Thema dieser Woche: 100 Tage neue Landesregierung – Was ist passiert?

Die ersten 100 Tage sind vorbei. Vieles ist angepackt und bereits auf den Weg gebracht worden für ein starkes Nordrhein-Westfalen: Entfesselung und Bürokratieabbau – das ist wichtig für neue Arbeitsplätze. Bei der inneren Sicherheit ein Schwerpunkt auf mehr Kommissarsanwärter. Verstärkung des Verfassungsschutzes jetzt in dieser schwierigen sicherheitspolitischen Lage. Und bei der Bildung: Ruhe in die Schulen bringen, Qualität erhöhen. Die Inklusion so gestalten, dass sie verträglich ist mit einem Moratorium für Förderschulen. Und Klarheit bei G9 – das sind die wichtigsten Maßnahmen, die jetzt in die Umsetzung gehen.

Die Maßnahmen der ersten 100 Tage im Überblick:

Nachtragshaushalt
Der Etat der Landesregierung setzt seine Schwerpunkte gezielt in den Bereichen Innere Sicherheit, Kita-Finanzierung, Entlastung von Kommunen, Krankenhausförderung und Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen. Auch Buchungstricks werden korrigiert, vor allem, da die Landesregierung die vorzeitige Darlehensrückzahlung des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) rückgängig macht. 885 Millionen waren dem Land vom BLB zugeflossen.

Bundesratsinitiative Freibetrag Grunderwerbssteuer
Um der geringen Wohneigentumsquote in Deutschland entgegenzuwirken, hat sich das Land NRW mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer eingesetzt. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger – insbesondere junge Familien – in die Lage versetzt werden, künftig wesentlich leichter und günstiger Häuser oder Wohnungen zur Selbstnutzung zu kaufen oder zu bauen.

Entfesselungspaket auf den Weg gebracht
Die neue Landesregierung gibt den Bürgern in Nordrhein-Westfalen mehr Freiraum zurück und setzt so mehr wirtschaftliche Dynamik in Gang. Dem Landtag wurde vorgeschlagen, 13 Gesetze und drei Rechtsverordnungen anzupassen. Unter anderem:
Ladenöffnungsgesetz: Künftig sollen acht statt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich sein, innerhalb einer Gemeinde zukünftig 16 statt bisher 11 Sonntage. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten an Samstagen kann ganz entfallen.
Tariftreue- und Vergabegesetz: Komplizierte Nachweispflichten werden abgeschafft, aber Tariftreue und Mindestlohn nicht infrage gestellt. Öffentliche Auftraggeber können zukünftig selbst Nachhaltigkeitsaspekte in das Verfahren bringen.
• „Hygiene-Ampel: Das „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ (KTG), = „Hygiene-Ampel“ hat sich als untauglich erwiesen, daher soll es ersatzlos gestrichen werden.
Darüber hinaus enthält das erste Entfesselungspaket viele weitere Vereinfachungen von der Gewerbeanmeldung bis zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren oder der unkomplizierteren Förderung von Alten- und Pflegeeinrichtungen. Weitere Maßnahmen werden in diesem und im nächsten Jahr folgen.
Ärztemangel auf dem Land erfolgreich bekämpfen
Die Universität Bielefeld beginnt damit, ein detailliertes Konzept für eine medizinische Fakultät Ostwestfalen zu erarbeiten. Projektstruktur und Projektprozesse sollen der Hochschule zufolge noch in diesem Jahr vorgestellt werden.
Gemeindefinanzierung 2018
Die finanziellen Rahmenbedingungen von Städten, Gemeinden und Kreisen sollen zügig verbessert werden. Dafür werden die Zuweisungen für die Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz um 829,6 Millionen Euro auf 11,47 Milliarden Euro erhöht werden (Plus von 7,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).
Die pauschalen Investitionsmittel steigen um 135,4 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro. Der Vorweg-Abzug zur Finanzierung des Stärkungspaktes wird in drei Schritten abgebaut, um 31 Millionen Euro im Jahr 2018; ein weiterer Abbau folgt: In 2019 um 61 Millionen Euro und 2020 um 91 Millionen Euro.
Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale werden erhöht, um rund 13 Millionen Euro. Befristet bis zum 31. Dezember 2020 sollen die pauschalierten Zweckzuweisungen in Höhe von derzeit 1,7 Milliarden Euro (+ 135,4 Mio. Euro ggü. 2017 bzw. + 8,6 %) für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Dies schafft mehr Freiheit für die kommunale Selbstverwaltung.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gibt es 1,12 Milliarden Euro. Dazu erfolgte ein Kabinettsbeschluss vom 29. August 2017 zur Einleitung der Verbändeanhörung über die 1:1-Weiterleitung der bundesseitig zur Verfügung gestellten 1,12 Milliarden Euro.
Abschaffung des Kommunal-Soli
Die jährliche Abundanzumlage in Höhe von rund 91 Millionen Euro („Kommunal-Soli“) wird zum Jahr 2018 ersatzlos abgeschafft. Dazu hat die Landesregierung einen Referentenentwurf zur Einleitung einer Verbändeanhörung auf den Weg gebracht. Die Verbändeanhörung ist bereits abgeschlossen. Der Gesetzentwurf wird in Kürze vom Kabinett beschlossen. Die Gelder bleiben da, wo sie hingehören: In den Städten, Kreisen und Gemeinden. Dadurch wird keine Kommune, die landesseitig Finanzmittel aus dem Stärkungspakt erhält schlechter gestellt.
Moratorium der Landesbauordnung
Das Inkrafttreten der Landesbauordnung soll vom 28. Dezember 2017 um 12 Monate auf den 1. Januar 2019 verschoben werden. Dazu hat die Landesregierung am 13. September 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht. Baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben werden auf den Prüfstand stellen. Das Ziel der neuen Landesregierung ist es, ein Klima für Neubau zu schaffen.
Krankenhausfinanzierung
Um den Krankenhäusern schnelle Investitionen in die Infrastruktur zu ermöglichen, hat die Landesregierung, im Rahmen des Nachtragshaushalts 2017, zusätzliche Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms bereitgestellt. Dieses Sonderprogramm hat ein Volumen von 250 Millionen Euro. Um die Kommunen zu entlasten, wird dabei der kommunale Anteil in Höhe von 100 Millionen Euro für dieses Jahr aus dem Landeshaushalt übernommen. Der Einnahmeanspruch soll in das Jahr 2018 verschoben werden.
Modellprojekte für den sozialen Arbeitsmarkt
Das Land unterstützt das innovative Modellprojekt der Stadt Dortmund gegen Langzeitarbeitslosigkeit mit 5,5 Millionen Euro. Minister Laumann hat erst kürzlich den entsprechenden Förderbescheid übergeben. Das Dortmunder Projekt dient nun den anderen drei Kommunen als Blaupause für die eigenen Pläne. Auch aus Sicht der neuen Landesregierung ist es dringend erforderlich, die Langzeitarbeitslosigkeit in NRW zu bekämpfen. Ziel muss dabei immer sein, den Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dies wollen wir u. a. mit der Förderung innovativer Modellprojekte erreichen, die neue Impulse setzen.

