Sondersitzung des Landtages

Am heutigen Dienstag, 05. Juni fand die 2. Sitzung des Landtages NRW statt.  Auf der Tagesordnung standen:

  • das Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
  • das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose
  • das Gesetz zur Restrukturierung der WestLB AG

Die ersten beiden Gesetze wurden ohne Debatte an den Hauptausschuss überwiesen.

Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) setzt bislang für die Gewährung des einkommens- und vermögensunabhängig zu leistenden Landesblindengeldes sowie der Hilfen für hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen den Wohnort oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in NRW voraus. Eine solche Wohnortkopplung ist gem. EU-Kommission unzulässig. Daher muss das Gesetz überarbeitet werden. Hierzu gab es keine Debatte, das Gesetz wurde einstimmig zur weiteren Bearbeitung an den Hauptausschuss überwiesen.

Dafür wurde  zum Thema „Restrukturierung der WestLB AG“ eine ausführliche Diskussion mit Wortbeiträgen aller Fraktionsvorsitzenden geführt. Karl-Josef Laumann hielt eine überzeugende Rede und wies daraufhin, dass Frau Kraft erst vor wenigen Monaten völlig anders argumentiert habe. Nunmehr liege aber ein unehrlicher Haushalt vor. Denn die eine Milliarde Euro für die Nachfolgebank der WestLB habe sie in diesen Entwurf bewusst nicht eingestellt. Die CDU-Fraktion hatte während der Beratungen darauf bestanden, diesen Posten im Haushalt einzuplanen. Frau Kraft hatte immer gesagt, dass sie die Milliarde Euro für die WestLB nicht einstellen müsse. Jetzt stellt sich – wie von der CDU-Fraktion bereits vor Monaten prophezeit – heraus: Sie muss die Milliarde sogar in bar bereitstellen. Frau Kraft hat deshalb nach Auffassung von Karl-Josef Laumann an der Stelle die Wählerinnen und Wähler getäuscht (siehe auch Landtag Intern 6/2012).

Im Vorfeld dieser Sitzung fand noch eine CDU-Landtagsfraktionssitzung statt.