Städte im Kreis Gütersloh können Geld für die Digitalisierung der Schulen abrufen

Die Schulen im Kreis Gütersloh können sich über finanzielle Förderung bei der Digitalisierung freuen. Kürzlich hat die NRW-Landesregierung die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen veröffentlicht, um Maßnahmen an Schulen und in Regionen zu unterstützen. Wie der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für den Kreis Gütersloh, André Kuper, mitteilt, können nun die Mittel abgerufen werden.

So kann die Stadt Rheda-Wiedenbrück Mittel aus dem Förderbudget in Höhe von 1.500.000 Euro abrufen. Auf Rietberg entfallen knapp 900.000 Euro, während sich die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock über mögliche 800.000 Euro für die Digitalisierung ihrer Schulen freuen kann. „Diese Möglichkeit, die Schulen vor Ort auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, sollten sich die Städte nicht entgehen lassen. Bis zu 90 Prozent der Kosten werden übernommen. Viel besser kann man den modernen Unterricht unserer Schülerinnen und Schüler nicht gestalten“, wirbt André Kuper bei den Stadtverwaltungen dafür, die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Detmold einzureichen. Entsprechende Antragsformulare haben die Bürgermeister bereits erhalten.

Gefördert werden Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen. Die Förderung umfasst Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme der IT. So kann die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen aufgebaut oder verbessert, ein schulisches WLAN eingerichtet oder Anzeige- und Interaktionsgeräte wie interaktive Tafeln oder Laptops angeschafft werden. „Insbesondere für den technisch-naturwissenschaftlichen Unterricht ist das ein großes Plus“, ergänzt Kuper.

Laut Förderrichtlinie wird die Zuwendung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der verbleibende Eigenanteil kann auch aus Mitteln des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ sowie aus der Schulpauschale/Bildungspauschale finanziert werden.

Um das Schulträgerbudget vollständig abzurufen, müssen die Anträge spätestens bis zum 31. Dezember 2021 bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets, sodass die noch zur Verfügung stehenden Mittel landesweit vergeben werden können.