Elektromobilität – wirtschaftliche Innovation und wichtiger Beitrag für Klima und Luft
Nordrhein-Westfalen gibt 100 Millionen Euro für die Modellvorhaben Emissionsfreie Innenstadt und den schnellen Ausbau der Elektromobilität. In der ersten Runde des Wettbewerbs fördert das Land innovative Konzepte der Stadt Bonn.
Ab Herbst 2017 wird ein „Sofortprogramm Elektromobilität“ für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt. Gefördert werden Ladeinfrastrukturen, sowohl Wallboxen als auch Ladesäulen. Darüber hinaus profitieren Kommunen bei der Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten auf Elektro-Antriebe. Insgesamt sind für das Sofortprogramm 20 Millionen Euro eingeplant.
Kultur in Kommunen dauerhaft stärken
Kommunen sollen für die Finanzierung ihrer Theater und Orchester künftig eine verlässliche Förderung» durch das Land bekommen. Das Land wird den Kommunen Anreize geben, ihre Bühnen und Orchester nach Kräften zu unterstützen. NRW soll zu einer verlässlichen Förderung kommen, die in gemeinsamen Fördervereinbarungen zwischen Land und Kommunen verankert werden sollen. Den notwendigen finanziellen Spielraum dazu gibt der Koalitionsvertrag, der eine stufenweise Steigerung des Kulturhaushaltes von derzeit gut 200 Millionen Euro um 50 Prozent in den kommenden fünf Jahren vorsieht.
Initiative gegen organisierte Kriminalität und Terrorfinanzierung
Gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul und Justizminister Peter Biesenbach hat der Finanzminister eine Initiative gegen organisierte Kriminalität und Terrorfinanzierung vereinbart. Durch die enge Kooperation von Steuerfahndung, Polizei/LKA und Staatsanwaltschaften soll das Knowhow in einer schlagkräftigen Task Force gebündelt werden. Dadurch sollen Lücken im Finanzsystem geschlossen werden, die Kriminelle und Terroranhänger derzeit zum großen Schaden für die Allgemeinheit ausnutzen. Mit der neuen Task Force wird der Fokus auf die Bekämpfung von Geldwäsche, Organisierter Kriminalität und Terrorbekämpfung gelegt.
Erhalt Förderschulen/Umsteuerung bei der Inklusion
Als erste Maßnahme hat die Landesregierung die Mindestgrößenverordnung für Förderschulen für zwei Jahre außer Kraft gesetzt. Auf diese Weise haben wir von Landesseite für Schulträger die Möglichkeit eröffnet, kleine Standorte zu erhalten. Das Schulministerium hat den Bezirksregierungen Hinweise für die Beratung kommunaler Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen gegeben. Damit soll eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis bei der Rückabwicklung von Auflösungsbeschlüssen sichergestellt werden. Anlass ist die eingeleitete Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen. Dies soll aber nur ein Zwischenschritt sein. Wir wollen die bisherige Form der Umsetzung des Anspruchs auf inklusive Bildung überdenken, weiterentwickeln und neu ausrichten. Der Rechtsanspruch wird nicht infrage gestellt. Aber die Landesregierung will Rahmenbedingungen schaffen, unter denen schulische Inklusion gelingen kann.
Leitentscheidung zu G 9 umsetzen
Die Landesregierung hat die Leitentscheidung zur Umstellung des Gymnasiums auf G9 konkretisiert und die Jahrgänge dabei benannt. Damit sorgt Sie bereits vor dem Gesetzentwurf für Klarheit und Transparenz. Zu den ersten Weichenstellungen gehören: Mit dem Schuljahr 2019/2020 werden alle Gymnasien in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz zu G 9-Gymnasien, es sei denn, die unmittelbar Betroffenen wünschen es ausdrücklich anders. Dazu geben wir ihnen eine unbürokratische Möglichkeit, bei G 8 zu bleiben. Die Rückkehr zu G 9 gilt für alle Kinder, die heute die dritten und vierten Klassen ihrer Grundschulen besuchen.
Kinder
