Steuerprivileg für Brauchtum bleibt – Finanzminister bestätigt Gemeinnützigkeit von Schützen-, Karnevals- und Gesangvereinen

Ein Machtwort des NRW-Finanzministers sichert Männerbünden die Gemeinnnützigkeit. Das Steuerprivileg bleibt laut Lutz Liebenkämper (CDU) erhalten, obwohl viele Brauchtumsvereine keine Frauen aufnehmen. Damit wendet sich der Minister gegen eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VR 52/15). Dieser hatte eine Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil diese, indem sie Frauen ausschloss und sich für Mitglieder engagierte, dem Anspruch des Gemeinwohls nicht genügte.

Dies rief Schützen-, Karnevals- und Gesangsvereine auf den Plan, die um ihre Gemeinnützigkeit fürchteten. Zahlreiche dieser Vereine nehmen nur Männer auf. Einzelne Finanzämter stellten bereits, so heißt es, kritische Nachfragen.

Nach Einschätzung von Lienenkämper ist das Urteil nicht auf Brauchtumsvereine übertragbar. „Wir lassen unsere Brauchtumsvereine nicht im Stich“, erklärte Lienenkämper. Der Minister hatte seine Experten beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen. Das Ergebnis: „Das Wirken unserer Schützen-, Karnevals- und Gesangsvereine kommt nur deren Mitgliedern, sondern unmittelbar der Allgemeinheit zugute.“

Damit greift Lienenkämper ein Argument seines SPD-Vorgängers Norbert Walter-Borjans auf, der als Kriterium für das Gemeinwohl die Breitenwirkung genannt hatte. Heißt konkret: Mancher Schützenverein nimmt zwar keine Frauen auf, aber bei Festen sind die Familien eingebunden, damit wirkt die Männervereinigung über den eigenen Mitgliederkreis hinaus.

Beim größten Schützenfest am Rhein in Neuss löste die Nachricht von der Ministerentscheidung erwartungsgemäß Zustimmung aus. Schützenpräsident Thomas Nickel, Chef von nahezu 8000 Schützen, sprach von einer guten Nachricht für das Brauchtum. Ohne Gemeinnützigkeit, so Nickel, seien viele große Vereine und Feste gefährdet.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu den Freimaurern hat die Brauchtumsvereine so beunruhigt, dass sie sich über ihre Bundestagsabgeordneten auch an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gewandt haben. Ein Sprecher sagte, dass das Ministerium eine mögliche Veröffentlichung im Bundessteuerblatt sowie aus dem Urteil zu ziehende Konsequenzen gemeinsam mit den Bundesländern erörtern werde.