Sieben-Jahres-Frist in der Landwirtschaft bleibt ausgesetzt bis Ende 2018

Quasi in sprichwörtlich „letzter Minute“ ist unsere Gesetzesinitiative aus dem ersten Halbjahr in dieser Woche erfolgreich gewesen.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich gemeinsam mit der FDP bereits im ersten Halbjahr 2014 (siehe pdf-Datei unten) dafür eingesetzt, die am Jahresende 2014 auslaufende und nach Bundesrecht mögliche Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist in der Landwirtschaft schnellstmöglich und unbefristet zu verlängern. Rot-Grün hatte aber lange nicht reagiert, letztlich erst jetzt auf den Druck der CDU/FDP sowie der Landwirtschaft und Medien. Die teilweise jetzt für Betroffene in der Zwischenzeit entstandenen Antragsgebühren (für alternativ mögliche Bauvoranfragen o.ä.) hätten mit einer frühzeitigeren Gesetzesregelung vermieden werden können. Leider reagierten die regierungstragenden Fraktionen erst in fast letzter Minute.

Mit einem Änderungsantrag von Rot-Grün vom 18.12.2014 zum Gesetzentwurf der CDU und FDP aus Juni 2014 wird dem Anliegen jetzt grundsätzlich entsprochen. Die Aussetzung wird für NRW bis Ende 2018 verlängert. Unser CDU/FDP GE wäre also weitergehender gewesen, weil er eine unbefristete Verlängerung forderte. Ohne unseren Antrag wäre die Sieben-Jahres-Frist ab 01.01.2015 wieder anzuwenden gewesen, was vielen landwirtschaftlichen Betrieben jegliche Zukunft in der Folgenutzung genommen hätte.

Letztlich ist das Ergebnis (bis Ende 2018) konstruktiv gut für unsere landwirtschaftlichen Betriebe.

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP zur unbefristeten Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist – Neudruck vom 25.06.2014 MMD16-6131

Der Änderungsantrag von SPD/Bd90-Grüne vom 18.12.2014 zum GE der CDU und FDP zur Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist bis Ende 2018 MMD16-7642_ÄA