Landesregierung beseitigt die Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen und realisiert gerade ein Trägerrettungsprogramm. Die Landesregierung stellt als Sofortmaßnahme im Rahmen des Gesetzes zur Kitarettung noch dieses Jahr eine halbe Milliarde Euro für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 zur Verfügung, damit keine Kita schließen muss.
Damit zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder zwischen null Jahren und dem Schuleintritt entstehen, stehen im Rahmen der Landesinvestitionsprogramme knapp 43 Millionen Euro aus Rückflüssen zur Verfügung, der Bund stellt mit einem weiteren Investitionsprogramm Mittel in Höhe von rund 243 Millionen Euro bereit. Um die Träger von ihren Eigenanteilen zu entlasten, hat das Familienministerium in einer neuen Förderrichtlinie die Bemessungsgrundlage für die Förderhöchstbeträge für Neubauten von 20.000 auf 30.000 Euro pro Platz deutlich angehoben.
Die Landesregierung hat zudem ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes auf den Weg gebracht und entlastet damit die Kommunen. Seit dem 1. Juli 2017 gilt auf die Gesamtausgaben gemäß § 8 Unterhaltsvorschussgesetz gerechnet – eine Verteilung von 40 Prozent (Bund), 30 Prozent (Land) und 30 Prozent (Kommunen).
Migration und Integration
Ausreisepflichtige sollen zügig in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Bei einem Sammelabschiebeflug aus NRW nach Afghanistan hat die Landesregierung im September vier schwere Straftäter ausgewiesen. Im Monat Juli wurden insgesamt 436 Personen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) abgeschoben und 1171 Anträge für eine geförderte freiwillige Ausreise aus NRW bewilligt, im Monat August wurden insgesamt 517 Personen aus NRW abgeschoben und 1107 Anträge für eine geförderte freiwillige Ausreise aus NRW bewilligt.
Die Landesregierung hat in einem ersten Schritt der Sicherheitskonferenz NRW eine Task Force an die Seite gestellt, die im Hinblick auf Gefährder mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine schnellere Abschiebung prüft.
Verbot von Vollverschleierung im Gerichtssaal
Unter dem Stichwort „Deutschland ist nicht Burka“ hat Justizminister Biesenbach sofort die Arbeit an einem Gesetz zum Verbot der Vollverschleierung im Gerichtssaal aufgenommen.
Bündnis für Mobilität
Die Landesregierung hat weitere Schritte unternommen, das Bündnis für Infrastruktur zu einem Bündnis für Mobilität weiterzuentwickeln. Die Auftaktveranstaltung des neuen Bündnisses für Mobilität wird am 24. November im Rahmen eines Mobilitäts-Symposium stattfinden.
Mehr Personal für die Polizei
Die Landesregierung sorgt für mehr Polizei auf der Straße. Zum 1. September wurden 2.300 neue Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt – 300 mehr als von der Vorgängerregierung geplant.
Mehr Vertrauen in die Polizei
Die Landesregierung hat die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Polizisten beschlossen – und damit einen von tiefem Misstrauen gegenüber den Beamtinnen und Beamten geprägten Beschluss der Vorgängerregierung rückgängig gemacht. Damit soll dafür gesorgt werden, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht weiter unter Generalverdacht stehen.
Mehr Wertschätzung für die Polizei
Die Landesregierung würdigt die Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die neue Landesregierung beispielswiese den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus Nordrhein-Westfalen, die bei den G-20-Krawallen in Hamburg im Einsatz waren, drei Tage Sonderurlaub gewährt.

Mehr moderne Technik für die Polizei
Die Landesregierung sorgt dafür, dass die Polizei technisch auf höchstem Niveau bleibt. Dazu wurden kurzfristig drei Millionen Euro für die Modernisierung der Technik-Ausstattung der Polizei bereitgestellt. Von dem Geld sollen zum Beispiel „FastID-Geräte“ für die mobile Identifizierung von Verdächtigen und neue Software für eine bessere Handy-Auswertung beschafft werden.