Rot-Grüne Landesregierung belastet die Kommunen immer weiter – Geldwäschegesetz

Es wird immer deutlicher. Entgegen anderslautenden Worten kann man an den Taten dieser Landesregierung sehen, dass Sie die Kommunen ständig mit neuen Aufgaben befrachtet. Die angebliche „Kommunalfreundlichkeit“ ist mehr und mehr Makulatur.

Die jüngsten Beispiele für Aufgabenmehrbelastungen habe ich am Beispieltag des 07. März 2013 mit einer Kleinen Anfrage 994 am 22. März (Drucksache 16/2461) auf den Punkt gebracht:

Kleine Anfrage 994
des Abgeordneten André Kuper CDU:

Geldwäschegesetz, Pflegequartiere, Hygieneampel und Integrationskurse – Ein Tag in NRW und viele zusätzliche Belastungen für die Kommunen?

Am 7. März 2013 berichteten verschiedene Medien über unterschiedliche Initiativen der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Nur eines haben alle Maßnahmen gemeinsam, die Kommunen sollen diese ausführen, und das trotz der weiterhin äußerst angespannten Finanzsituation der Städte und Gemeinden. Allein die Tatsache, dass die Summe der kommunalen Kassen- bzw. Kontokorrentkredite weiter ansteigt und mittlerweile die Marke von 25 Milliarden Euro erreicht hat, ist ein eindeutiger Indikator dafür, dass die kommunale Finanzkrise weiter zunimmt.
Dennoch sollen, nach Ansicht der Landesregierung weitere Aufgaben von den Kommunen übernommen werden.
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin plant die wohnortnahe Pflege zu stärken und forderte dabei die Kommunen auf, dabei ein größeres Engagement der Kommunen ein. Die Landesregierung will die Kommunen „stärker in die Pflicht nehmen“ … Die bislang freiwillige Leistung Wohnviertel zu koordinieren, soll über eine Gesetzänderung zur Pflichtaufgabe werden. Mehr Mittel vom Land sollen die Kommunen aber nicht erhalten.
Am selben Tag erklärte der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister im WDR, dass dem Problem steigender Sozialkosten durch Armutseinwanderung aus Rumänien und Bulgarien durch einen Rechtsanspruch auf Integrationskurse auch für EU-Bürger begegnet werden könne. Dies müsste wiederum von den Kommunen geleistet werden.
Zeitgleich plant die Landesregierung nach einem Verordnungsentwurf die verschärfte Aufsicht über Firmen, die das neue Geldwäschegesetz des Bundes zwingend vorsieht, den Kommunen zu übertragen anstelle selbst als Land auszuüben.
Und auch die im NRW-Alleingang geplante „Hygieneampel“ von Minister Remmel geht nun in Duisburg und Bielefeld an den Start.

Ich frage daher die Landesregierung
1. Wie beurteilt die Landesregierung die o.g. Maßnahmen vor dem Hintergrund der schon jetzt bundesweit größten Aufgaben- und damit Kostenbelastung der nordrhein-westfälischen Kommunen?
2. Wie kann, nach Ansicht der Landesregierung, die Konsolidierung der Kommunalfinanzen gelingen, wenn den NRW-Kommunen immer neue Aufgaben, Pflichten und Zu-ständigkeiten übertragen werden?
3. Wird die Landesregierung die Möglichkeiten einer Konsolidierung bei den Kommunen durch Reduzierung von Aufgaben und Standards nutzen?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, dass jegliche Konsolidierungsbemühungen der Kommunen durch neue Aufgaben- und Pflichtenübertragungen konterkariert werden

In der Folge haben wir jetzt in dieser Woche einen Antrag im Plenum, der die Kommunen vor der Aufgabenübertragung der Geldwäsche bewahren soll.

Hierzu berichtet heute die Aachener Zeitung vom 23.04. auf Seite 10:

Wie kann Geldwäsche effektiver bekämpft werden?
Die Landesregierung scheitert mit dem Vorhaben, die Kontrolle den Kommunen zu übertragen. Nun werden neue Lösungen diskutiert.
VON WILFRIED COEBELS
Düsseldorf. Pläne der NRWLandesregierung, die Kontrolle von Händlern auf Geldwäsche künftig auf die örtlichen Ordnungsämter zu übertragen, sind vom Tisch.
Nach massiven Protesten von Kommunen und Opposition rückt Wirtschaftsminister Garreit Duin (SPD) von einem Verordnungsentwurf ab. Aus Regierungskreisen verlautete gestern, dass die Zuständigkeit für die Kontrolle außerhalb des  Finanzsektors auf die Bezirksregierungen übertragen werden könnte.

Der Geschäftsführer des NRWStädtetages, Stephan Articus, hatte zuvor gewarnt,  dass die kommunalen Gewerbeämter mit der Aufgabe personell und fachlich  „eindeutig überfordert“ wären. Auch FDPExperte Kai Abruszat mahnte:  „Kriminalitätsbekämpfung ist definitiv keine kommunale Kernaufgabe.“
Duins Verordnungsentwurf sah dagegen 200 Stichproben der Ordnungsämter pro Jahr auf Geldwäsche vor bei insgesamt 46 000 Händlern in NRW. Fast keine  Verdachtsmeldungen Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) müssen Kreditinstitute,
Versicherungen, Spielbanken und Gewerbetreibende bei Einzahlungen über 15 000 Euro detaillierte Aufzeichnungen über die einzahlenden Menschen anlegen.  Allerdings gehen bislang von Autohändlern, Juwelieren, Luxusgüterhändlern oder aus der Immobilienbranche nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) fast keine Verdachtsmeldungen an Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Dabei schätzt die Industrieländerorganisation OECD, dass in Deutschland jährlich rund 50 Milliarden Euro kriminell erworbenes Geld von der internationalen Mafia gewaschen wird maximal ein halbes Prozent stellen die Behörden sicher. Deshalb soll neben den
Banken auch der Handel schärfer auf Geldwäsche geprüft werden.

In einem unserer Zeitung vorliegenden Antragsentwurf drängt die CDU darauf, die Kontrolle auf Geldwäsche durch Experten der Landesbehörden durchführen zu lassen. Nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) nimmt das Ausmaß der  Geldwäsche ständig zu. Im Jahr 2011 gab es 2734 Verdachtsmeldungen in NRW,  rund 20 Prozent mehr als 2010. Dabei wurden 1633 Straftaten erkannt. „