25 Sep Zu den Rückzahlungen der Einheitslasten an die Kommunen
Die aktuellen Rückzahlungen des Landes aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz bieten keinerlei Anlass, dass sich SPD und Grüne oder sonst irgendwer mit angeblicher Kommunalfreundlichkeit brüsten.
Die jetzige Erstattung zuviel gezahlter kommunaler Beiträge für die Einheitslasten musste von den Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten werden. Rot-Grün war mehr als ein Jahr an der Regierung und zeigte keinerlei Aktivitäten der versprochenen Korrektur dieser unter schwarz-gelber Zeit beschlossenen Mehrbelastung. Auch MdL André Kuper, damals noch Bürgermeister der Stadt Rietberg, gehörte, neben ca. 80 weiteren Städten und Gemeinden, zu den Klage erhebenden Bürgermeistern für ihre Kommunen.
Die jetzigen Zahlungen sind keineswegs zusätzliche Mittel des Landes (wie es rot-grün aktuell in den Medien verkaufen) sondern es werden lediglich Mittel der Kommunen zurückerstattet, die diese nach wie vor prozentual unverändert über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage als Vorausleistungen für die Einheitslasten aufbringen mussten.
Zudem muss deutlich berücksichtigt werden, dass 196 Gemeinde und Gemeindeverbände, darunter auch alle Kreise im Land, erhebliche Summen nachzahlen müssen und somit die Haushalte vor Ort nachträglich belasten werden.
Die Komplexität der Einheitslastenabrechnung haben die Vertreter der SPD wohl bewusst verschwiegen, um fälschlicherweise die Erstattung von Mitteln zu loben, die die Kommunen vorab zu viel gezahlt haben.