Schnelle Soforthilfe: NRW-Koalition stellt 200 Millionen Euro für Betroffene der Unwetterkatastrophe zur Verfügung – Bürgertelefon eingerichtet

Die Bilder von der Unwetterkatastrophe haben mich getroffen . Wir in der NRW-Koalition aus CDU und FDP werden schnell, unkompliziert und zielgerichtet den Betroffenen helfen, damit vor Ort die schlimmste Not gelindert wird. In einer Sondersitzung am heutigen Donnerstag hat deshalb unsere Landesregierung beschlossen, den unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Angehörigen freier Berufe sowie Landwirten und Kommunen kurzfristig Soforthilfen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit zu stellen. Zusätzlich hat die Bundesregierung weitere 200 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden bewilligt. Wer aufgrund des Unwetters am 14./15. Juli unmittelbar Schäden erlitten hat, kann bis zum 31. August die Soforthilfen beantragen.

Das Soforthilfeprogramm unserer NRW-Koalition ist offen für folgende vier Gruppen:

1. Hilfe für Bürgerinnen und Bürger 

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Maximal werden pro Haushalt 3.500 Euro ausgezahlt. So kann eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell bewältigt werden. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Spätestens Anfang der kommenden Woche sollen die Soforthilfen ausgezahlt werden können.

 

2. Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe 

Jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abrufen. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden. Die Soforthilfe kann genutzt werden für:

  1. Räumung und Reinigung der von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Betriebsstätten,
  2. kurzfristigen und/oder provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und Inventar und sonstige Wiederanlaufausgaben sowie
  3. sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021

 

3) Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe 

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Soforthilfen sind möglich für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei.

 

4) Hilfe für Kommunen 

Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt. Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeindeverbände – beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffenen Gebiete. Die Kreise werden die Mittel in eigener Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verteilen. 

 

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211/4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren und können die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag zu richten ist. Die Nummer ist montags bis freitags, 8–18 Uhr, sowie samstags und sonntags, 10 bis 16 Uhr, erreichbar.

Weitere Informationen unter www.land.nrw/soforthilfe 

Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Katalog mit Fragen und Antworten zu Soforthilfen, Wiederaufbau, Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe, Klimaanpassung und Klimaschutz veröffentlicht. Das Dokument ist an dieser Stelle abrufbar.