SPD und Grüne legen Hochschulen an ministerielle Kette

Als „zentnerschwere Last im Rucksack Nordrhein-Westfalens“ bezeichnet der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, die heutige Verabschiedung des rot-grünen Hochschulgesetzes. Die Wissenschaftsministerin lege die Hochschulen damit an die ministerielle Kette und öffne dem politischen Diktat Tür und Tor. „Schon der Name Hochschulzukunftsgesetz ist zynisch, weil es positive Entwicklungen hemmt und die Steuerung von Hochschulen erschwert. Es gibt keine sachlichen Gründe, warum das erfolgreiche Hochschulfreiheitsgesetz abgeschafft worden ist“, so Kuper.

Mit dem Gesetz von SPD und Grünen werde das Hochschulsystem in Nordrhein-Westfalen immer stärker gegängelt und beschränkt, beispielsweise durch:

  • die Rahmenvorgabe, mit der das Ministerium in die personellen, organisatorischen und haushalterischen Abläufe jeder Hochschule eingreifen kann,
  • den Hochschulentwicklungsplan, dem sich keine Hochschule wiedersetzen kann und durch den die Hochschulfreiheit auch inhaltlich abgeschafft wird,
  • den Liquiditätsverbund, mit dem das Wissenschaftsministerium das Recht erhält, Gelder einzubehalten und direkt in die Finanzhoheit der Hochschulen einzugreifen,
  • ministerielle Eingriffsrechte bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen, der Anzahl, Dauer und Wiederholung von Prüfungen, der Teilnahmeverpflichtung von Veranstaltungen oder auch der Einhaltung von Abschlussquoten.

Kuper: „Während CDU und FDP mit dem Hochschulfreiheitsgesetz den Universitäten zugetraut haben, selbst die besten Entscheidungen für ihre Hochschulen und für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen insgesamt zu treffen, nimmt Rot-Grün die Hochschulen wieder an die Kandare ihrer zentralistischen und dirigistischen Politik. Das Vertrauen der Hochschulen in die Landesregierung ist durch dieses Gesetz nachhaltig zerstört worden – mit absehbar nachteiligen Folgen für Forschung und Wissenschaft in unserem Land.“