Telefonüberwachung von Einbrechern: Innenminister Jäger düpiert Justizminister Kutschaty beim Vorgehen gegen Wohnungseinbrecher

Zum heutigen Beschluss der Konferenz der SPD-Innenminister und -senatoren in Norderstedt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper: „Bayern hat bereits Anfang 2015 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, durch die der Wohnungseinbruchsdiebstahl in den Kreis der schweren Taten aufgenommen werden sollte, die gemäß § 100a Strafprozessordnung die Anwendung der Telekommunikationsüberwachung eröffnen. Der nordrhein-westfälische Justizminister Kutschaty hat diesen Gesetzentwurf am 27. März 2015 im Rechtsausschuss des Bundesrates abgelehnt. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärte Minister Kutschaty damals wörtlich: ‚Innerhalb der Landesregierung bestehen keine unterschiedlichen Positionen zur Bewertung der bayerischen Gesetzesinitiative‘.

Gut eineinhalb Jahre später hat NRW-Innenminister Jäger heute mit seinen Innenministerkollegen der SPD beschlossen, dass nun doch mittels Telefonüberwachung gegen potenzielle Wohnungseinbrecher vorgegangen werden soll. Damit bedient sich Innenminister Jäger aus dem Ideenvorrat der bayerischen Staatsregierung. Gleichzeitig düpiert Jäger öffentlich seinen Partei- und Kabinettskollegen Kutschaty. Nachdem sich der Regierungskrach in Nordrhein-Westfalen bislang auf das Verhältnis der rot-grünen Koalitionspartner beschränkt hatte, knirscht es nun auch hörbar zwischen zwei SPD Ministern.

Die CDU-Fraktion hat erst am vergangenen Wochenende gefordert, die Möglichkeiten des Strafrechts gegenüber Wohnungseinbrechern zu verschärfen. Nach unserer Ansicht soll nicht nur die Telekommunikation von Einbrecherbanden künftig überwacht werden dürfen. Wir fordern außerdem, dass die Möglichkeit des ‚minder schweren Falles‘ eines Wohnungseinbruchsdiebstahls aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Richter dürften dann beim Wohnungseinbruchsdiebstahl keine Milderungsgründe mehr berücksichtigen und müssten immer den Regelstrafrahmen anwenden. Das Höchststrafmaß würde dadurch von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Angesichts der massiven Folgen für die Opfer eines Wohnungseinbruchs ist dieser Schritt aus Sicht der CDU-Fraktion überfällig.“