Themen der 26. KW 2018 aus persönlicher Sicht

  • 1000 Euro monatlich – NRW-Gründerstipendium geht an den Start –
  • NRW will Forschung und Entwicklung steuerlich fördern und Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver machen –
  • Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige, Familien und pflegende Angehörige –
  • Freie Kunst-Szene erhält 50 Prozent mehr Förderung vom Land –

1000 Euro monatlich – NRW-Gründerstipendium geht an den Start

Die Initiative „Neue Gründerzeit NRW“ zur Förderung des Gründergeschehens erhält einen neuen Baustein: Am 1. Juli startet das Gründerstipendium.NRW. Gründerinnen und Gründer können mit monatlich 1.000 Euro bis zu ein Jahr lang gefördert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen will ihnen so den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können. Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über die Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen. Bis Ende des Jahres 2022 stehen insgesamt 26 Millionen Euro zur Verfügung.
Voraussetzungen und Wege zum Gründerstipendium.NRW
• Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.
• Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten
• Die Auswahl und das Coaching der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die landesweiten Gründernetzwerke wie die STARTERCENTER NRW, die Digital Hubs und weitere Inkubatoren und Akzeleratoren
• Eine Bewerbung für das Gründerstipendium.NRW ist bei allen auf der Website www.gruenderstipendium.nrw verzeichneten zertifizierten Gründernetzwerken in der jeweiligen Region des Bewerbers möglich.
• Informationen, Formulare und Ansprechpartner für Bewerber und Netzwerkpartner gibt es ab dem 1. Juli 2018 auf www.gruenderstipendium.nrw.

 

NRW will Forschung und Entwicklung steuerlich fördern und Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver machen

Nordrhein-Westfalen will mit einer Bundesratsinitiative dafür sorgen, dass Unternehmen entlasten, Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver gestalten und Innovationen durch steuerliche Anreize unterstützen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wird das Land Nordrhein-Westfalen am 6. Juli in den Bundesrat einbringen. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, Anreize für mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie großzügigere Sofortabschreibungen zu sorgen, damit die Unternehmen beispielsweise ihre IT-Ausrüstungen schnell und unbürokratisch erneuern können. Und es sollen beste Bedingungen für Start-ups geschaffen.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen im Überblick:
• Unterstützung von Start-up Unternehmen
Die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligungen soll von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben werden. Das macht Start-ups als Arbeitgeber attraktiver und steigert die Motivation der Belegschaft, sich gemeinsam für einen gesteigerten Unternehmenswert zu engagieren.

• Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung
International verfügen 29 der 35 OECD-Länder über eine oder mehrere steuerliche Maßnahme zugunsten von Forschung und Entwicklung. Nun soll Deutschland nachziehen: Die Landesregierung fordert eine steuerliche Gutschrift für Unternehmen auf ihre forschungs- und entwicklungsrelevanten Personalkosten in Höhe von zehn Prozent. Durch eine Verrechnung mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer können Start-ups unkompliziert und schnell ihre Liquidität verbessern.

• Höhere Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Auch bei den Sofortabschreibungen sollen Unternehmen entlastet werden: Die Landesregierung möchte die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1000 Euro anheben. Einfache und unkomplizierte Sofortabschreibungen würden besonders den Mittelstand entlasten, zum Beispiel bei der schnellen Erneuerung der IT-Ausstattung.

Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige, Familien und pflegende Angehörige
Das Land Nordrhein-Westfalen wird eine weitere Bundesratsinitiative einbringen, die für die Mitte der Gesellschaft steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro pro Jahr bringen soll.
Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und pflegende Angehörige – das sind die Kernpunkte eines Reformplans, den das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen verabschiedet hat.
Dadurch sollen künftig diejenigen entlastet werden, die sich in der Mitte der Gesellschaft für den Zusammenhalt des Gemeinwesens in besonderer Weise einsetzen. Ihre tagtägliche Leistung soll noch stärker anerkannt werden. Zugleich sollen die Rahmenbedingungen für Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden.
Insgesamt geht es um steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro bundesweit pro Jahr.
Konkret geplant sind zum Beispiel die folgenden Maßnahmen:
• Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit in Sportvereinen nebenberuflich ausüben, profitieren von der Übungsleiterpauschale. Einnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr werden hierdurch ebenfalls begünstigt. Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden.

• Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden. Dadurch wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.

• Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung.

• Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld.

Freie Kunst-Szene erhält 50 Prozent mehr Förderung vom Land
Die jährliche Landesförderung für die Freien Darstellenden Künste wird bis 2020 von derzeit acht Millionen Euro auf rund 12,5 Millionen Euro aufgestockt. Bereits in diesem Jahr steht eine Million Euro mehr zur Verfügung. Mittels vier Modulen geht die Förderung künftig besser auf den Bedarf der vielfältigen Szene in den Sparten Theater und Tanz ein.
Ziel der neuen Förderstruktur ist es, mehr Transparenz bei weniger Bürokratie in den Verfahren zu schaffen, sowie die Selbstorganisation und Selbstbestimmung der Freien Darstellenden Künste zu stärken. Mit Einhaltung der Honorarempfehlungen des Bundesverbands Freier Theater wird zudem die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler verbessert.
Bereitgestellt werden die zusätzlichen Landesmittel zum einen in Form einer institutionellen Förderung sowie einer Festivalförderung, die sich pauschal in der Regel um 33 Prozent erhöhen. Rund 50 Theater- und Tanzensembles, Einzelkünstlerinnen und -künstler, Festivals, Netzwerke und andere Formate im ganzen Land profitieren von der Erhöhung. Zum anderen wird die Ensembleförderung gestärkt. Sie erfolgt nun aufeinander aufbauend in den vier Modulen Allgemeine Projekt-, Konzeptions-, Spitzen- und Exzellenzförderung.
Die inhaltlich offene Allgemeine Projektförderung wird in Förderhöhe und Laufzeit ausgeweitet: Sie umfasst zwischen 5.000 und 40.000 Euro für 12 bis 24 Monate und ist für maximal 80 Projekte vorgesehen. Zur Stärkung der Selbstorganisation wird der Bereich der Allgemeinen Projektförderung an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste in Zusammenarbeit mit dem NRW Landesbüro Tanz delegiert.
Neu ist die Konzeptionsförderung für 35 kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstlerinnen, Künstler und Ensembles. Sie erfolgt über drei Jahre und umfasst zwischen 25.000 und 50.000 Euro pro Jahr. Ziel der Konzeptionsförderung ist, durch die längere Förderlaufzeit für mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie zu sorgen und somit Künstlerinnen und Künstler zu entlasten. Dies schafft mehr Freiraum zur künstlerischen Entfaltung und ermöglicht, Strukturen zu professionalisieren.
Die bereits existierende Spitzenförderung wird verdoppelt: Statt bislang zehn profitieren in Zukunft 20 Ensembles von der dreijährigen Förderung. Im Bereich Theater wird von derzeit vier auf acht und im Bereich Tanz von sechs auf acht Förderungen aufgestockt. Neu hinzukommen vier Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Die Fördersumme wird von 65.000 auf 80.000 Euro pro Jahr erhöht.
Um Ensembles bei einer Entwicklung hin zur Exzellenz besser zu unterstützen gibt es zudem ein neues Exzellenzprogramm: Wenn ein Ensemble drei Mal erfolgreich die Spitzenförderung erhalten hat, steigt es künftig in die Exzellenzförderung auf. Diese umfasst 100.000 Euro pro Jahr und ist für drei Jahre angelegt.
Alle vier Module der Projektförderung werden über Fachjurys in Zusammenarbeit des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft mit den fünf Bezirksregierungen und den NRW Landesbüros Freie Darstellende Künste und Tanz entschieden.