20 Feb Schulische Inklusion – Wegfall der Wahlmöglichkeiten für Eltern behinderter Kinder befürchtet
Die Verhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden (StGB und LKT) und der rot-grünen Landesregierung über einen Kostenausgleich sind zunächst gescheitert. „Damit riskiert die Landesregierung das Wohl der Kinder mit Beeinträchtigung. Denn ohne Kostenerstattung wird es eine Inklusion nach Kassenlage mit den Kommunen geben. Die Kommunen in NRW haben aber schon seit Jahren Millionen Fehlbeträge in ihren Haushalten und können keine neuen Lasten übernehmen“, so der Kommunalpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion André Kuper.
Gleichzeitig hat die Landesregierung die bisherige Ausnahmeregelung abgeschafft. Danach dürfen die Förderschulen, die in der Mindestgrößenverordnung des Landes genannten Schülerzahlen nicht mehr unterschreiten. Damit zwingt die Landesregierung die Kommunen an vielen Stellen zur Schließung dieser Einrichtungen, die in der Regel eine sehr gute Arbeit geleistet haben.
Grundsätzlich steht seit 2004 in der Verfassung, dass die Landesregierung bei einer Aufgabenübertragung an die Kommunen die anfallenden Kosten tragen muss. Das ist das sogenannte Konnexitätsprinzip. Das Konnexitätsausführungsgesetz, genannt Konnex-AG, regelt Details des Verfahrens.
Die Landesregierung hatte dieses vorgeschriebene Gesetzesverfahren mit dem Hinweis verweigert, dass keine Mehrkosten für Inklusion anfallen würden. „Das war bereits der erste Treppenwitz, denn welche Regelschulen im Kreis Gütersloh sind bereits heute schon barrierefrei? Ich schätze“, so André Kuper weiter, „dass allein im Kreis Gütersloh zweistellige Millionenbeträge notwendig sind, um die Schulen barrierefrei umzubauen.“
Auf Druck sind in den letzten Wochen Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt worden, die aber eher an einen orientalischen Basar erinnern. Im Zuge der Verhandlungen hat die rot-grüne Landesregierung angeboten, die Investitionskosten pauschal zu übernehmen und hierfür die Kostenerstattungspflicht beziehungsweise die Konnexität nachträglich anerkannt.
Allerdings verweigert sich die Landesregierung bei der Feststellung der Konnexität für die laufenden Kosten. Am Beispiel bedeutet dieses: Die Investitionskosten für einen barrierefreien Aufzug würden vom Land übernommen. Die zusätzlichen Kosten für die Sicherheitswartung des Aufzuges, Strom und Unterhaltung sollen von den Kommunen alleine getragen werden. Außerdem werden zur Integration der Kinder mit Einschränkungen in Regelschulen noch Integrationshelfer, Schulsozialarbeiter und vieles weitere mehr benötigt. Für all diese laufenden Kosten will das Land keine Erstattung vornehmen.
„Im Interesse der Eltern behinderter Kinder, die sich inklusiven Unterricht wünschen, der Lehrkräfte, die gelingendes gemeinsames Lernen umzusetzen haben, aber auch der Kommunen, halten es der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW für sinnvoll, die finanziellen Auswirkungen der schulischen Inklusion und die dabei entstehenden Mehrkosten vom Verfassungsgerichtshof als unabhängiger Instanz überprüfen zu lassen“, so die Präsidenten Hendele und Schäfer vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Räte der Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh werden nun darüber zu entscheiden haben, ob sie sich der Klageempfehlung der Kommunalen Spitzenverbände anschließen.
André Kuper, selbst auch Mitglied des Präsidiums des Städte und Gemeindebundes, empfiehlt das unbedingt, sofern nicht noch in letzter Minute eine zufriedenstellende Lösung in den Verhandlungen dieser Tage gefunden wird.
„Es kann nicht sein, dass diese Landesregierung den Kommunen Aufgaben überträgt, ohne entsprechendes Geld mitzugeben. Die Kostenerstattungspflicht ergibt sich aus der Landesverfassung. Hiergegen verstößt Rot-Grün mit diesem Vorgehen“.