rot-Grün hat deren Entlastung heute verweigert. Gerade weil die nordrhein-westfälischen Kommunen besonders unter Finanznot leiden, wäre es wichtig gewesen, ein Signal der Unterstützung zu setzen. Der Gesetzentwurf sollte den Kommunen die notwendige „Beinfreiheit“ bei der Aufgabenerledigung gewähren.

Nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Aufnahme der Flüchtlinge wäre es enorm wichtig gewesen, den Kommunen Spielräume und Flexibilität zu verschaffen. Dies betrifft vor allem die Aufgaben der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Beispiele zur Entlastung der Kommunen wären mögliche Befreiungen von Vorgaben im Bereich der Landesbauordnung, des Kinderbildungsgesetzes und des Schulgesetzes. Um die Herausforderungen der Flüchtlingskrise und des demografischen Wandels flexibel und mit örtlich angepassten Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung begegnen zu können, hätte das Gesetz eine wirkliche Hilfe für die Kommunen sein können. Nach der Ablehnung steht die Landesregierung in der Pflicht, zu erklären, wie sie die Kommunen entlasten will.“